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Welche Zeitspanne von Einstellung der Mietzahlung bis Zwangsräumung????

gefragt von KinderKinder am 05.08.2009 um 11:10 Uhr

Mit welcher Zeitspanne muss ein Vermieter rechnen, wenn ein Mieter seine Miete nicht zahlt und man das volle Programm bis zur Zwangsräumung durchziehen muss.

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wohnen x 7.293 miete x 3.299 vermieter x 1.335 meter x 37

anonym
beantwortet von Maya1998 am 5. August 2009 11:13
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Ich habe gestern einen Bericht über säumige Mieter gesehen: Da war schonmal von 15 Monaten die Rede...Ob die nun gleich von Anfang an die herte Schiene gefahren sind, weiß ich nicht, aber du kannst davon ausgehen, dass die Rechte der VERMIETER in Dtl. nicht allzu groß sind und man schonmal ein Jahr diese Schmarotzer dulden muss, eh sich was rührt...


Gloria1964
beantwortet von Gloria1964 am 9. August 2009 17:58
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Im günstigsten Fall 7 Monate!Arme Socke! Hoffe Du bist die schnell los!


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 5. August 2009 11:16
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werden zwei (nicht drei) Monatsmieten nicht gezahlt kann fristlos gekündigt werden; gleichzeitig Räumungsklage einreichen; weiterer zeitlicher Verlauf ist von Gericht zu Gericht verschieden; manchmal gehts schnell, manchmal dauerts länger; liegt Räumungsurteil vor, dann Gerichtsvollzieher mit Räumung beauftragen; Gerichtsvollzieher mahnt nicht mehr und schaut auch nicht nach ob was pfändbars zu holen ist; das hat mit der Räumung nichts zu tun;

Kommentar von KinderKinder am 5. August 2009 11:22

kann man als mieter durch einspruch/widerspruch/revision sowas in die länge ziehen?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 5. August 2009 11:30

Räumungsurteile sind vorläufig vollstreckbar; der/die Beklagte kann zwar Rechtsmittel einlegen; man kann aber trotzdem vollstrecken; der Schuldner müßte dann gesondert die Einstellung der zwangsvollstreckung beantragen; hab ich aber noch nie erlebt; regelmäßig kommen die Schuldner nicht zur Verhandlung und es ergeht ein Versäumnisurteil.

Kommentar von Simple_avatar8smallGloria1964 am 9. August 2009 18:01

Ja,kann er!Insbesondere wenn Kinder im Spiel sind können solche tollen Mieter eine Zwangsräumung in die Länge ziehen.


anonym
beantwortet von Dentier am 5. August 2009 11:12
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ne Bekannte von mir war da mal sehr entschlussfreudig. Als die Kaution aufgebraucht war und der Typ nicht in der Wohnung war hat sie seinen Kram in einer Garage untergestellt und die Schlösser ausgetauscht. Der hat sich nicht wieder reingetraut...

Kommentar von Faa647b139f4a794f9233ba500e0565esmallfrauke1982 am 5. August 2009 11:15

Das ist rechtlich aber (leider) nicht in Ordnung.

Kommentar von Dentier am 5. August 2009 11:18

ich weiss, aber wo kein Kläger da kein Richter. Der Typ war ein Schwein, hat 3 Mon. in unserer WG gewohnt und seine Viecher haben den ganzen Teppichboden vollgeköttelt. Die Bude musste danach voll renoviert werden.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 5. August 2009 11:12
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Sofort nach Ausbleiben der Mietzahlungen sollte mal nachgefragt werden. Bei Nichtzahlung von 3 MM, zum Gericht und Antrag auf Räumungsklage stellen. Wie lange es dann dauert, bis der Mieter draußen ich, hängt von vielen Faktoren ab. Lass Dich am besten von einem Anwalt oder bei Gericht beraten


anonym
beantwortet von absolom01 am 5. August 2009 11:11
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Puh, das kann ewig dauern. Muss ja über einen Gerichtsvollzieher laufen. Der mahnt erst ein paar mal an und schaut dann ob es in der Wohnung etwas zu holen gibt. Dann wird notfalls Zwangsgeräumt

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 5. August 2009 11:13

Der Gerichtsvollzieher mahnt nicht an, der steht irgendwann ohne Anmeldung auf der Matte. Allerdings braucht der einen Auftrag des Vermieters, oder vom Gericht

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 5. August 2009 11:19

vom Gericht bekommt er keinen Auftrag; in Zivilsachen wird nur das gemacht was der Antragsteller beantragt; der Gerichtsvollzieher teilt einen Räumungstermin mit und fertig.


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