Hypothetisch gefragt! Eine Person verunglückt (ohne KFZ) unverschuldet tödlich und verursacht dabei einen Schaden. Welche Versicherung (Haftpflicht oder Lebensversicherung) kommt für den Schaden auf oder bleibt man als Geschädigter auf dem Schaden sitzen?
Dafür muss die Haftpflichtversicherung des Verunglückten aufkommen. Evt. kann mam als Geschädigter seine Ansprüche auch gegenüber den Erben geltend machen.
Also ich kenne mich so gut im Haftpflichtrecht nicht aus, aber soweit ich weiss, endet der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten. Würde also darauf ankommen, zu welchem Zeitpunkt der Schaden eingetreten ist, bzw. die Person gestorben ist. Bin ich mir aber nicht sicher.
Macht Sinn. Vielen Dank.