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Welche Versicherungen sinnvoll bei Eigentumswohnung?

gefragt von FrohesHerz am 06.11.2009 um 21:19 Uhr

Ich habe mir eine Eigentumswohnung in einem Neubau ( Hamburger Stadtgebiet) gekauft. Diese ist nun in wenigen Wochen fertiggestellt und bezugsfertig. Welche Versicherungen sind für mich bezüglich dieser Wohnung sinnvoll?


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anonym
beantwortet von CashMakerDeluxe am 6. November 2009 21:19
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hausrat

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 7. November 2009 14:27

Genauso kurz wie treffend!


anonym
beantwortet von Meinereiner67 am 6. November 2009 21:38
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Hausrat,--Gebäudeversicherung muss über die Hausverwaltung laufen.--Die können dich aber auch beraten.--Ne Rechtchutz, die auch WEG u Wohneigentumsrecht abdeckt halte ich auch für sinnvoll.--Man weis ja nie wer sonst noch so da wohnt.--Hatte wir hier auch mal.--Ich bin im Erdgeschoss.--Irgendwann hatte ich so ne Kirmesbude mitten vo meinem Fenster stehen. Hier is es halb unterkellert. d.h. mein Fenster fängt bei 250 an.-- Die Pommesbude hat jeweils in Höhe u. Breite 3/4 des Fensters (150x250)verdeckt.--Das teil hatte ich übern Jahr vorm Fenster stehen.--Dafür braucht dann halt so ne Rechtsschutz die das abdeckt.--Wenn du bisher ne Versicherung mit Mierrechtsschutz hast, kannste das umschreiben.--Wenn du vermietest, solltest du das auch über ne Rechtsschutz absichern, du weist ja nicht we sich in deiner Wohnung "einnistet".--Ne haftpflicht ist auch notwendig, wenn du z.B. weil du den Herd vergessen hast n Brand verursachst der auch renovierungen in Nachbarwohnungen erfordert.--o. durch dich verursachte Wasserschäden, wie Aquarium o.ä.--Das würde zwar erstmal die Hausratvers. des Nachbarn löhnen ( wenn der eine hat) es kann aber sein dass die dich bzw. deine Haftpflicht dann als Verursacher in Regress nehmen.--


anonym
beantwortet von Shakotai am 6. November 2009 21:47
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Nachdem es sich um eine Eigentumswohnung handelt, werden die wirklich wichtigen Absicherungen bereits durch die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung abgeschlossen. Um diese brauchen Sie sich also nicht zu kümmern. Weiter können sie sich über eine Hausrat absichern. (Es ist ein 'kann', nicht 'sollte') Diese ersetzt Ihnen den Hausrat zum Wiederbeschaffungswert, sollte Ihnen der Hausrat durch Brand, Blitzschlag, etc. vernichtet werden. Über die Klausel 'Überspannung werden Ihre elektrischen Geräte ersetzt, wenn der Blitz in die Stromleitung schlägt. Darüber hinaus dürfte noch die Absicherung bei Einbruch, Vandalismus und Raub interessant sein. Darüber hinaus gibt es noch die Glasversicherung. (Auch kann) Diese sichert Haus und Mobiliarglas ab. Oft ist das Hausglas aber bereits abgesichtert, und was das Mobiliarglas betrifft, ist sie meist überflüssig.


anonym
beantwortet von sinuscon am 7. November 2009 07:31
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Wichtig wäre bei der Eigentümerversammlung nachzufragen wie das Gebäude versichert ist. Wichtig wäre bei der Wohngebäude: 100% Leistung bei grober Fahrlässigkeit, oder Regreßverzicht bei Angehörigen, Mitarbeitern, bei grober Fahrlässigkeit gegenüber Mietern etc. Oder keine Angabe einer Mindestwinstärke, Schäden durch Stromschwankungen oder Kurzschluss, nicht nur bei Gewitter Steht alles im Kleingedruckten. Da man als Eigentümer oder als Mieter diese Versicherung mit bezahlt, sollte man zumindest wissen wie man versichert ist.



anonym
beantwortet von gausimausi am 7. November 2009 11:43
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Hallo, sonnvoll ist eine Hausratversicherung, eventuell eine Glasversicherung. Wohngebäude und Grundbesitzer- Haftpflicht müssten über die Eigentümergemeinschaft versichert sein (bei Eigentümerversammlung nachfragen). Gruß GausiMausi


anonym
beantwortet von Gerbeth am 8. November 2009 20:57
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Sinnvoll ist wahrscheinlich alles ob man es bezahlen kann dadrüber spricht man nicht. Zur Absicherung: BU - Versicherung (Wenn man Berufunfähig wird und die Wohnung ist finanziert hat man ein problem mit dem Bezahlen).

Krankenversicherung mit Krankentagegeld ab den 43. Tag (Wenn man nach sechs Wochen immernoch Krank ist kommt man in die Lohnfortzahlung und bekommt man weniger Geld - Also WICHTIG!!! - zum Ausgleich).

Gebäudeversicherung bis zu Kanaldeckel von der Straße bzw. Gehsteig (Warum bis zur Straße? - Weil dann die größten Kosten wenn mal aufgerissen wird aufgefangen wird das andere kann man mit einen Bausparer oder Ähnliches auffangen).

Normale Versicherung:

Hausratversicherung + normale Haftpflicht (Das übliche für den normalen Gebrauch)

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.


anonym
beantwortet von Moritz2222 am 8. November 2009 23:45
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bei wohneigentümern handelt es sich oft um eigentümergemeinschaft, da ist eine rechtsschutz,die wohneigentum einschliesst im schadensfall sehr hilfreich.

P.S. Gerbeth hat auch recht !!!

Gruss Moritz2222


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