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welche übergangshilfen stehen mir bei arbeitsaufnahme(teilzeit) zu?+hilfe zur arbeit möglich?

gefragt von angel721 am 12.05.2009 um 16:40 Uhr

ich beginne nach mehrjährigem hartz4 bezug(bin alleinerziehende mutter eines 7-jährigen sohnes) zum nächsten monatsbeginn eine teilzeitbeschäftigung mit einem ca. verdienst von 800,--euro brutto...welche übergangshilfen stehen mir nun zu? - ich werde mein erstes gehalt erst im nachhinein ausgezahlt bekommen, d.h. für uns, 4wochen kein geld bis zur überweisung des 1. gehaltes...wie soll ich meine miete bezahlen und mein kind 4wochen durchbringen wenn mir hartz4 bei arbeitsbeginn eingestellt wird?? gibt es da nicht eine art"übergangsgeld" um die zeit bis zur zahlung des 1.gehaltes zu überbrücken?? und wo liegt die grenze, bei der ich auch keine hilfe ZUR arbeit also ne aufstockung zu meinem geringen verdienst mehr bekomme??


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alwinmarion
beantwortet von alwinmarion am 12. Mai 2009 16:46
1x
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bei Arbeistamt und/oder auf dem Sozialamt nachfragen, welche Möglichkeiten es hier gibt. Da du mit dem Gehalt keine Miete, KiGa usw. alleine bewältigen kannst, gleich mal nachfragen, was Du evtl noch beantragen kannst (Wohngeld z.B.)

Kommentar von angel721 am 12. Mai 2009 17:10

vielen dank für deine schnelle antwort =) bei der arge hiess es, es wäre kein übergangsgeld möglich, mir wurde nur ein antrag auf kinderzuschlag in die hand gedrückt und anschliessend zur wohngeldstelle geschickt, weil die bearbeiterin der meinung ist, ich würde aufgrund genügendem verdienstes garkein geld mehr von der arge bekommen!!! war voll geschockt!



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