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Welche Vorteile bringt ein Behinderungsgrad von 100% ?

gefragt von ps1954ps1954 am 22.04.2007 um 8:53 Uhr

Nach überstandener Krebsoperation hat meine Frau seit einem Jahr einen Schwerbehindertenausweis (100% ohne Gehbehinderung). Gibt es darauf Vergünstigungen wie z.B. Ermäßigung bei KFZ- Steuer, GEZ- Gebühren usw.? Wie kommt man in den Genuss derselben? Wo finde ich genaue Informationen über die entsprechende Vorgehensweise? Vielen Dank im Voraus!


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WildeFee
beantwortet von WildeFee am 22. April 2007 09:29
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Das ist tatsächlich zuviel, um es hier aufzulisten. Teilweise kommt es bei den Vergünstigungen auf die Merkzeichen im Ausweis an, auf welche Vergünstigungen man Anspruch hat.

Wer den Ausweis ausgestellt hat, müsste doch aber auch die Informationen haben, wo und wie man vorgeht, um in den Genuss zu kommen?! Ansonsten vielleicht mal nach einem regionalen Behindertenverband schauen und dort fragen.

Ansonsten hab ich auch erstmal nur einen Link:

http://www.anwalt24.de/profil/61366/peterkoch/blog/15/935/schwerbehinderungwasistdas?PHPSESSID=689...8c2a068ffea447433ebd0ee9b


elkera
beantwortet von elkera am 22. April 2007 09:16
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Bezüglich Steuern findet man hier genaue Informationen: http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Behinderung.html

Desweiteren hat man mit einem Schwerbehindertenausweis bei vielen Veranstaltungen und Eintritte Ermäßigungen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 22. April 2007 09:10
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anonym
beantwortet von Regenmacher am 22. April 2007 09:13
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Und auch hier gibt es Informationen und Diskussionen zum Thema: http://www.dialyse-online.de/Home/Forum/read.php?f=51&i=22854&t=22854&am...


anonym
beantwortet von georgyellow am 22. April 2007 12:56
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Ihre Gattin hat doch vom Versorgungsamt ihren Bescheid erhalten der den Grad der Behinderung, bei Ihrer Frau war das 100 GdB, und ggf. ein Merkzeichen wie z.B. G = Gehbehinderung, AG = Außergewöhnliche-Gehbehinderung, B = Begleitung u.s.w., beinhaltet. Des weiteren können Sie dem Bescheid entnehmen, ob Ihrer Frau ein Schwerbehindertenausweis zusteht, der zur Inanspruchnahme der unentgeldlichen Beförderung im öffentl. Personenverkehr oder zur Inanspruchnahme der KFZ-Steuerermäßigung berechtigt. Auch können Sie sich durch Ihren Sacharbeiter über alle Vergünstigungen informieren lassen. Ihrer Gattin wünsche ich alles erdenkliche Gute, Gesundheit und Freude am Leben. MfG


anonym
beantwortet von Moltobene am 22. April 2007 14:17
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Mit dem Behindertenausweis erhält man normalerweise eine Broschüre in der alles drin steht.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 22. April 2007 16:59
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Im Sozialgesetzbuch Nr. IX sind alle Vergünstigunen und Rechtsansprüche dargestellt. Dort kann man nachlesen. MfG Wolfgang


anonym
beantwortet von Ekirlu am 11. Dezember 2007 13:07
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Man wird nur von den Gez-Gebühren befreit, wenn man das Merkzeichen RF hat, dies erhält man aber nur, wenn eseinem nicht möglich ist die Wohnung zu verlassen.

Kommentar von 083e04f848fcbe11ed568affc6952438smallmanumarika am 11. Juni 2009 21:53

Stimmt so nicht: Das Merkzeichen RF bekommt man außerdem, wenn man einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 allein auf eine Sehbehinderung oder 50 allein auf eine Hörbehinderung hat!!!


manumarika
beantwortet von manumarika am 11. Juni 2009 21:50
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Schaut mal hier: http://www.berlin.de/lageso/behinderung/ (Seiten des Versorgungsamtes Berlin)! In der linken Spalte mal auf ServiceCenter gehen: A-Z zum Thema Schwerbehinderung!! Rechtliche Themen sind bundesweit gleich!!! Grüßchen aus Berlin...


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