Schmidt und Mayer heiraten, heißen weiter Schmidt und Mayer. Sie bekommen ein Kind. Wessen Namen wird das Kind bekommen?

Die Eltern können sich das aussuchen, das Kind heißt dann entweder Schmidt oder Mayer (beide geht nicht). Soweit ich informiert bin, muß dann aber das zweite Kind denselben Nachnamen bekommen, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

Hallo Rosa.
Da S + M bei ihrer Heirat noch keinen Familiennamen festgelegt haben, sondern beide ihren "Mädchennamen" ;-) behalten haben, müssen sie spätestens bei der Anmeldung des ersten Kindes im Standesamt angeben, welchen dieser beiden Namen sie als Familiennamen wählen. Alle weiteren Kinder dieses Ehepaares erhalten automatisch denselben Familiennamen wie das erste Kind.
Besonders blöd ist das bei Hausgeburten, weil dann erwartet wird, dass die Mutter im Standesamt die Dokumente unterschreibt. Daher lieber bei geplanten Hausgeburten schon ein wenig vor dem Geburtstermin die Familiennamen-Frage im Standesamt "klarmachen", damit die glückliche Mama nach der Geburt in Ruhe bei ihrem Kind bleiben kann.
Und das war meine 3.000ste Antwort auf GF. Puh!
agnostiker am 8. September 2007 18:58 Meinen Glückwunsch zum 3000sten ;-) Es war eine gute Antwort.
UlfDunkel am 8. September 2007 20:37 Danke schön!
Beim ersten Kind hat man die Wahl, bei weiteren Kindern bekommen diese den einmal gewählten Familiennamen.

Das können die Eltern (glaube ich) frei entscheiden, welchen Namen das Kind tragen soll. Ob nur einen oder beide. 100 %ig Sicher bin ich mir aber nicht. Korrigiert mich bitte, wenn das nicht stimmt :-)
Meine beiden Vor-Antworter haben recht. Allerdings kann und wird vom Familiengericht ein Name bestimmt werden, wenn sich beide Elternteile nicht auf einen Familiennamen einigen können. Beide Namen können nicht übertragen werden. Es muss ein Familienname ausgesucht werden.

Im Familienbuch wird eingetragen, wer der gemeinsame Familienname ist. Also S. und M. heiraten, der Familienname ist S. (oder M.).
ErsterSchnee am 8. September 2007 11:06 Es gibt keine Pflicht für einen gemeinsamen Familiennamen. Schmidt und Mayer können weiterhin trotz Ehe Schmidt und Mayer heißen. Ohne Kinder ist das alles kein Problem.
tradaix am 8. September 2007 11:14 Also bei mir war's so. A und B heiraten. Ins Buch wurde A als Familienname eingetragen, danach der Zusatz B behält ihren Namen.

Da muss sich das Ehepaar festlegen. Automatisch wird keiner vergeben.
2001 war es, in Ostfriesland, Emden noch so das, bei Verheirateten Eltern mit unterschiedlichen Namen, das Kind den Namen des Vaters bekommen hat. Meine Freunde haben da geheiratet :-)
Richtig!
Aus eigener Erfahrung: so ist es!