XxSamuraiGirLxX am 04.12.2007 um 16:03 Uhr
http://www.lerntippsammlung.de/Der-Lieferungsverzug.html Hier findest Ausführungen mit Angabe der betreffenden §§ BGB.

das dürfte nicht so ganz einfach sein !
Wenn der Käufer auf Lieferung zum bestimmten Datum besteht, vereinbart hatte, reicht das für einen Schadenersatz-Anspruch sicher nicht ganz aus !
In solchen Fällen vereinbart man eine Vertragsstrafe ( Konventionalstrafe) in entsprechender Höhe !
Denn durch in Konventionalstrafe wir festgelegt, zum Ausdruck gebracht dass die Lieferung zum Tage X zu erfolgen hat, andererseits der mögliche, entstandene Schaden durch die Vertragsstrafe abgedeckt wird !

... die Sache mit den "Tags" mußt Du auch noch üben!
Na, immerhin hat er bei den Tags nicht "Dienstag" oder "4.12.07" oder "5 Tage" geschrieben, wie viele andere.
esmeray68 am 5. Dezember 2007 18:47 das is eine sie!!da steht doch samurai girl:D

Er hat Anspruch auf den entstandenen Schaden !
Wenn es sch z.Bsp. um eine neue Maschine handelt, zu deren Bedienung eigens ein Mitarbeiter eingestellt wurde, nun aber nicht eingesetzt werden kann weil die Maschine nicht geliefert worden ist kann es ganz schön teuer werden !
Ein fest vereinbarter Liefertermin geht dem voraus ! Ach wenn die gleiche Maschine bei einem möglichen anderen Händler teurer gekauft werden muss, kann der Schadenersatz-Anspruch in die Höhe schnellen !
Ohne Rechtsstreit ist in solch einem Fall kaum etwas zu machen !
Eines sollte man stets bedenken, bei Gericht und auf hoher See begibst Du dich in Gottes Hand ! Du bekommst kein Recht, sondern ein Urteil !
Er kann vom Vertrag zurück treten.
Schadenersatz dürfte wohl schwer nachzuweisen sein und demnach vor Gericht auch problematisch einzuklagen sein.
schadenersatz verlangen, oder vom vertrag zurücktreten