wie unterscheidet es sich zu einem Testament?

ARD Ratgeber Recht: Fragen und Antworten zum Thema Erben und Vererben http://kuerzer.de/f3mvV7yAO > Erbschein
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, in dem bekundet wird, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen der Erbe unterliegt. Mit dem Erbschein wird es dem Erben ermöglicht, über die Erbschaft zu verfügen.
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/fragen/frage.phtml?code=16295_849

Mit einem Erbschein, kann man auch Schulden übernehmen.
Den Erbschein erhältst Du vom zuständigen Amtsgericht, jedoch erst, wenn die Ansprüche aller Erben amtlich festgestellt und geklärt werden konnten. Kann unter Umständen bis zu 1 Jahr dauern, ich spreche aus eigener Erfahrung.
Hallo!.........Wenn Du Erbe bist und noch andere Erbansprüche haben könnten, müssen die erstmal unterschreiben, daß sie verzichten.....Somit übernimmst Du alle gesetzlichen Verpflichtungen und kannst u.U. vorhandene Versicherungen und ä. kündigen, die einen Nachweis fordern vom Tode des Mietglieds....Das kann eine Kopie des Totenscheines sein, den Du aber nur mit Erbschein kriegst.....Und eben alle Formalitäten, die so anfallen beim Nachlaß auflösen und Papierkram, wo informiert werden muß vom Tode des Betroffenen....Aber schau, daß Du weißt, es sind keine Riesenberge von Schulden da, die hast Du denn auch am Hals....Wenn Du sicher bist, daß nicht abschätzbare Schulden vorhanden sein könnten und Du auf das Erbe verzichten willst, mußt Du eine bestimmte Frist einhalten, sonst bist Du am A.....Amtsgericht gibt Auskunft über die Frist....Ohne Erbschein kann´s meines Wissens ziemlich kompliziert werden, auch wenn man im Testament bedacht wird...Kommt immer drauf an, wieviele so beteiligt sind.....Im Zweifelsfall gehe zu einem Rechtsanwalt...So Erbsachen können sich über viele Jahre hinziehen......und häßliche zwischenmenschliche Folgen haben.....