Welche Versicherung könnte in Betracht kommen?
Meine Mutter ist gerstern auf dem Banhhof in Hamburg Harburg von einem ihr unbekannten Mann (sicherlich versehendlich) geschubst worden, fiel dabei hin und ihre Brille zerbrach. Andere Passanten halfen ihr auf, die Bahnmitarbeiter haben sich wohl nett gekümmert... auch einen Notarzt gerufen... ist aber nichts gebrochen, nur Gesicht und Hand ramponiert .. Gott sei Dank. Aber nun meine Frage: Wer ersetzt ggf. die kaputte Brille oder muss sie die Reparaturkosten alleine tragen, weil sie keinen "Verursacher" benennen kann?
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Das ist ein Haftpflichtschaden, den die Versicherung des Verursachers tragen müsste. Es sei denn, diese weist Fahrlässigkeit nach.
Ist aber wurscht, weil der Verursacher ja nicht genannt werden kann, wie du schon schreibst. Sie bleibt als auf den Kosten sitzen.
Ein Fall für die Unfallversicherung, wenn sie denn eine hat, ist es nicht, denn die zahlt nur Personenschäden.
Eine Sachversicherung der Brille hat sie sicherlich auch nicht und imho zuahlt die auch widerum nicht bei einem Haftpflicht-Fall.
Also A..Karte
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Die Kosten für die neue Brille muss der Schubser oder dessen PHV.
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Die Haftpflicht ersetzt den Schaden, den Du jemanden zugefügt hast. Also nicht den eigenen.
Auch bei Raub und Diebstahl, reguliert die Haftpflicht den Schaden.
Dein Fall ist in der Hinsicht schwierig, da die Haftpflicht des Verursachers zahlen müsste.
Wenn der Verursacher nicht bekannt ist sieht es schlecht aus, es wird keine Versicherung zahlen!!!!
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Hat sie eine private Haftpflichtversicherung ?
Die meisten Versicherer bieten die Möglichkeit einen "Haftungsausfall" mit einzuschließen; was man auch immer tun sollte !
Kann oder will der Verursacher nicht zahlen, springt dann ihre Versicherung ein.
Kommentar von toedti2000toedti2000 17.10.2010Diese springt aber sicher nicht bei einer kaputten Brille ein, sondern ist eher dafür gedacht, den Geschädigten vor einem großen Schaden zu bewahren....
Kommentar von WelfensammlerWelfensammler 17.10.2010Es gibt auch teure Brillen.
Kommentar von ShakotaiShakotai 17.10.2010Sicher, aber die Untergrenze für derartige Schäden liegt meist bei 3000€. Dafür bekommt man schon einige recht teure Brillen. Zudem verlangen die Gesellschaften vor Leistung einen gerichtlichen Titel gegen den Schuldner. Wie soll sie einen solchen erhalten?
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die haftpflicht tritt da in kraft ,einfach anrufen schaden schildern, vielleicht hat sie sogar von den zeugen eine anschrift ,wäre hilfreich
Kommentar von toedti2000toedti2000 17.10.2010Aber es würde hier die Haftpflicht des Verursachers greifen und der ist ja nicht bekannt...
"◦Auch bei Raub und Diebstahl, reguliert die Haftpflicht den Schaden"
Bislang dachte ich, dies täte nur die Hausrat. Kannst du mir die Haftpflichtversicheurng nennen, die solches leistet?
Raub und Diebstahl? Und den reguliert dann die Haftpflichtversicherung des Diebes oder wie...