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Welche Unterlagen benötige ich für die Steuererklärung?

gefragt von Amateur am 16.05.2009 um 17:53 Uhr

Sind bei einem Einfamilienhaus überhaupt noch die Kosten für Gas,Wasser, Strom,Gemeindeabgaben,Schornsteinfeger absetzbar? Inwiefern sind Kinder über 18 noch absetzbar? Arbeitszimmer? Auto? Versicherungen?


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Charlesrene
beantwortet von Charlesrene am 16. Mai 2009 17:55
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Also ich denke mal, wenn es Dein Haus ist und nicht vermietet, Geht gar nix! Aber Fragen, nach Arbeitszimmer oder so, sind eh´ne andere Baustelle!


anonym
beantwortet von Quickfinger am 16. Mai 2009 17:56
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Waren Nebenkosten für ein selbst bewohntes Objekt je absetzbar?

Kommentar von Reanne am 16. Mai 2009 18:12

Nein!


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 16. Mai 2009 18:00
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versuchs doch mal Dich vor Ort beraten zu lassen-ihr habt bestimmt einen Lohnsteuerhilfeverein oder so was ähnliches?


galliano
beantwortet von galliano am 16. Mai 2009 18:03
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Gerade beim ersten mal mit Eigenheim würde ich zu einem Steuerberater gehen. Beim nächsten mal kannst Du es selbst machen.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 17. Mai 2009 17:04

Sehe ich auch so. Eine Stunde Gespräch gegen Stundensatz vereinbaren (vorher nach dem Preis fragen!) genügt.

Allerdings wäre so ein Gespräch vor dem Kauf sinnvoller gewesen.


doka12
beantwortet von doka12 am 16. Mai 2009 17:55
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hört sich nicht an ,ob du schon jemals eine gemacht hast


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 17. Mai 2009 17:01
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"Sind bei einem Einfamilienhaus überhaupt noch die Kosten für Gas,Wasser, Strom,Gemeindeabgaben,Schornsteinfeger absetzbar?" Nur wenn ein Teil davon vermietet oder darin ein Arbeitszimmer geltend gemacht wird.

.

Diverse Handwerkerrechnungen können aber geltend gemacht werden:

www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#haushaltsnahe_dienstleistung

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 17. Mai 2009 17:02

Diverse Versicherungen, Kirchensteuern und Spenden kommen in Seite 3 der Steuererklärung:

klicktipps.de/einkommensteuer.php#formular3


anonym
beantwortet von schmusibubu am 26. Mai 2009 15:26
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Für ein Einfamilienhaus kann man nur haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, d.h. den Schornsteinfeger oder Handwerker, wenn der Lohn extra auf der Rechnung steht und du nicht bar bezahlt hast. Das Arbeitszimmer wird mit angegeben, aber der Bescheid ist dann in diesem Punkt vorläufig, da dagegen gerade geklagt wird. An Versicherungen kann man Unfall, -Haftpflicht, -KfzHaftpflichtversicherungen, Riester absetzen. Außerdem alle Kosten, die die Arbeit betreffen, also Fortbildungen, Arbeitsmittel, Fakrtkosten, Umzug näher an die Arbeitsstätte heran... Außerdem auch Krankheitskosten, da muss man jedoch meistens einen ziemlich hohen Betrag haben, damit es sich steuerlich auswirkt.


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