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Welche Verbote gelten für Fliegende Händler im Blumengewerbe und welche Genehmigungen braucht man?

gefragt von szukiszuki am 16.09.2008 um 20:23 Uhr

Habe eine Reisegewerbe Karte.Verkaufe meine Blumen aus einem Korb,der Korb stand allerdings auf meiner Kühlerhaube vom Auto.Meine Konkurrenz hat den Kontaktbeamten getroffen und sich beschwert.Der kam und verlangte eine Genehmigung für den Verkauf aus dem Auto.Hatte keine und es gibt vom Bauamt auch keine,angeblich Verboten.Damals sagte man mir aber vom Bauamt es sei nicht statthaft Was ist da der Unterschied?Ich mach das schon drei Jahre und 2xdie Woche.Bisher noch keinen großen Ärger gehabt.Polizei und Ordnungsamt waren schon öfters da,konnte weiter verkaufen. Danke für Eure Antworten sollten diese auch noch so Deprimäßig ausfallen.

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arbeit x 14.432 behoerden x 208 Fliegende Händler x 1 Blumengewerbe x 1

pegolina
beantwortet von pegolina am 16. September 2008 20:27
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Du solltest dir auf dem Ordnungsamt mal einen Termin mit dem Chef geben lassen.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 16. September 2008 20:31

Das finde ich auch - das klingt echt nach Schikane.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 16. September 2008 20:42

leicht gesagt,habe es schon versucht, bin nicht weit gekommen.Keinen Termin bekommen.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 16. September 2008 20:38
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Eine Reisegewerbekarte berechtigt Dich zum Verkauf von Waren u.s.w. als "Wandergewerbe". Da Du aber anscheinend einen "Standplatz" hast ist es kein Reisegewerbe mehr sondern ein "stehendes Gewerbe". Das ist genauso wie ein Ladengeschäft....(Dazu brauchst Du eine Genehmigung) Dies ärgert natürlich Deine Mitbewerber und Sie beschweren sich über Dich. Und diesen Beschwerden muß natürlich das Ordnungsamt nachgehen. (Stell Dir vor, Dir wäre das Blumengeschäft und vor Deiner Tür würder jemand günstig Blumen verkaufen..würdest Du dann auch so denken)

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 16. September 2008 20:53

das ist korrekt so,aber ich verkaufe aus meinem Korb und soviel man mir bei Antragsannahme sagte darf ich eine Stunde am selben Fleck stehen und 50 Meter vom nächsten Blumenladen entfehrnt sein.Ich verkaufe höchstens 20 fertige Sträuße und bin in 20 min. wieder weg.Kaufe meine Blumen zum größten Teil bei der Konkurrenz nur nicht bei dem einen.


Tonica
beantwortet von Tonica am 16. September 2008 20:32
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Es kann nicht verboten sein, Bulmen aus dem Fahrzeug heraus zu verkaufen, viele machen das. Ich kenne die Voraussetzungen aber nicht. Erkundige dich mal beim Gewerbeaufsichtsamt, dort bekommst Du auch die Genehmigung, falls erforderlich. L.G.


anonym
beantwortet von Lea2006 am 16. September 2008 20:27
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Ich kann Dir leider nicht sagen ob man das darf oder nicht. Sitze hier allerdings sehr nachdenklich und kopfschüttelnd darüber, in welcher Welt wir leben, wo sich jemand darüber beschwert, dass ein Blumenkorb an der falschen Stelle steht.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 16. September 2008 20:36

Hallo,leider scheint das so zu sein.Hätte eine Zustimmung vom Straßenverkehrsamt holen müßen,da es öffentliches Straßenland ist und da darf ich keine Handelsware abstellen,auch nicht auf mein eigenes Auto.So sagte mir das jedenfalls der Polizist.


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 16. September 2008 20:26
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So wie ich es verstanden habe, klingt es nach Schikane.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 16. September 2008 20:40

habe mir das auch so gedacht,vor allem das ich mir beim Bauamt einen Tisch beantragen wollte wurde, auch abgelehnt.Begründung:Es besteht kein Bedarf an Blumen weil schon zu viel Blumenläden im Umkreis vorhanden sind.


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