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Welchen Nachnamen bekommen die Kinder von Eltern, die beide ihren Familiennamen behalten haben?

gefragt von Rosa1 am 08.09.2007 um 10:56 Uhr

Schmidt und Mayer heiraten, heißen weiter Schmidt und Mayer. Sie bekommen ein Kind. Wessen Namen wird das Kind bekommen?


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ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 8. September 2007 10:59
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Die Eltern können sich das aussuchen, das Kind heißt dann entweder Schmidt oder Mayer (beide geht nicht). Soweit ich informiert bin, muß dann aber das zweite Kind denselben Nachnamen bekommen, aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 8. September 2007 11:02

Richtig!

Kommentar von Eaa05a0997ad9bc67d65f9d499497c72smallagnostiker am 8. September 2007 11:18

Aus eigener Erfahrung: so ist es!


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 8. September 2007 15:46
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Hallo Rosa.

Da S + M bei ihrer Heirat noch keinen Familiennamen festgelegt haben, sondern beide ihren "Mädchennamen" ;-) behalten haben, müssen sie spätestens bei der Anmeldung des ersten Kindes im Standesamt angeben, welchen dieser beiden Namen sie als Familiennamen wählen. Alle weiteren Kinder dieses Ehepaares erhalten automatisch denselben Familiennamen wie das erste Kind.

Besonders blöd ist das bei Hausgeburten, weil dann erwartet wird, dass die Mutter im Standesamt die Dokumente unterschreibt. Daher lieber bei geplanten Hausgeburten schon ein wenig vor dem Geburtstermin die Familiennamen-Frage im Standesamt "klarmachen", damit die glückliche Mama nach der Geburt in Ruhe bei ihrem Kind bleiben kann.


Und das war meine 3.000ste Antwort auf GF. Puh!

Kommentar von Eaa05a0997ad9bc67d65f9d499497c72smallagnostiker am 8. September 2007 18:58

Meinen Glückwunsch zum 3000sten ;-) Es war eine gute Antwort.

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 8. September 2007 20:37

Danke schön!


anonym
beantwortet von Regenmacher am 8. September 2007 11:01
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Beim ersten Kind hat man die Wahl, bei weiteren Kindern bekommen diese den einmal gewählten Familiennamen.


Floppy1104
beantwortet von Floppy1104 am 8. September 2007 10:58
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Das können die Eltern (glaube ich) frei entscheiden, welchen Namen das Kind tragen soll. Ob nur einen oder beide. 100 %ig Sicher bin ich mir aber nicht. Korrigiert mich bitte, wenn das nicht stimmt :-)


anonym
beantwortet von Screeper am 8. September 2007 11:01
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Meine beiden Vor-Antworter haben recht. Allerdings kann und wird vom Familiengericht ein Name bestimmt werden, wenn sich beide Elternteile nicht auf einen Familiennamen einigen können. Beide Namen können nicht übertragen werden. Es muss ein Familienname ausgesucht werden.



tradaix
beantwortet von tradaix am 8. September 2007 10:59
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Im Familienbuch wird eingetragen, wer der gemeinsame Familienname ist. Also S. und M. heiraten, der Familienname ist S. (oder M.).

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 8. September 2007 11:06

Es gibt keine Pflicht für einen gemeinsamen Familiennamen. Schmidt und Mayer können weiterhin trotz Ehe Schmidt und Mayer heißen. Ohne Kinder ist das alles kein Problem.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 8. September 2007 11:14

Also bei mir war's so. A und B heiraten. Ins Buch wurde A als Familienname eingetragen, danach der Zusatz B behält ihren Namen.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 8. September 2007 10:57
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Da muss sich das Ehepaar festlegen. Automatisch wird keiner vergeben.


anonym
beantwortet von Capuccino am 8. September 2007 11:45
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2001 war es, in Ostfriesland, Emden noch so das, bei Verheirateten Eltern mit unterschiedlichen Namen, das Kind den Namen des Vaters bekommen hat. Meine Freunde haben da geheiratet :-)


Calice
beantwortet von Calice am 8. September 2007 14:17
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Üblicherweise wird bei der Heirat vermerkt welchen Familiennamen die Kinder tragen werden.

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 8. September 2007 15:43

Nein.


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