Witchblade83 am 15.10.2009 um 19:18 Uhr
Habe HEUTE (!) die Nebenkostenabrechnung von meiner ehemaligen (!) Wohnung bekommen, die ich vom 01.01.2008-30.09.2008 (!) bewohnt habe.
Die Gesellschaft will jetzt den Betrag von meinem aktuellen Konto (welches ich nach meinem Umzug nach Hilden gewechselt habe) abbuchen.
Die Kontodaten haben sie NUR, weil ich im Juni 2009 die Heizkostenabrechnung bekommen habe und dort ein kleines Guthaben vorhanden war, dass ich natürlich auf mein aktuelles und nicht auf ein nicht mehr existierendes Konto überweisen lassen wollte. Zu dem Zeitpunkt habe ich dort angerufen und die aktuellen Kontodaten zur Überweisung des Guthabens (!) angegeben.
Ich habe denen allerdings NIEMALS eine (schriftliche) EINZUGSermächtigung gegeben!
Außerdem meine ich vor einigen Wochen im TV (ich glaube es war "daheim & unterwegs" o. ä. - eben eine Sendung, bei der auch ein Experte eingeladen war) einen dieser Experten gehört zu haben, wie er meinte, dass die Abrechnungen bis spätestens 30.09. des Folgejahres dem (ehemaligen) Mieter zugehen müssen.
Stimmt das? Welche Fristen gibt es da?
Hallo Witchblade83, die Rechtsgrundlage (§ 556 BGB) ist korrekt und besagt, dass der Vermieter maximal 1 Jahr nach Ende der ABRECHNUNGSPERIODE die Abrechnung vorlegen kann. Welchen Zeitraum die Abrechnungsperiode in dem Haus umfasste, hast Du nicht geschrieben, aber es ist davon auszugehen dass es sich um die Zeit vom 01.01. - 31.12. jeden Jahres handelt. Demnach endet die für Dich maßgebende Frist zur Vorlage der Abrechnung also mit dem 31.12.2009 (auch wenn Du am 02.01.2008 ausgezogen wärst und damit beinahe zwei Jahre seit Auszug vergangen wären. ABER: Es kommt auf die Abrechnungsperiode an!) Natürlich hat der Vermieter oder dessen Beauftragter keinerlei Legitimation den Betrag von Deinem Konto einzuziehen. Selbst wenn Du für ein anderes Konto mal Einzugsermächtigung erteilt hast, so berechtigt diese damalige Vollmacht nur für das speziell aufgeführte Konto. Darüber hinaus steht Dir eine Prüfungsfrist von max. 1 Monat zu! Wenn also abgebucht wird den Betrag einfach stornieren - Anruf bei der bank reicht in aller Regel. Gruß, peuteneuer von ObjektV.de

Nebenkostenabrechnung für 2008 kann der Vermieter bis zum 31.12.2009 geltend machen, also terminlich noch in Ordnung bei Dir.
Witchblade83 am 15. Oktober 2009 19:21 Ganz sicher?! Ich meine die sagten das so in der Sendung.
Und was meinst du mit der Einzugsermächtigung? Nur weil ich im Juno ein Guthaben bei denen hatte und ich das natürlich gerne genommen habe, heisst das doch nicht, dass die davon einziehen können, wenn ich denen keine schriftliche Ermächtigung dazu gegeben habe!?
peterunddoris am 15. Oktober 2009 19:23 Die Frist ist ganz sicher. Wenn die von Deinem Konto Geld abbuchen ohne Deine Zustimmung, hast Du 6 Wochen Zeit das von Deiner Bank zurückbuchen zu lassen
Witchblade83 am 15. Oktober 2009 19:25 Kennst du vllt. zufällig die Rechtsgrundlage zu dieser Frist?
So ist es, bis zum 31.12., des darauffolgenden Jahres, muß die Abrechnung zugestellt sein !!
peterunddoris am 15. Oktober 2009 19:42 Ich habe ein Mieterlexikon
Witchblade83 am 15. Oktober 2009 19:46 Ich hab was gefunden.
Undzwar besagt §556 (3) Satz 2:
"Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens
bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach
Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter
ausgeschlossen"
Dieser Auszug des BGB ist aktuell und zuletzt durch BGBl. I S. 3161 geändert worden.
Daraus lese ich, dass die Abrechnung bis zum 30.09.2009 bei mir hätte eingehen müssen.
peterunddoris am 16. Oktober 2009 10:16 Das habe ich so auch noch nicht gewußt. Dann ist mit Sicherheit der Termin 31.12. nur gültig, wenn das ganz Jahr abzurechnen ist. Ja, man lernt nie aus aber schön für Dich, daß Du es nun weißt.

nein, der Vermieter hat immer ein volles Jahr nach Ende das Jahres Zeit, bei Dir also bis Ende diesen Jahres. Er kann allerdings nicht einfach die Einzugsermächtigung für das alte Konto auf das neue übertragen. Falls Du zurzeit nicht flüssig bist, kannst Du auch eine Ratenzahlung vereinbaren
Witchblade83 am 15. Oktober 2009 19:26 Kennst du die Rechtsgrundlage zu dieser Frist?
Witchblade83 am 15. Oktober 2009 19:47 Ich hab was gefunden. Undzwar besagt §556 (3) Satz 2: "Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen" Dieser Auszug des BGB ist aktuell und zuletzt durch BGBl. I S. 3161 geändert worden. Daraus lese ich, dass die Abrechnung bis zum 30.09.2009 bei mir hätte eingehen müssen.

Die Abrechnungsfrist ist gewahrt, wenn die Abrechnung dir bis zum 31.12.2009 nachweislich zugegangen ist, vorausgesetzt, das Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Ein Lastschrifteinzug durch den Vermieter von deinem Konto ist ohne deine schriftliche und persönlich unterschriebene Erlaubnis nicht zulässig. Insofern erteilt, wäre sie nach Beendigung des Mietverhältnisses automatisch ungültig. Sollte trotzdem eingezogen werden, kannst du die Lastschrift binnen 6 Wochen von deiner Bank zurückbuchen lassen.

DH für peuteneuer.
Die beste und ausführlichste Antwort hier.
Witchblade83, wenn die Abrechnung inhaltlich i.O. ist, würde ich der Abrechnung lieber nicht widersprechen.
Verursacht Dir nur unnötige Kosten.
Vergleiche die Gesamtkosten der einzelnen Positionen nochmal mit dem Vorjahr. Sollte es größere Abweichungen, (außer bei Heizung) geben kannst Du den Vermieter um Erläuterung bitten, bzw. Re.kopien auf Deine Kosten anfordern.
Ansonsten schreib den Vermieter, dass Du keine Einzugsermächtigung erteilt hast und somit der Vermieter nicht berechtigt ist den Betrag von Deinem Konto abzubuchen!
Peuteneuer hat dies richtig erklärt, es ist nicht maßgebend wann Du ausgezogen bist.
Bei Dir entspricht das Wirtschaftsjahr gleich dem Kalenderjahr, also 31.12.
Deshalb hat der Vermieter bis zum 31.12.2009 (ein Jahr nach Beendigung des Wirtschaftsjahrs) Zeit Dir die Abrechnung zukommen zu lassen.
Ich muss hier mal für die Vermieter sprechen. Das hat schon seine Berechtigung.
Witchblade83 am 18. Oktober 2009 14:55 Ob das so seine "Berechtigung" hat, bezweifle ich... einfach aus dem Grund, dass die sich nicht ewig Zeit lassen sollten. Wenn die Rechtsgrundlage jetzt tatsächlich gegen mich spricht, habe ich Pecht.
Aber wenn jetzt jemand bis zum 31.1. eines Jahres dort wohnt, kann der doch nicht knapp 2 Jahre auf die Abrechnung warten... sowas finde ich äußerst unfair. Ich finde es wird allgemein immernoch zu sehr FÜR Vermieter entschieden. Ich habe bisher keinen sehr tollen Vermieter gekannt. Meine Erfahrung ist, dass die alle äußerst dreist sind und immer versuchen, jemanden über den Tisch zu ziehen.
Ich werde meine Abrechnung trotzdem vergleichen.
Haesilein1951 am 20. Oktober 2009 17:05 vergleichen solltest Du Deine Abrechnung selbstverständlich.
Vom Gesetzgeber ist vorgeschrieben, dass die Kosten eines gesamten Jahres ermittelt und verteilt werden müssen.
Nur ich spreche aus der Praxis, nicht als privater Vermieter, sondern als Mitarbeiter eines Unternehmens.
Da werden eben die Abrechnungen über das Jahr verteilt erledigt.
Oder möchtest Du Deine gesamte Arbeit statt übers Jahr verteilt in 3 Monaten erledigen.
Und wie sollte der Vermieter Deiner Meinung nach die Heizkosten ermitteln?

man kann und muss bis zu 12 Monaten nach Beendigung des Mietverhältinsses die Nk-Abrechnung begleichen.
Witchblade83 am 15. Oktober 2009 19:23 12 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses? Dann ist die Abrechnung ja trotzdem zu spät! Offiziell wohne ich seit 1 Jahr und 16 Tagen nicht mehr dort!
Danke erstmal für die Antwort!
Da steht "Betriebskostenabrechnung 01.01.08-31.12.2008" und da DRUNTER "Ihr vertraglich vereinbarter Zeitraum 01.01.08-30.09.08". Ihre Antwort verstehe ich und bin jetzt natürlich etwas enttäuscht.
Ich verstehe nur nicht, warum die sich überhaupt solange Zeit lassen müssen... das geht bei vernünftigen Gesellschaften etc. viel schneller.
Ausserdem habe ich ein persönliches Interesse, dieser Firma "eins auszuwischen", weil sie mir beim Auszug ordentlich was "anhängen" wollten und ich für den Blödsinn zum Anwalt gegangen bin.... die Verwaltung hat damals nicht aufgegeben, bis das nicht vor Gericht ging.
Ich werde auf jeden Fall versuchen, die Abrechnung für nichtig erklären zu lassen, ohne schonwieder meine Rechtschutzversicherung in Anspruch zu nehmen.