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Welchen Anspruch hat der Käufer normalerweise beim Lieferungsverzug, wenn eine Nachfrist gesetzt wurde?

gefragt von XxSamuraiGirLxXXxSamuraiGirLxX am 04.12.2007 um 16:03 Uhr
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anonym
beantwortet von Mehamm123 am 4. Dezember 2007 16:18
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http://www.lerntippsammlung.de/Der-Lieferungsverzug.html Hier findest Ausführungen mit Angabe der betreffenden §§ BGB.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 21. Dezember 2007 08:35
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das dürfte nicht so ganz einfach sein !

Wenn der Käufer auf Lieferung zum bestimmten Datum besteht, vereinbart hatte, reicht das für einen Schadenersatz-Anspruch sicher nicht ganz aus !

In solchen Fällen vereinbart man eine Vertragsstrafe ( Konventionalstrafe) in entsprechender Höhe !

Denn durch in Konventionalstrafe wir festgelegt, zum Ausdruck gebracht dass die Lieferung zum Tage X zu erfolgen hat, andererseits der mögliche, entstandene Schaden durch die Vertragsstrafe abgedeckt wird !


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 4. Dezember 2007 22:44
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... die Sache mit den "Tags" mußt Du auch noch üben!

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 5. Dezember 2007 16:11

Na, immerhin hat er bei den Tags nicht "Dienstag" oder "4.12.07" oder "5 Tage" geschrieben, wie viele andere.

Kommentar von 5823018e1f8ae5b831cd65d9a1bf8832smallesmeray68 am 5. Dezember 2007 18:47

das is eine sie!!da steht doch samurai girl:D


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 4. Dezember 2007 17:56
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Er hat Anspruch auf den entstandenen Schaden !

Wenn es sch z.Bsp. um eine neue Maschine handelt, zu deren Bedienung eigens ein Mitarbeiter eingestellt wurde, nun aber nicht eingesetzt werden kann weil die Maschine nicht geliefert worden ist kann es ganz schön teuer werden !

Ein fest vereinbarter Liefertermin geht dem voraus ! Ach wenn die gleiche Maschine bei einem möglichen anderen Händler teurer gekauft werden muss, kann der Schadenersatz-Anspruch in die Höhe schnellen !

Ohne Rechtsstreit ist in solch einem Fall kaum etwas zu machen !

Eines sollte man stets bedenken, bei Gericht und auf hoher See begibst Du dich in Gottes Hand ! Du bekommst kein Recht, sondern ein Urteil !


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. Dezember 2007 16:12
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Er kann vom Vertrag zurück treten.

Schadenersatz dürfte wohl schwer nachzuweisen sein und demnach vor Gericht auch problematisch einzuklagen sein.


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 4. Dezember 2007 16:08
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schadenersatz verlangen, oder vom vertrag zurücktreten


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