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Welche Versandkosten bekomme ich erstattet?

gefragt von erlemeier am 18.04.2009 um 10:04 Uhr

Ich habe bei einem Händler im Internet gekauft und die Ware ( über 40 Euro Warenwert ) retourniert. Ich bekam daraufhin die Kosten für die Ware und für meine Rücksendung erstattet. Die Kosten für den Versand der Ware vom Händler an mich, will das Unternehmen nicht tragen - Ist das rechtens???

Vielen Dank für die Antworten.

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Recht x 35.248 Allgemein x 6.833 Verkäufer x 159

boriswulff
beantwortet von boriswulff am 18. April 2009 11:48
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Ob der Unternehmer die Rücksendekosten zu tragen hat oder nicht ist rechtlich noch nicht ganz geklärt.

Von daher kann er dies Verweigern. Dann müsstest Du klagen um die Kosten wieder zu bekommen.

Auf gtu Deutsch. Schreib die Portokosten ab.

Übrigends halte ich es für gerechtfertigt, wenn der Kunde auch Kosten zu tragen hat. Sonst könnte ein lustiger Mann sich jeden Tag etwas bestellen und wieder zurücksenden und so einen kleinen Versandhändler in den Ruin treiben, weil dieser immer 2x Portokosten zu tragen hat.

Kommentar von Ruedi am 20. April 2009 09:22

Deine Argumentation ist aus wirtschaftlicher Sicht total nachzuvollziehen, aber sie entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers. Der wollte ja umfassenden Verbraucherschutz mit der Schuldrechtsreform bezwecken.


RedFred
beantwortet von RedFred am 18. April 2009 10:07
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Wenn es ein Fall von Sachmängelhaftung ist (Garantiefall), haftet nach dem BGB der Verkäufer für alle anfallenden Kosten, auch die Transportkosten. Schau mal im BGB ab § 434 nach.

Kommentar von Ruedi am 20. April 2009 09:16

Ahhhh!!! Gewährleistung hat nichts, aber rein gar nichts mit Garantie zu tun!!!


istie
beantwortet von istie am 18. April 2009 10:07
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ja


teppichhai
beantwortet von teppichhai am 18. April 2009 10:06
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Ist der Wert der Ware, die du nicht zurückgesendet hast, über 40 EUR? Was sagen die AGB?


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