Ich möchte wissen welchen Paragraphen ich mir durchlesen kann bezüglich der Berechnung des Lebensunterhaltes für eine Eheähnliche Bedarfsgemeinschaft... Hoffe ihr könnt mir helfen... Möchte wissen, ob es einen Paragraphen gibt, wo drin steht wieviel ich selber noch zur Wohnung dazu zahlen kann...

Also §22 ist für wohnung und § 7 für menschen die leistungsberechtigt sind

das fängt auch mit 1 an
Blossom13117 am 26. Oktober 2009 19:08 1 ist aber für alg i empfnger