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Welchen Rechtsschutz hat man gegen Mitarbeiter der GEZ?

gefragt von kleingeist am 30.07.2008 um 16:21 Uhr

Oder welchen Rechtsschutz hat man gegenüber der ganzen "Behörde"? Kann man Widerspruch gegen gewisse Behandlungen erheben, wie z.B. mehrfache Hausbesuche?

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Recht x 35.223 GEZ x 754 Rechtsschutz x 121

russeliana
beantwortet von russeliana am 30. Juli 2008 16:22
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du musst sie nicht ins Haus lassen!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 30. Juli 2008 16:33
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Die GEZ ist keine Behörde. Die Schnüffler sind freie Mitarbeiter und wenn der Dir zu nah auf die Pelle rückt kannst Du den Anzeigen. Mögliche vergehen sind Ruhestörung, Belästigung oder Hausfriedensbruch. Wenn eins der vergehen bei Dir zutrifft mach eine Anzeige und warte bis die Strafverfolgungsbehörden Ihren Dienst versehen haben.


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. Juli 2008 17:40
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Die GEZ "Subjekte" sind freie Mitarbeiter auf Provisionsbasis. Du kannst sie anzeigen nach §§ 123 StGB (Hausfriedensbruch) und 238 (Nachstellung, "Stalking").

► Wichtiger Hinweis im Profil beachten; erreichbar über Klick auf "tradaix" (Antwortleiste)!


DavidMense
beantwortet von DavidMense am 30. Juli 2008 16:24
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Ja einfach ignorieren. Sie werden dann eine Zeit lang nervig aber lassen Dich dann in Ruhe


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 30. Juli 2008 16:27
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Die einfachste Methode die nervigen GEZler abzustellen wäre, einfach die GEZ für deine Geräte zu bezahlen ;-)

Kommentar von Be72f67a6e79cf3761791185cbcdf2acsmallseregwen am 30. Juli 2008 16:31

das schlimme ist, dass sie einem grundsätzlich unterstellen, dass man geräte hat, für die man zahlen muss und bis man nicht für irgendwas zahlt, wird man terrorisiert ;)

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 30. Juli 2008 16:37

wenn du keine Geräte hast für die du zahlen musst, lass den GEZler ein mal in deine Bude, dann sieht er das du nix hast und du hast deine Ruhe.

Kommentar von Be72f67a6e79cf3761791185cbcdf2acsmallseregwen am 30. Juli 2008 17:46

als bafög-empfänger ist man zahlungsbefreit, muss das ganze aber mit einer beglaubigten kopie nachweisen (und das in jedem jahr). sowas spart man sich natürlich lieber, indem man die post ignoriert


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