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Welche Versicherung zahlt nach einem Wasserschaden, den man selbst verschuldet hat?

gefragt von sansibar am 09.05.2007 um 12:35 Uhr

Meine Nachbarin hat nach ihrem Auszug wohl den Wasseranschluß in der Küche nicht richtig verschlossen oder zugeklemmt, so daß die Küche ca. 10 cm unter Wasser stand, die Vermieterin hat dies zum Glück noch früh genug gemerkt. Welche und wessen Versicherung muss jetzt den Schaden (Streichen, Boden überarbeiten) zahlen?

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Versicherung x 5.641 Wohnung x 4.615 Auszug x 299 Wassserschaden x 1

Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 9. Mai 2007 12:53
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Es wäre die Haftpflicht - wg. Schaden an fremdem Eigentum. Ich sehe aber wenig Erfolgsaussichten, da hier m. E. eindeutig grob fahrlässig gehandelt worden ist. Vielleicht sieht die betreffende Versicherung das ja anders? Viel Glück!


odemtann
beantwortet von odemtann am 9. Mai 2007 12:45
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Ich meine da müsste die Haftpflicht in anspruch genommen werden , denn hier wurde einem Dritten Schaden zugefügt , dem Vermieter . Es muß natürlich eine Haftpflichtversicherung bestehen , sonst wird es teuer


netztoury
beantwortet von netztoury am 9. Mai 2007 12:42
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Für die Schäden am Eigentum anderer zahlt die Privathaftpflicht, für den eigenen Schaden für Hausratversicherung. Die Hausratversicherung aber nur, wenn der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.


anonym
beantwortet von BriscoSchneider am 4. Juni 2007 21:50
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Meines Erachtens muss für den Gebäudeschaden die Gebäudeversicherung und für den Hausratschaden (vom Mieter eingebrachte Gegenstände) die Hausratversicherung aufkommen.

Es wird nicht geguckt, wer den Schaden verursacht hat, sondern wo!! Die beiden Versicherungen können dann versuchen, den Verursacher in Regress zu nehmen (ihn am Schaden zu beteiligen).


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