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Welche Versicherungen darf der Vermieter in der NK abrechnung auf mich abwelzen?

gefragt von GolfgirlGolfgirl am 01.03.2009 um 10:47 Uhr

Ich habe in meiner NK Abrechnung Gebäudevers. Brandschutz 28.70€ und Gebäudevers. Sturm/Hagel 72,40€ und natürlich die Grundsteuer von 164,50€! Was ist denn da normal?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. März 2009 10:48
3x
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das ist alles o.k.

Kommentar von A542db873c9f7ca32e40278b53e274d2smallGolfgirl am 1. März 2009 10:49

hab jetzt schon von paar leuten gehört das Brandschutz und Sturm/Hagel normal eine Versicherung ist.

Kommentar von migrowe am 1. März 2009 10:50

Nicht in Monopolgebieten.


anonym
beantwortet von migrowe am 1. März 2009 10:48
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Leitungswasser- und "Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung" fehlen. Aber es heißt "abwälzen".


anonym
beantwortet von amiria71 am 1. März 2009 10:49
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Gebäudeversicherung ist normal - Brandschutz und Sturm/Hagel ist auch so ziemlich die "Grundausstattung", Grundsteuer ist auch ok. Ob die Beträge der Höhe nach angemessen sind (der Vermieter darf nur "wirtschaftliche" Verträge schließen bzw. umlegen) hängt natürlich davon ab, was für ein Haus das ist und wie hoch die Gesamtkosten für die Versicherung sind.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 1. März 2009 10:52
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die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,
hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;

anonym
beantwortet von 2000ede am 1. März 2009 10:53
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Die aufgeführten Kosten sind auf den Mieter umlagefähig. Relevant ist allerdings, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Nicht umlagefähig, selbst wenn im Mietvertrag vereinbart, sind Kosten wie: - Verwaltungskosten - Zinsen - Kontoführungsgebühren - Hausverwaltung - Hausmeister (unter Umständen Teilbeträge schon) - Reparaturkosten

Also: Bitte in den Mietvertrag gucken... steht dort nix, dann darf auch nicht berechnet werden. (Heizkosten müssen immer vom Mieter gezahlt werden)


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 1. März 2009 10:55
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malli
beantwortet von malli am 2. März 2009 12:23
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ja ist es


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