.....und steht der Papstname (in dem Fall Benedikt) unter Künstlername?

im Paß müßte Beides stehen. Der bürgerlche Name steht sowieso drin, aber es gibt auch ein Feld für Künstler- oder Ordensnamen.

Der hat einen deutschen Pass mit seinem bürgerlichen Namen und einen Pass vom Vatikan.

Ohne es zu wissen, würde ich sagen Benedikt XVI. Neulich kam ein Bericht, in dem erklärt wurde, dass Verträge, die er damals als Kardinal Ratzinger unterschrieben hatte, für ihn nicht mehr bindend wären. Somit wäre das logisch!
pippi60 am 14. September 2008 21:19 DH!
DerTroll am 14. September 2008 21:27 wieso sollten die Verträge nicht mehr bindend sein? Wenn ich was unterschreibe und dann meinen Namen ändere z.B. durch heirat, ist auch noch bindend, was ich darmals unterschrieben habe.
RBMannheim am 15. September 2008 08:56 Weil er eine vollkommen andere juristische Person ist! Hier aus Wiki zur Unterschrift: Dokumente werden vom Papst gewöhnlich mit seinem Papstnamen unterzeichnet, wobei zwischen dem eigentlichen Namen und der Ordnungszahl die Abkürzung PP. eingefügt wird. Die Unterschrift Benedikts XVI. lautet demnach Benedictus PP. XVI. Die Abkürzung PP. steht für Pastor Pastorum (deutsch „Hirt der Hirten“).

In seinem deutschen Pass steht der Papstname unter Künstlername, wie es auch bei den Nonnen der Fall ist. Beim Vatikanstaat sieht es, denke ich, anders aus.

der papst hat sicher einen Speziellen 'Eure Eminenz'-pass oder so

da er staatsoberhaupt seines landes ist, kann er sich das aussuchen.