Dawidowitsch am 26.01.2009 um 18:22 Uhr

Einen Hänger der nicht mehr wiegt als das Leergewicht des Autos, aber auch nicht mehr als 3,5 Tonnen insgesamt.
Anhänger würde ich immer mit einem Auto oder Transporter ziehen.
Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)
http://www.fahrschule.de/verkehrsrecht/Fuehrerschein/Fuehrerschein_Fahrerlaubnis...

Den oberen Antworten kann man sich anschließen. Das Kuriosum: Auch wenn Du einen 3,5-Tonner fährst, kannst Du mit dem B-Führerschein einen 750kg Anhänger ziehen. Der Gesetzgeber geht nämlich (komischerweise) davon aus, dass der 3,5-Tonner nie ausgeladen wird und ein Anhänger somit noch möglich ist...

Einen, der für das Auto zugelassen ist. Zulässige gebremste, oder ungebremste Anhängelast des Fahrzeuges beachten. Dabei beim Aufladen nicht das Eigengewichts des Anhängers vergessen!