manni1937 am 08.02.2008 um 16:35 Uhr
Einem Bekannten passierte auf dem Parkplatz eines Einkaufmarktes folgendes: Sein Neffe schob den Einkaufswagen zum Wagen meines Bekannten.Während er das Fahrzeug aufschloss rollte der beladene Wagen ca. 3 mtr. in ein anderes Fahrzeug und beschädigte dies an der Fahrertür. Frage: Muß die Haftpflichtversicherung des Neffen zahlen ? oder muß die Privathaftpflicht meines Bekannten zahlen ? oder sogar die KFZ-Haftpflicht meines Bekannten ?
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Wie alt ist der Neffe? Hat er schon eine eigene Haftpflichtversicherung? Wenn nicht ist die der Eltern maßgebend.
manni1937 am 8. Februar 2008 16:41 Der Neffe ist 18 J. und hat eine eigene Haftpflichtversicherung.
wj2000 am 8. Februar 2008 16:43 Dann zahlt diese!
WolfRichter am 8. Februar 2008 16:44 sic! DH
manni1937 am 8. Februar 2008 17:10 Hallo Wolf Richter , ich habe soeben von meinem Bekannten (Studiendirektor) erfahren , daß seine Privathaftpflicht den Schaden ablehnt mit der Begründung , daß beim Aufschließen des Fahrzeuges der Ladevorgang beginnen würde und demzufolge die KFZ-Haftpflicht zuständig wäre.
WolfRichter am 8. Februar 2008 20:53 Das kann man so sehen, wenn man den Neffen als Ladegehilfen betrachtet. Ist aber nicht zwingend.
Das Problem ist klar: Bei der KFZ-Versicherung steigen die Prämien; bei der Privathaftpflicht nicht.
In der Praxis kann es durchaus eine Rolle spielen, ob die fraglichen Versicherungen bei einer Gesellschaft abgeschlossen wurden oder nicht. (Das ist dann letztendlich kein Rechts- sondern ein Kulanzproblem.)
Damit wir uns richtig verstehen: Wenn eine Privathaftpflichtversicherung, dann nur die des Neffen; die Deines Bekannten auf keinen Fall.
manni1937 am 9. Februar 2008 09:05 Danke für diese Antwort.
Ich weiss nicht, ob das so ganz arg illegal wäre, aber ich würde den Neffen aussen vor lassen und der Bekannte soll seiner Versicherung melden was ihm passiert ist. Weil er zählt ja als Aufsichtsperson. Aber: Bin mir nicht ganz sicher, ob das schon Versicherungsbetrug wäre.

da der Neffe mit dem Fahrzeug nichts zu tun hat, sondern er nur der Wagenschieber ist und dieser Vorgang nicht beim Be- oder Entladen passierte muss der Schaden der PHV des Neffen gemeldet werden
Nach meiner Auffassung kommt die kfz-Haftpflicht auf gar keinen Fall in Frage.
Die Frage ist hier, welche der beiden Haftpflichtversicherungen einspringen muss. Ist das Kind unter 7, wird die Versicherung mit Recht fragen, wieso es mit dem Korb "unbeaufsichtigt" war - das ist dann ein Fall von nicht ausreichender Aufsichtspflicht.
Ist das Kind über 7 Jahre (muss also nicht unbedingt minutiös beaufsichtigt werden), könnte es sehr wohl die Haftpflicht der Eltern sein, die einspringen muss.
Hier gebe ich zu bedenken, dass die Versicherungen ja pfiffig sind, wenn sie Geld sparen können, und zwar ALLE! Man muss daher mit der Frage rechnen, ob der Neffe den Auftrag hatte, dann hat er nämlich eine "Dienstleistung" erbracht ... Das Problem in dem Fall ist dann nur, im Nachhinein könnte dann die andere Versicherung auch NEIN sagen, weil es ja dann eine andere Darstellung wäre.
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. - So verquer, wie die Versicherungen argumentieren, kann man manchmal gar nicht denken.
Meine Empfehlung deshalb: lasse gleich Deinen Bekannten seine Versicherung aktivieren, um jedem Missverständnis aus dem Weg zu gehen. Die Sache mit dem Korb kann nämlich wirklich jedem passieren - und ist es wohl auch schon.

Ich kenne einen ähnlichen Fall bei dem die Privathaftpflicht (allerdings des KFZ-Besitzers) den Schaden nicht anerkannt hat und den Standpunkt vertrat , dass es schon der Ladevorgang gewesen wäre und demzufolge die KFZ-Versicherung zuständig sei. Diese hat den Schaden auch beglichen. Wäre er jedoch auf dem Weg zu seinem Fahrzeug gestolpert, hätte den Einkaufswagen losgelassen und der Schaden wäre passiert, dann hätte die Privathaftpflicht zahlen müssen. Dieser Fall liegt auf der Grenze ( Ladevorgang oder Weg zum Fahrzeug?
Biggi2000 am 8. Februar 2008 16:58 p.s. die Heckklappe war bereits geöffnet.

Wenn der Neffe volljährig ist kommt er selber für den Schaden auf, bzw. seine Haftpflicht wenn eine vorhanden ist.