Die Antwort ist jein. Ja, wenn es um das Erscheinungsbild geht, das heißt, das Kind hat Schwierigkeiten das Lesen u/o Schreiben zu erlernen. Nein, wenn die Ursachen benannt werden. Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) kann entweder grundlegend durch eine Minderbegabung, Sinnesbehinderung (z. B. schwergradige Seh- und Hörstörungen), neurologische Erkrankung (z. B. schwergradige Zerebralparese) oder durch eine vorübergehende Erscheinung wie einen häufigen Lehrer- oder Schulwechsel, eine längere krankheitsbedingte Abwesenheit von der Schule, eine Übersiedelung aus einem anderssprachigen Land sowie durch eine Familienkrise (z. B. Scheidung, Todesfall) bedingt sein. Finden Se hier weitere Informationen:

Lese-Rechtschreibschwäche