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Single zu sein, ist einfach – zumindest, wenn es um die Steuererklärung geht. Die ist nämlich meist schnell gemacht, denn absetzen lässt sich wenig. Das ist bei Eltern und Eheleuten anders. Sie können die Formulare ordentlich vollschreiben. Und der Aufwand lohnt sich: Viele Kosten, etwa für die Betreuung und Ausbildung von Kindern, können von der Steuer abgesetzt werden. Verheiratete oder zusammen lebende Eltern können einen Freibetrag von 3864 Euro für jedes gemeinsame Kind abziehen. „Hinzu kommt ein weiterer Freibetrag von 2160 Euro für Beratungs- und Erziehungsbedarf“, erläutert Jörg Schwenker, Geschäftsführer der Bundessteuerberaterkammer. „Für Ledige und dauerhaft getrennt lebende Eheleute halbieren sich die Freibeträge.“








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