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Welche Versicherung kommt für folgenden Schaden auf ?

gefragt von manni1937manni1937 am 08.02.2008 um 16:35 Uhr

Einem Bekannten passierte auf dem Parkplatz eines Einkaufmarktes folgendes: Sein Neffe schob den Einkaufswagen zum Wagen meines Bekannten.Während er das Fahrzeug aufschloss rollte der beladene Wagen ca. 3 mtr. in ein anderes Fahrzeug und beschädigte dies an der Fahrertür. Frage: Muß die Haftpflichtversicherung des Neffen zahlen ? oder muß die Privathaftpflicht meines Bekannten zahlen ? oder sogar die KFZ-Haftpflicht meines Bekannten ?


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wj2000
beantwortet von wj2000 am 8. Februar 2008 16:38
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Wie alt ist der Neffe? Hat er schon eine eigene Haftpflichtversicherung? Wenn nicht ist die der Eltern maßgebend.

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 8. Februar 2008 16:41

Der Neffe ist 18 J. und hat eine eigene Haftpflichtversicherung.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallwj2000 am 8. Februar 2008 16:43

Dann zahlt diese!

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 8. Februar 2008 16:44

sic! DH

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 8. Februar 2008 17:10

Hallo Wolf Richter , ich habe soeben von meinem Bekannten (Studiendirektor) erfahren , daß seine Privathaftpflicht den Schaden ablehnt mit der Begründung , daß beim Aufschließen des Fahrzeuges der Ladevorgang beginnen würde und demzufolge die KFZ-Haftpflicht zuständig wäre.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 8. Februar 2008 20:53

Das kann man so sehen, wenn man den Neffen als Ladegehilfen betrachtet. Ist aber nicht zwingend.

Das Problem ist klar: Bei der KFZ-Versicherung steigen die Prämien; bei der Privathaftpflicht nicht.

In der Praxis kann es durchaus eine Rolle spielen, ob die fraglichen Versicherungen bei einer Gesellschaft abgeschlossen wurden oder nicht. (Das ist dann letztendlich kein Rechts- sondern ein Kulanzproblem.)

Damit wir uns richtig verstehen: Wenn eine Privathaftpflichtversicherung, dann nur die des Neffen; die Deines Bekannten auf keinen Fall.

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 9. Februar 2008 09:05

Danke für diese Antwort.


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 8. Februar 2008 16:43
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Ich weiss nicht, ob das so ganz arg illegal wäre, aber ich würde den Neffen aussen vor lassen und der Bekannte soll seiner Versicherung melden was ihm passiert ist. Weil er zählt ja als Aufsichtsperson. Aber: Bin mir nicht ganz sicher, ob das schon Versicherungsbetrug wäre.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. Februar 2008 16:44

bei 18 Jahren brauchst keine Aufsichtsperson..:-)

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 8. Februar 2008 16:57

Kam während meines Schreibens erst dazu - ich ging von "Kind" aus. Aber dann ist ja klar: Der, der in stehen bzw. wegrollen lassen hat.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. Februar 2008 16:44
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da der Neffe mit dem Fahrzeug nichts zu tun hat, sondern er nur der Wagenschieber ist und dieser Vorgang nicht beim Be- oder Entladen passierte muss der Schaden der PHV des Neffen gemeldet werden


anonym
beantwortet von tigeroli am 8. Februar 2008 16:45
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Nach meiner Auffassung kommt die kfz-Haftpflicht auf gar keinen Fall in Frage.

Die Frage ist hier, welche der beiden Haftpflichtversicherungen einspringen muss. Ist das Kind unter 7, wird die Versicherung mit Recht fragen, wieso es mit dem Korb "unbeaufsichtigt" war - das ist dann ein Fall von nicht ausreichender Aufsichtspflicht.

Ist das Kind über 7 Jahre (muss also nicht unbedingt minutiös beaufsichtigt werden), könnte es sehr wohl die Haftpflicht der Eltern sein, die einspringen muss.

Hier gebe ich zu bedenken, dass die Versicherungen ja pfiffig sind, wenn sie Geld sparen können, und zwar ALLE! Man muss daher mit der Frage rechnen, ob der Neffe den Auftrag hatte, dann hat er nämlich eine "Dienstleistung" erbracht ... Das Problem in dem Fall ist dann nur, im Nachhinein könnte dann die andere Versicherung auch NEIN sagen, weil es ja dann eine andere Darstellung wäre.

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt. - So verquer, wie die Versicherungen argumentieren, kann man manchmal gar nicht denken.

Meine Empfehlung deshalb: lasse gleich Deinen Bekannten seine Versicherung aktivieren, um jedem Missverständnis aus dem Weg zu gehen. Die Sache mit dem Korb kann nämlich wirklich jedem passieren - und ist es wohl auch schon.



Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 8. Februar 2008 16:54
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Ich kenne einen ähnlichen Fall bei dem die Privathaftpflicht (allerdings des KFZ-Besitzers) den Schaden nicht anerkannt hat und den Standpunkt vertrat , dass es schon der Ladevorgang gewesen wäre und demzufolge die KFZ-Versicherung zuständig sei. Diese hat den Schaden auch beglichen. Wäre er jedoch auf dem Weg zu seinem Fahrzeug gestolpert, hätte den Einkaufswagen losgelassen und der Schaden wäre passiert, dann hätte die Privathaftpflicht zahlen müssen. Dieser Fall liegt auf der Grenze ( Ladevorgang oder Weg zum Fahrzeug?

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 8. Februar 2008 16:58

p.s. die Heckklappe war bereits geöffnet.


Lamai
beantwortet von Lamai am 8. Februar 2008 16:55
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Wenn der Neffe volljährig ist kommt er selber für den Schaden auf, bzw. seine Haftpflicht wenn eine vorhanden ist.


anonym
beantwortet von gemaalsa am 8. Februar 2008 17:13
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Die Haftpflicht des Neffen.


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