Nach überstandener Krebsoperation hat meine Frau seit einem Jahr einen Schwerbehindertenausweis (100% ohne Gehbehinderung). Gibt es darauf Vergünstigungen wie z.B. Ermäßigung bei KFZ- Steuer, GEZ- Gebühren usw.? Wie kommt man in den Genuss derselben? Wo finde ich genaue Informationen über die entsprechende Vorgehensweise? Vielen Dank im Voraus!

Das ist tatsächlich zuviel, um es hier aufzulisten. Teilweise kommt es bei den Vergünstigungen auf die Merkzeichen im Ausweis an, auf welche Vergünstigungen man Anspruch hat.
Wer den Ausweis ausgestellt hat, müsste doch aber auch die Informationen haben, wo und wie man vorgeht, um in den Genuss zu kommen?! Ansonsten vielleicht mal nach einem regionalen Behindertenverband schauen und dort fragen.
Ansonsten hab ich auch erstmal nur einen Link:
Bezüglich Steuern findet man hier genaue Informationen: http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Behinderung.html
Desweiteren hat man mit einem Schwerbehindertenausweis bei vielen Veranstaltungen und Eintritte Ermäßigungen.
Und auch hier gibt es Informationen und Diskussionen zum Thema: http://www.dialyse-online.de/Home/Forum/read.php?f=51&i=22854&t=22854&am...
Ihre Gattin hat doch vom Versorgungsamt ihren Bescheid erhalten der den Grad der Behinderung, bei Ihrer Frau war das 100 GdB, und ggf. ein Merkzeichen wie z.B. G = Gehbehinderung, AG = Außergewöhnliche-Gehbehinderung, B = Begleitung u.s.w., beinhaltet. Des weiteren können Sie dem Bescheid entnehmen, ob Ihrer Frau ein Schwerbehindertenausweis zusteht, der zur Inanspruchnahme der unentgeldlichen Beförderung im öffentl. Personenverkehr oder zur Inanspruchnahme der KFZ-Steuerermäßigung berechtigt. Auch können Sie sich durch Ihren Sacharbeiter über alle Vergünstigungen informieren lassen. Ihrer Gattin wünsche ich alles erdenkliche Gute, Gesundheit und Freude am Leben. MfG
Mit dem Behindertenausweis erhält man normalerweise eine Broschüre in der alles drin steht.

Im Sozialgesetzbuch Nr. IX sind alle Vergünstigunen und Rechtsansprüche dargestellt. Dort kann man nachlesen. MfG Wolfgang
Man wird nur von den Gez-Gebühren befreit, wenn man das Merkzeichen RF hat, dies erhält man aber nur, wenn eseinem nicht möglich ist die Wohnung zu verlassen.