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Welche Versicherung deckt diese Schäden in einer Mietwohnung ab?

gefragt von moench123moench123 am 01.07.2007 um 11:01 Uhr

Wenn in einer Mietwohnung von vornherein z.B. Laminatböden/Fliesen (auf Kosten des Vermieters)fest verlegt sind/ebenso z.B. eingebaute Zimmertüren etc. Welche Versicherung würde hier zahlen, wenn wir als Mieter (bzw. unsere eigenen Kinder)Schäden herbeiführen?(Z.b.den Boden verkratzen oder wenn durch Überlaufen der Spülmaschine oder durch Leitungswasser das Wasser auch auf die Böden läuft usw.)Hausrat zahlt m.Wissens nach nicht bei fest verlegten/ mit der Wohnung verbundenen Dingen.Müssen/können wir etwas hierfür abschließen oder muß dies der Vermieter tun?

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Versicherung x 5.626 Mietwohnung x 492 Hausrat x 101 Schäden x 72

anonym
beantwortet von Bruno am 1. Juli 2007 13:26
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Wenn ich mich richtig erinnere, kann man in der Hausratversicherung noch zusaetzlich Glasbruch versichern. Fenster, Lavabo, WC. Das als moegliche Ergaenzung zu den vorgegangenen Antworten.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Juli 2007 12:23
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die Privathaftpflicht zahlt nur dann, wenn Mietsachschäden mitversichert sind..

die reine PHV zahlt nicht, da es ja bei dieser Versicherung um Leistungen gegenüber Dritten geht, wenn ich dort fahrlässig einen Schaden verursacht habe

Nicht zu verwechseln sind die angezeigten Beispiele mit der Gebäudeversicherung


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 1. Juli 2007 11:12
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Ein Teil wird über Deine eigene Haftpflicht-Versicherung abgedeckt und Wasserschäden werden von der Gebäude-Versicherung des Vermieters abgegolten. Diese Frage solltest Du ggf. mit Deinem Vermieter abklären.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 1. Juli 2007 11:21

Wenn Wasserschäden von der Gebäudeversicherung bezahlt werden, wozu braucht man dann die Leitungswasserversicherung in der Hausrat?

Kommentar von Regenmacher am 1. Juli 2007 11:26

Wasserschäden durch Rohrbruch, ja durch Gebäudeversicherung. Aber Wasch- und Spülmaschine NIE durch die Gebäudeversicherung, weil hier in der Regel der Mieter haftbar gemacht werden kann und dadurch seine Haftpflicht zum Tragen kommt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 1. Juli 2007 11:04
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Die von dir aufgezählten Schäden, die ja von dir oder deinen Familienmitgliedern verursacht werden/wurden deckt die Privathaftpflichtversicherung.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 1. Juli 2007 11:07

Na, bei dieser Deiner Deckungszusage hoffen wir mal, dass "wish" die Mietsachschäden mit im Vertrag hat...

Kommentar von 1a6994495e36bcc028ad6f9f866a8e89smallTommmi2006 am 1. Juli 2007 11:34

Hallo Regenmacher: leider deckt die Privathaftpflicht nicht !!!! die Schäden ab, die die eigenen Kinder/ich selbst in der eigenen Wohnung verursache. Das ist ja das dumme. Also: welche Versicherung muss man hier zusätzlich abschließen? würde mich auch mal interessieren!


vierplus
beantwortet von vierplus am 1. Juli 2007 12:03
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Meine Haustür mit Glaseinsatz ist mir mal bei Durchzug so fest zugefallen, daß der Glaseinsatz kaputt ging.

Ich hab´s meiner Haftpflicht gemeldet und die hat die Reparatur ohne zu zögern bezahlt.


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