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Welche Voraussetzungen braucht man, um eine Kneipe mit Alkoholausschank zu eröffnen?

gefragt von honigbrot am 13.12.2008 um 21:17 Uhr

Mein Kumpel meint, da mietet man halt was und legt los. Ist es denn so einfach?


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anonym
beantwortet von sylvie82 am 13. Dezember 2008 21:18
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nein, man muss eine lizenz zum alkoholausschank beantragen. welche vorausestzungen da aber geprüft werden weiß ich nicht


schnubbel
beantwortet von schnubbel am 13. Dezember 2008 21:19
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Er benötigt eine Schankgenehmigung.


wernilein
beantwortet von wernilein am 13. Dezember 2008 21:20
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Gäste,:-))


grisu05
beantwortet von grisu05 am 13. Dezember 2008 21:21
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Ist es. Der Indolvenzverwalter freut sich schon!


anonym
beantwortet von Rabbicook am 13. Dezember 2008 21:22
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Für die Gewerbeanmeldung braucht man eine Bestätigung von der IHK (1 Tägiger Kurs), Polizeiliches Führungszeugnis, Auskunft von der Steuerbehörde (wegen Steuerschulden), Gesundheitszeugnis und eine geeignete Lokalität.
Viel Glück
Rabbicook



anonym
beantwortet von Maveric am 13. Dezember 2008 21:23
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Ne, reicht leider nicht: wenn man Alkohol ausschenken möchte, braucht man eine Lizenz bzw. Konzession. Die wird beim Verbraucherschutzamt beantragt und man benötigt zum Beispiel: polizeiliches Führungszeugnis, Auszug Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeits-Bescheinigung vom Finanzamt. Näheres erfährt man bei der IHK.

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 14. Dezember 2008 01:11

Ein Verbraucherschutzamt gibt es nicht.


collo
beantwortet von collo am 13. Dezember 2008 21:31
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Das Gewerbeaufsichtsamt prüft die Räumlichkeiten und muß sie frei geben. Es gibt immer strengere Auflagen wie z.B. Brandschutz, Hygiene usw.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 13. Dezember 2008 23:17
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schau mal da nach:
(wenn Du dann noch Lust hast eine Kneipe aufzumachen, dann wag es)

http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 14. Dezember 2008 08:22
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So einfach geht das wohl nicht ! Polizeiliches-Führugszeugnis,Gesundheitszeugnis, Belehrung bei der IHK Und Geld für die erste Lieferung sollte man auch mit bringen ! Die Zeiten in denen der Keller leer-verkauft wurde, und dann das Schild da hing vorübergehend geschlossen sind vorbei!


anonym
beantwortet von DEHOGAExperte am 16. Juni 2009 14:21
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Den Schritt in die Selbstständigkeit sollten Sie nicht unvorbereitet gehen. Zur Führung einer Kneipe gehört weitaus mehr als die nötigen Genehmigungen und eine geeignete Location. Sie sollten über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen, eine solide Finanzierungsbasis und eine geeignete "Gründerpersönlichkeit" sein. Das heißt Selbstmotivation, lange Arbeitszeiten, kaum Freizeit und Entscheidungsfreude sind für Sie keine Fremdworte. Bevor Sie in eine Eröffnung "hineinsolpern", würde ich Ihnen empehlen, sich von Experten beraten zu lassen oder zunächst einen kostenlosen Informationstag für Gründer zu besuchen. IN baden-Württemberg bieten das Wirtschaftsministerium und der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA einen kostenlosen Leitfaden für Existenzgründer an. Dort sind die Erfahrungen vieler Gründer mit Tipps und Anregungen zusammengefasst. Auch Checklisten und ein Kalkulationsrechner sind enthalten. Der Leitfaden kann als kostenloses „Gründer-Paket“ über die Website www.gruendungsgutscheine.de angefordert werden.


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