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welche vorteile habe ich als pensionist u. invalide beim Autokauf o. Leasing?

gefragt von elmucbel am 16.10.2008 um 23:01 Uhr

Ich bin geh behindert und Pensionist. Muß mir einen Automatik Auto besorgen. Wollte wissen ob und in welcer maß und woher ich unterstützt werde wenn ich einen neuen Auto kaufen würde?


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RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 16. Oktober 2008 23:04
3x
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Du kannst, wenn der Grad Deiner Behinderung hoch genug ist, eine Minderung der KFZ Steuer bekommen - eine Reduktion auf den Kaufpreis des Autos aber bestimmt nicht.

Aber mit gutem Verhandlungstalent kannst Du eventuell schon günstige Konditionen heraushandeln.

Hier Info dazu von der ADAC Seite:

Voraussetzung für die vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer Die Steuerbefreiung erhalten Schwerbehinderte, die einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck besitzen, die die Merkzeichen „H“ (Hilflos), „Bl“ (Blind) oder „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) enthalten.

Weiterhin steuerbefreit sind Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht, denen bereits bei Inkrafttreten der Neuregelung am 01.06.1979 die Steuer erlassen war, und deren Grad der Behinderung (GdB, früher MdE) wenigstens 50 % betrug.

Nach oben

Steuerermäßigung von 50 % Die Kfz-Steuer wird um 50 % für Schwerbehinderte ermäßigt, die durch einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen „G“ (gehbehindert) nachweisen, dass sie in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Seit dem 01.01.1987 reicht für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung der Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck ohne zusätzliche Merkzeichen aus. Diesen Ausweis erhalten Steuerpflichtige, die die Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 S. 1 des 9. Buches SBG erfüllen. Die Steuerermäßigung hängt davon ab, dass der Schwerbehinderte auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichtet. Es besteht hier ein Wahlrecht des Behinderten. Eine Bindung an die getroffene Wahl besteht jedoch nicht, es kann jederzeit von der Steuerermäßigung zur Freifahrtberechtigung und umgekehrt gewechselt werden. Um sicherzustellen, dass nicht gleichzeitig die Freifahrt und die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden, vermerkt das Finanzamt eine Steuerermäßigung im Behindertenausweis bzw. in dem von den Versorgungsämtern ausgestellten Ausweis-Beiblatt.

http://www.adac.de/RechtundRat/verkehrsrecht/verguenstigungen_behinderte/steuerlich/default.asp?ComponentID...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 16. Oktober 2008 23:12

2 in der Frage vorkommende Begriffe lassen mich vermuten, dass der Fragesteller aus Österreich stammt. Bin mal gespannt, ob er sich noch äußert.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 17. Oktober 2008 00:44

ES geht hier nicht um Kleinigkeiten bei der Kfz-Steuer oder Versicherung denke ich mal.


Qetan
beantwortet von Qetan am 16. Oktober 2008 23:02
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Keinen?

Kommentar von Dae744dfb39e4e40958478c96dd6963fsmallSofaschalter am 16. Oktober 2008 23:03

Kann ich mir auch nicht anders denken


bitmap
beantwortet von bitmap am 16. Oktober 2008 23:04
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In welchem Land?


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 16. Oktober 2008 23:04
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Ford gibt meins Wissens Rabatt bei Schwerbehinderung.

Kommentar von tonks am 16. Oktober 2008 23:20

Stimmt, aber nur bei teilnehmenden Ford-Händlern und soviel ich weiß auch nur beim Kauf eines Neuwagens.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 16. Oktober 2008 23:05
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Unterstützt wirst Du nur von jemand der sich mit Fahrzeugen und Preisverhandlungen auskennst...den mußt Du mitnehmen. Ansonsten hast Du keine Vorteile oder Ansprüche.



jbinfo
beantwortet von jbinfo am 17. Oktober 2008 00:43
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Das hängt schon von dem Land ab in dem Du wohnst. In Deutschland haben einige Hersteller Rabatte für Behinderter. Das muss man aber wirklich im Einzelfall klären.


anonym
beantwortet von rudi05 am 16. Oktober 2008 23:03
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wer soll dich unterstützen?Vater oder Mutter?


skywalker66
beantwortet von skywalker66 am 16. Oktober 2008 23:04
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Du hast keine Vorteile. Da Du Dein Auto nicht benötigst um eine Arbeitstätte aufzusuchen, stehen Dir keine Fördergelder zu.


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