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Welche Versicherung kommt für folgenden Schadensfall auf ?

gefragt von elamama2 am 05.11.2007 um 16:50 Uhr

Mein Sohn ( 5J. ) stieg in das Auto seiner Patentante ein und beschädigte mit der Autotür ein daneben parkendes Auto. Welche Versicherung kommt für den Schaden auf ?


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Kabark
beantwortet von Kabark am 5. November 2007 16:55
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Patentante.

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 5. November 2007 17:18

die natürlich versuchen wird, es der hapftpflicht von elamama aufzudrücken...

Kommentar von Simple_avatar6smallMehamm123 am 5. November 2007 17:26

Zwar hat der Gesetzgeber für schädigende Ereignisse, die nach dem 31. Juli 2002 eingetreten sind, die Verantwortlichkeit Minderjähriger neu geregelt. Nach dieser Neuregelung ist ein Minderjähriger, der das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug einem anderen fahrlässig zufügt, nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 2 Satz 1 BGB). (Aus Recht.de kopiert)

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 5. November 2007 17:37

das gilt nicht für stehende Fahrzeuge!


Mehamm123
beantwortet von Mehamm123 am 5. November 2007 17:22
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http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=85014&sid=ecde7772ca928c8710b497e2...

Ich würde dir empfehlen diesen Artikel zu lesen, recht umfangreich, dem ist aber klar zu entnehmen, wer zu zahlen hat und wer nicht. Die KFZ der Patentante N I C H T. Die Privathaftpflicht, dass ist Ermessensache.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 5. November 2007 18:34

@Mehamm123:

Mit anderen Worten: Wenn ich ungeschickterweise die Autotür gegen ein daneben stehendes Fahrzeu knalle, dann muss ich nur behaupten, es sei der Enkel gewesen und schon bin ich aus dem Schneider?

Sehr spannender Gedanke!

Und wie sieht es aus, wenn ich jetzt einfach wegfahre, nach dem Motto: Kein von mir zu begleichender Schaden, also auch keine Fahrerflucht?

Ebenfalls ein sehr interessanter Ansatz!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 5. November 2007 18:39

Demosthenes, komm' mir nicht auf krumme Gedanken wegen aus dem Zusammenhang gerissener Gesetzestexte. ;-)


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 5. November 2007 16:52
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Deine Privat-Haftpflicht - weil du deine Aufsichtspflicht verletzt hast.

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 5. November 2007 16:58

seine aufsichtspflicht hat er nicht verletzt, sondern auf die patentante übertragen. wenn er nicht dabei ist, kann er nicht eine pflicht verletzen, die er gar nicht ausüben kann. laut diversen urteilen ist es unmöglich rund um die uhr aufsicht zu führen, wie hier der fall. aber die privat-haftpflicht zahlt.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 5. November 2007 17:02

Ging aus der Frage nicht hervor, dass mama nicht dabei war.


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 5. November 2007 16:55
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die privat-haftpflicht. es war dein kind, also deine haftpflicht.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 5. November 2007 17:06
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Die Privathaftpflicht wird hier sicher nicht zahlen, denn in deren Geschäftsbedingungen gibt es üblicherweise die sogenannte Benzinklausel, nach der die Regulierung von Schäden ausdrücklich ausgeschlossen wird, die durch die Benutzung oder in Zusammenhang mit der Benutzung von KFZ entstanden sind.

Kabark hat recht.




Kommentar von Simple_avatar6smallMehamm123 am 5. November 2007 17:27

Zwar hat der Gesetzgeber für schädigende Ereignisse, die nach dem 31. Juli 2002 eingetreten sind, die Verantwortlichkeit Minderjähriger neu geregelt. Nach dieser Neuregelung ist ein Minderjähriger, der das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug einem anderen fahrlässig zufügt, nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 2 Satz 1 BGB). Aus Recht de kopiert.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 5. November 2007 17:51

Mehamm: Könntest Du auch die Zusammenhänge des von Dir kopierten Gesetzestextes erläutern und in Kontext zur Kfz-Haftpflicht und zur Gefährdungshaftung stellen? Danke.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 5. November 2007 16:54
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Die Haftpflichtversicherung von euch. So würde ich denken. Aber versicherungstechnisch gibt es immer wieder Überraschungen.


anonym
beantwortet von rama25 am 5. November 2007 17:08
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Zuerst muß die Kfz-Haftpflicht den Schaden an dem parkenden Auto begleichen (Ein Auto, vielmehr seine Tür, hat ja den Schaden verursacht). Inwieweit jetzt aber die betroffene Kfz-Haftpflicht den Junior bzw. seine Aufsicht bzw. die Privat-Haftpflicht des Juniors oder die der Aufsicht in Regress stellen kann, kann Dir wahrscheinlich nur ein Versicherungsfachmann oder Dein Versicherungsvertreter sagen. Aber eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist Quatsch, auch liegt keine grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz vor.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 5. November 2007 17:44
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Es gibt so verschiedene Meinungen, ich würde einfach mal die Versicherung fragen, die weiß das sicher!


justii




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