Der Wert ist 3.700 Euro. Ich habe es im Safe vergessen und den gleichen Tag im Hotel mehrere Male angerufen und gemailt. Es ist nicht auffindbar. Leider hatte ich keine Reisegepäckversicherung abgeschlossen.
geh auf www.frag-einen-anwalt.de und erzähl das da mal, denn meiner Meinung nach haftet das Hotel selbst bei vergessenen Gegenständen, grade wenn sie im Safe vergessen wurden.

Wäre es kaputt gegangen, hätte es evtl. die Haftpflicht reguliert! Aber ob die auch für Schusseligkeit haften, bezweifle ich stark! Aber wenn überhaupt, wäre die Haftpflicht die richtige Adresse!

Ich glaube, Du wirst Pech haben und auf den Kosten sitzenbleiben...normalerweise wäre es die Haftpflicht. Wenn es aber im Safe an der Rezeption war, ist das Hotel eigentlich dran, Dir den Schaden zu ersetzen.
Es war im Zimmersafe
Melek1 am 28. September 2009 15:27 Dann hast Du pech gehabt, weil Du ja nicht beweisen kannst, dass das Gerät tatsächlich bei Abreise im Zimmersafe war.
RBMannheim am 28. September 2009 15:27 Wieso das Hotel? Seinen Safe vollständig zu räumen ist doch Aufgabe des Gastes und nicht des Hotels! Und dass dann nachträglich etwas wegkommt, kann man nicht dem Hotel anlasten!
Melek1 am 28. September 2009 15:28 Darum ja die Einschränkung, Hotelsafe an der Rezeption...genauer lesen bitte!
Mal ehrlich - das Gerät ist im Hotelsafe abhanden gekommen?? Wie geht das denn? Da würde ich dranbleiben und eventuell das Hotel mit ins Boot holen. Da ist es bestimmt noch irgendwo, Du musst nur lang genug fragen! Es sieht auch gar nicht gut aus, wenn ein Hotel den Gästen sagen muss, dass sie die Sachen gern in den Safe legen dürfen, aber ob die dann noch da sind, wenn sie sie abholen wollen... Der Safe war doch wohl geschlossen, oder?
Es tut mir leid für Dich, aber für Schäden oder Verlust von geliehenem oder gemietetem kommt keine Versicherung auf.
Der Grund: wir würden uns sonst alle gegenseitig z.B. unsere Autos ausleihen, wenn dann was dran käme, wäre es ja dann versichert.
Melek1 am 28. September 2009 15:30 Hallo...baust Du mit dem geliehenen Auto Deines Freundes einen Unfall, dann ist die KFZ-Haftpflicht des Freundes zuständig. Genauso, wie auch die Kasko greift. Du hast das falsche Beispiel genommen oder musst es einschränken. Ist das Fahrzeug nicht Kasko-Versichert, muss der Ausleiher sich die Kosten ans Bein binden.
Für geliehene Geräte kommt keine Versicherung auf.