Folgende Situation: Ich bin noch Studentin muss aber für meinen Nebenjob eine Steuererklärung abgeben. Das ist nicht weiter tragisch, da ich ohnehin unter dem Freibetrag bleibe. Da ich für meinen Job am PC und im Internet arbeite, kann ich wohl die anteilige Miete des Arbeitszimmers als Ausgaben verbuchen. Das Arbeitszimmer nutzen wir allerdings zu zweit. Das heißt es stehen zwei Schreibtische im Zimmer. Da meine Mitbewohnerin aber keine Steruerklärung machen muss, ist die Frage, ob ich die Kosten für das ganze Zimmer oder nur die Hälfte des Zimmers angeben kann.
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Das Finanzamt verlangt, das das häuslicher Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. Das ist bei Dir nicht der Fall, also kannnst Du es garnicht ansetzen.
Die absetzbaren Möglichkeiten des Arbeiszimmers wurde in den letzten Jahren zwar immer weiter eingeschränkt, jedoch gibt es immer noch Möglichkeiten. Dieses hier jedoch ohne Hntergrundinformationen zu detailieren gestalltet sich ein wenig schwierig. Vielleicht helfen dir folgende Links weiter: http://www.konstanz.ihk.de/produktmarken/standortpolitik/steuer_finanz/einkomm/A... Hoffe dir etwas geholfen zu haben ... Gruß Shakotai
oder http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp-arb.htm Für Weiteres bitte selber googeln (Arbeitszimmer steuerlich absetzen) Das System hier interpretiert mehr als einen Link als Spam. Shakotai
...Da ich für meinen Job am PC und im Internet arbeite... erst lesen, dann posten.
Das Zimmer muss als reines Arbeitszimmer eingerichtet sein, also keine Couch, Kleiderschrank etc., nur Büromöbel.
Wenn das so ist, kannst du die Hälfte der anteiligen Miet- und Nebenkosten die auf dieses Zimmer entfallen steuerlich ansetzen.
Woher weisst du dies? Sie hat keinerlei Angaben über ihre steuerpflichtige Tätigkeit gemacht.