Meine Mutter ist nicht mehr die Jüngste und wir haben uns kürzlich über ihr Testament unterhalten. Sie möchte dies gerne beim Notar unterzeichnen und dort auch verwahren bis zu ihrem Tod. Ich habe nun Bedenken, weil ich die Kosten wahrscheinlich nicht übernehmen kann. Immerhin ist ein Notar eine öffentliche Stelle, die mit Sicherheit gut bezahlt werden will. Welche Vor- und Nachteile habe ich, wenn meine Mutter ihr Testament beim Notar unterschreiben und vewahren möchte und mit welchen Kosten muss ich rechnen?
die kosten berechnen sich aus der erbsumme, frag einfach mal an. hat aber den vorteil, das beim todesfall keinerlei erbrechtliche streitereien auftreten können, da ja alles ordnungsgemäss geregelt wurde
Notar kostet Geld, das ist der Nachteil. Ein Testament kann auch zu Hause aufbewart werden und ist dann genauso gesetzlich gültig. Es gibt Bücher über verschiedene Testament-Formen und was zu beachten ist.Oder google es Dir raus.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/kosten/kosten_01.html
Sieh hier mal rein, vielleicht ist es das was du suchst.
Ich kann mich da LittleDammi anschließen. Es ist wirklich so, dass sich die Kosten für den Notar von der Erbmasse berechnet werden. Allerdings zahlst nicht du den Notar, sondern deine Mutter. Ein notarielles Testament wird meinst von den Banken anerkannt, ohne dass ihr euch extra noch eine Erbschein ausstellen lassen müsst. Dieser kostet ja ebenfalls Geld und auch wie beim Testament wird er nach der Erbmasse berechnet. ...Und die Ausstellung des Erbscheines kann mitunter sehr lange dauern.
außerdem kostet der Erbschein auch Geld. Es ist daher egal, ob beim Notar oder später beim Gericht. Beim Notar hast du den Vorteil, daß das Testament der gesetzlichen Norm entspricht.

Es gibt beim Gericht eine kostenlose rechtsberatung welche du nutzen könntest,natürlch kann man auch beim notar verschiedene möglichkeiten nutzen und sich beraten lassen.Dsa testament zu hause kann abhanden kommen das beim Notar erstellte und beim Nachlassgericht hinterlegte nicht.gilt zu bedenken
Dieser Link:
ttp://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/12/15/index4.html
gibt Auskunft. Je nach Höhe des Nachlasses berechnen sich die Gebühren. Die Gebühren für ein Testament sind vom Erblasser zu tragen. Sinnvoll ist ein not. Testament vor allem dann, wenn größere Vermögensstände vererbt werden sollen, insbesondere wenn Immobilien auch vererbt werden können. Ein not. Testament hat auch den Vorteil, daß man nicht unbedingt einen Erbschein braucht, da die meisten Banken dieses Testament zusammen mit der Eröffnungserklärung des Nachlassgerichtes akzeptieren.
wie überall gilt auch hier:
Ausnahmen bestätigen die Regel