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Welche Vorteile hat es das Kind als leiblicher Vater der Adoption freizugeben?

gefragt von jan87 am 11.10.2008 um 20:50 Uhr

Hallo ich hab derzeit ein paar echte Probleme und hoffe, dass ihr mir vllt helfen koennt.

ich bin 20Jahre und hab mich bei der Bundeswehr fuer 12Jahre verpflichtet (derzeit bisher 1Jahr rum), Auslandeinsätze stehen auch bald vor der Tür. vor gut 3 Monaten habe ich eine Frau kennengelernt (21j) mit der ich auch ueber 2 Monate hinweg ein Verhaeltnis, dem entsprechend auch Geschlechtverkehr, hatte.

Nun 4 Wochen nach der Trennung erfahre ich von ihr, dass sie in der 7. Woche schwanger sei und sie das Kind behalten möchte, was natürlich ein großer Schock fuer mich ist, da wir anfangs mit Pille und Kondom, spaeter sie nurnoch mit Pille verhuetet haben.

Des Weiteren will sie wohl nun ihren ex, mit dem sie vorher 8 Jahre zusammen war heiraten und mit ihm das Kind großziehen (dies ist auch sein Plan, weil sie immernoch seine große Liebe ist). Allerdings will sie mich wohl als leiblichen Vater eintragen lassen, was ja dazu fuehren wuerde, dass ich bestimmte Rechte und Pflichten habe.

Nun hat sie mich vorhin gefragt, ob ich einer Adoption zustimmen wuerde, also dass er mit ihr zusammen das Kind adoptiert. ich habe in anderen Themen hier entnommen, dass das Kind dann keinen Erbanspruch mir gegenueber mehr besitzt. Wie sieht das aber mit den Unterhaltszahlungen und den ganzen anderen Rechten und Pflichten aus?

waere nett wenn mich hier jmd mal aufklaeren koennte

lg Jan

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Adoption x 286 Vaterschaft x 141 Rechte und Pflichten x 11

sunpoint
beantwortet von sunpoint am 11. Oktober 2008 20:53
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Wenn Sie das Kind adoptieren bist Du von allen Verpflichtungen gegenüber dem Kind befreit...auch vom Unterhalt. Du hast aber auch keine Rechte mehr gegenüber dem Kind.


kleinmue
beantwortet von kleinmue am 11. Oktober 2008 20:54
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du hast keine rechte und Pflichten mehr


anonym
beantwortet von sophia91 am 21. November 2008 04:15
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sag mal, wenn ich mir deinen bericht durchlese hoert sich das so verkrampft an! das ist ja mal typisch manN wenn man voegelt muss man IMMER damit rechnen, dass es ein kind geben kann, egal wie man verhuetet! man sollte sich also darum kuemmern... aber wenn der freund deiner ex so freundlich ist und deinen job als vater uebernimmt und du dich nicht wirklich um das kind kuemmern willst wird das wohl das beste sein.

vielleicht waere es trotzdem gut kontakt zu halten schliesslich ist es (kind) zur haelfte aus dir entstanden! ich weis noch als ich klein war, ich habe meine ohren untersucht, haende,fuesse, bauch, beine,.....ich wollte immer wissen ob meine eltern meine wahren sind, was ich mit ihnen gemeinsam habe,.... ich habe mehr vaeterlicherseits! ich faende es schlimm wenn ich ohne vater aufwachsen wuerde oder mir jemand den falschen vater vorgehalten haette, denn jedes kind spuert das... ich als scheidungskind sehe meinen vater nur alles zwei wochen(frueher jedes wochenende) und es kommt mir immer zu wenig vor, so als ob ich etwas verpasst haette...


Schmusisussy
beantwortet von Schmusisussy am 20. November 2008 08:09
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Sie ist doch noch schwanger...Du musst das Kind nicht zur Adoption freigeben...wenn ihr euch alle einig seid, und du nicht auf einen Test bestehst und der andere Mann gerne der Vater sein möchte muss er nur die Vaterschaft anerkennen (das geht auf dem Standesamt und auch schon jetzt direkt, während der Schwangerschaft)Dann ist er rechtlich gesehen der Vater und du bist raus.Dann musst du nichts mehr anzweifeln...


anonym
beantwortet von jan87 am 12. Oktober 2008 12:45
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danke erstmal fuer die vielen Antworten.

also ich glaube, dass ich das mit meinem Gewissen vorerst vereinbaren kann. Blöd wird es in 14 Jahren oder so, wenn das Kind auf die Idee kommt seinen leiblichen Vater kennen zu lernen :/ aber da muss ich dann durch...

Mit ihr und ihrem zukünftigen Mann verstehe ich mich garnicht, er will mir sogar den Umgang mit dem Kind dann verbieten, was er ihr als Vorraussetzung vorgibt, dass er sie heiratet. Es soll laut ihm auch einen türkischen Namen bekommen und den muslimischen Glauben annehmen, weil er ja selbst türkischer Staatsbürger ist, obwohl sie und ich Deutsche sind.(Finde ich ja in der 7. Schwangerschaftswoche etwas voreilig zu sagen aber so ist er)

Aufjedenfall werde ich erstmal die Vaterschaft anzweifeln, aber da sie in dem Zeugungszeitraum wohl nur mit mir Geschlechtsverkehr hatte, was ich ihr auch glaube, werde ich wohl wirklich der Vater sein.

lg jan


angie760
beantwortet von angie760 am 11. Oktober 2008 22:49
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Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber verfallen dann komplett.


doka12
beantwortet von doka12 am 11. Oktober 2008 21:01
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also überlege dir das gut ob du dein Kind zur Adoption frei geben möchtest dann brauchst du zwar kein Unterhalt bezahlen aber was ist das schon im gegen satz Vater zu sein !! das ist das beste was einen passieren kann .Und wenn du dich mit deiner Ex und deren Mann gut verstehts ist das auch für euer Kind das besste. Und denke immer daran egal was ihr macht das Kind kann nicht dafür


tinimini
beantwortet von tinimini am 11. Oktober 2008 20:58
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Du kannst mit einer Adoption dein Kind und alle sein Pflichten abgeben aber bedenke dein Gewissen kannst du damit nicht zur Adoption freigeben das behältst du selber.Wenn später die Gewissensbisse kommen ist es zu spät.

Kommentar von Simple_avatar8smallMilkyWay am 11. Oktober 2008 21:03

tinimini : versuch nicht,den armen mann hier mit einem schlechten gewissen zu überzeugen,dass er sein kind nicht zur adoption freigeben sollte!!! es ist wahrscheinlich das beste ,wenn er das kind freigibt !!!

Kommentar von 23cbf379d378c7243c7c8fd303d71651smalltinimini am 12. Oktober 2008 17:30

Das wollte ich auch nicht auf gar keinen Fall ,nur leider ist es so das das schlechte Gewissen meistens später kommt. So einen Fall haben wir hier nämlich in der Nachbarschaft.


Qetan
beantwortet von Qetan am 11. Oktober 2008 20:56
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Du hast weder Pflichten noch Rechte dem Kind gegenüber. Du zahlst keinen Unterhalt und das Kind ist nicht erbberechtigt.


MilkyWay
beantwortet von MilkyWay am 11. Oktober 2008 20:56
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Also soweit ich weiß,sobald man ein Kind zur Adoption freigibt,hat man keine Verpflichtungen mehr gegenüber dem Kind,weder Unterhaltszahlung oder sonstiges...da ich mir aber nicht 100% sicher bin,solltest du dich vielleicht noch anderswo informieren,um dir wirklich sicher zu sein !! :)


hajottka
beantwortet von hajottka am 11. Oktober 2008 20:55
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In Deiner Situation ist eine Adoption wohl das beste, was Dir und dem Nachwuchs passieren kann.


regideur
beantwortet von regideur am 11. Oktober 2008 20:54
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Wenn das Kind adoptiert werden würde, hattest Du keine Rechten und Pflichten dem Kind gegenüber.

Ich würde da aber gar nichts überstürzen und zumindest einen Vaterschaftstest machen.


Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 11. Oktober 2008 20:53
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Wenn du das Kind zur Adoption freigibst ist es nicht mehr Dein Kind.


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