Meinen Mutter hat sich eine vermietete Eigentumswohnung gekauft und jetzt überlegen wir, ob wir selber die Verwaltung übernehmen oder einen Hausverwalter beauftragen.
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Normalerweise sind das Spezialisten, die sich auch entsprechend auskennen und Kontakte haben, die vieles einfacher machen. Aber natürlich zahlt man das auch und es stellt sich die Frage, ob man das für eine Wohnung machen soll. Gibt es keinen Verwalter für alle Wohneinheiten dieses Hauses?
Manche Nebenkostenabrechnungen sind nicht ganz einfach zu bewältigen. Die Frage ist, wie wurde es bisher gemacht, und warum wollt euch diese Arbeit machen? Ich kenne es so, dass die Kosten einer Verwaltung wieder auf die Mieter umgelegt werden.
Verwaltergebühren dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden, können jedoch, wie simjo schreibt im Rahmen einer Steuererklärung angesetzt werden.
Doch! Lies selbst http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles-rechtens/1568325.html
Lars3112 am 3. Oktober 2007 14:11 Also ich lese in dem Artikel ganz klar, dass Verwaltungskosten nicht umlagefähig sind!
wolli3454 u. Lars3112 haben Recht. Verwaltungskosten können wenn überhautpt nur auf gewerbliche Mieter umgelegt werden und dann auch nur, wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde.
Wir haben selbst eine ET-Wohnung und haben die Verwaltung von Anfang an in professionelle Hände vergeben. Denk dran, dass es nicht nur die NK-Abrechnung ist, auch für jeden undichten Wasserhahn oder die Toi-Spülung zuständig zu sein, sollte hinterfragt werden. Zumal es ja nicht nur "glattgebügelte" Mieter gibt, da kann man auch an den Rand eines Nervenzusammbruches geraten. Wir hatten so eine, sprechen also aus Erfahrung. Wenn man den Verwalter dazwischen hat, ist es wesentlich entspannter und die Umlage kann man ja auch steuerlich geltend machen.
Lars3112 am 3. Oktober 2007 14:16 Sehr gute Antwort. Nicht zu vergessen, dass eine evtl. Neuvermietung einer Wohnung sehr stressig, zeitintensiv und nervenaufreibend sein kann. Zudem haben professionelle Verwalter meist mehr Erfahrung bei Auswählen von guten Mietern, da sie auf Grund der Erfahrung viele Interessenten von vorne herein "aussondern" können. Das erspart hinterher Ärger und ggf. viel Geld!
Wenn sich diese Wohnung in einer WEG (Wohneigentümergemeinschaft) befindet gibt es dort garantiert die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verwaltung.
Alles was zu diesem Thema wissenswert ist findest du im passenden Gesetz: http://dejure.org/gesetze/WEG
Nur dass der WEG-Verwalter nicht automatisch die Sondereigentumsverwaltung macht. Hier muss ein separater Vertrag mit dem Verwalter abgeschlossen werden. Es ist jedoch sinnvoll, sich zuerst an den WEG-Verwalter zu wenden, da dieser die Liegenschaft und damit auch die Grundlage für Vermietung und Abrechnung bestens kennt

Die Wohnungsverwalter sind im allgemeinen honorige Firmen oder Individuen.
Allerdings gibt es daneben auch einige unersättliche Typen, die sich mit der von Dir bezahlten Verwaltervergütung nicht ausreichend bezahlt fühlen. Diese lassen sich von den Handwerkern häufig einen Betrag x (Festbetrag oder Prozentsatz) als Provision (= Kickback) in die Rechnung, die Du zahlen mußt, verdeckt einschließen und an sich auszahlen. Dieses nachzuweisen ist einigermaßen schwierig.
Viel Erfolg bei der Entscheidung und Suche!
Eine Hausverwaltung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber einem Laien, der die Hausverwaltung auf eigene Faust übernimmt. Zu denken sei hier an die - Nebenkostenabrechnung, - die Heizkostenabrechnung - Neuvermietung, - Wohnungsabnahmen / Wohnungsübergaben - Auslösen und Abnehmen von Reparaturaufträgen, - Überprüfung von Geldeingängen, - Ausstellen eines Mahnbescheides (falls der Mieter nicht zahlt) - etc.
Ich würde auch zuerst den bereits vorhandenen WEG Verwalter ansprechen, der hat ohnehin die Hausgeldabrechnung für die WEG gemacht, verfügt demnach bereits über alle notwendigen Unterlagen.
Beste Grüße
Dennis von www.hausverwalter-vermittlung.de