Meine lebensgefährtin und ich wollen uns gerne für den V-Fall gegenseitig per Testament/ Verfügung o.ä. absichern. Wer weiß über die Voraussetzungen Bescheid? Müssen wir zu einem Notar?
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Ihr müßt nicht zum Notar. Wichtig ist, daß oben Testament drauf steht und der Text von euch selber also eigenhändig und handschriftlich verfaßt wird. Dabei ist die Form egal. Ein Gericht hat sogar geurteilt, daß generell ein Testament auf einem Bierdeckel Gültigkeit hat, wobei man da eher noch anzweifeln kann, ob die Person geistig zurechnungsfähig war, als sie das aufgesetzt hat. Natürlich könnt ihr zum Notar gehen, der euch dann auch zu gleich berät und für die korrete Ausführung eures letzten Willen einsetzt. Ach und dann gibt es noch die Möglichkeit des 3 Zeugentestamentes. Also wenn ihr nicht mehr in der Lage seid, es selber handschriftlich zu verfassen, könnt ihr es auch jemand anderem diktieren. Nur dann müssen drei voneinander unabhänige Zeugen vor Ort sein, die bezeugen können, daß das Testeamt inahltlich dem entspricht, was ihr diktiert habt und dann mit unterschreiben.
Ach und natürlich muß das Testament datiert werden.

Um ganz sicher zu gehen,am besten beim Notar machen.Ansonsten,handschriftlich,mit Datum und im Vollbesitz der geistigen Kräfte schreiben.
Nein. Zum Notar mußt Du nicht. Was Ihr wollt ist ein "Berliner Testament". Beraten lassen würde ich mich trotzdem, da durch Formfehler in einem Erbschaftsverfahren evtl. sonst das ausgeschlossen wird, was ihr eigentlich vereinbaren wolltet. Zudem ist es Pflicht, daß das Testament mit der Hand geschrieben wurde. Ort, Datum, Unterschrift nicht vergessen.
Ja, ich glaube Notar ist Pflicht. Kannst es auch beim Amtsgericht hinterlegen. Und der Testamentsschreiben muss seine Unterschrift drunter setzen. So hab ich´s in der Schule gelernt.

Du kannst zu einem Notar gehen. Es gibt ja bei einer Nichtehe noch ein paar Sachen zu regeln, z.B. Patientenverfügung o.ä.
Im Prinzip reicht auch ein handschriftlich verfasstes Testament. Auch Ort und Datum müssen handschriftlich sein und dürfen nicht fehlen Aus diesem müssen die letztwilligen Verfügungen aber klar und deutlich hervorgehen. Bei einem gemeinsamen Testament müssen beide unterschreiben.
Das Testament kann beim zuständiegn Amtsgericht hinterlegt werden.

Geht es um nicht allzuviel reicht es, wenn jeder persönlich und handschriftlich schreibt: Hiermit setzte ich .... als meinen Alleinerben ein. Datum und Unterschrift drunter - fertig. Sind leibliche Kinder da oder geht es um mehr als Kleinigkeiten, würde ich zu einem Notar gehen. Und denkt auch an eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht!
pippi60 am 18. September 2008 22:27 Und noch ein Hinweis: schreibt es mit blauer Farbe. Unser Testament wurde erst als Kopie angesehen.
Muss nicht "Testament" draufstehen, es kann auch "mein letzter Wille" heißen! Es muss nicht nur datiert sein, sondern auch UNTERSCHRIEBEN werden beides handschriftlich ;o)))