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Welche Vorschriften gibt es für das Anbringen vom Kennzeichen bei Motorrädern?

gefragt von MacStarTrek am 29.03.2007 um 7:33 Uhr

Bin gerade wieder mal am Rumschrauben am Motorrad und möchte mein Kennzeichen höcher und schräger anbringen, gibts da was zu beachten?


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netztoury
beantwortet von netztoury am 30. März 2007 09:50
3x
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Ehemals erfolgte die Festlegung im § 60 StVZO. Dieser ist im Zuge der "Harmonisierung innerhalb der EU" weggefallen. Nun regelt der § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Anbringung. Dort steht nun (Zitat): "(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:

  1. bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern ....

  2. bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung" Aha !

In dieser Richtlinie ist nun ausgesagt - zur Neigung: "Das hintere amtliche Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen; darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt; darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."

Zur Höhe ist folgende Aussage getroffen: "MAXIMALER ABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug darf der Abstand zwischen der Oberkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen und dem Boden maximal 1,50 m betragen.

MINDESTABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen."

Ich hoffe, das ist soweit verständlich.


anonym
beantwortet von Lowrider39 am 24. Juli 2007 11:27
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Da gibt es dann noch die Frage, wie weit nach links oder rechts darf ich ein Kennzeichen setzen. In der oben genannten EG-Richtlinie ist davon die rede, dass das Kennzeichen zwischen der durch die linke und rechte Fahrzeugbegrenzung erzeugte Ebene angebracht sein muss. Diese Ebenen werden in der Regel durch den Lenker erzeugt. Die meisten seitlichen Kennzeichenhalter passen da rein (besonders interessant für Chopperfahrer). Nur auch dafür hat sich der deutsche TÜV eine Gegenregel ausgedacht. Sie spricht dann von 'gefährlich hervorstehenden Teilen'. Falls ihr mehr zu diesem Thema wissen wollt, ich habe da genug Infos, weil ich mir einen kennzeichenhalter selber gebaut und durch den TÜV eingetragen habe.



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