Wenn z.b. eine Genossenschaft die Freigänger-Katzen lediglich duldet, bis sich ein Mieter beschwert, welche Gründe sind wirklich von Belang, die Duldung aufzuheben. Die Mieter im Haus haben nix gegen Katzen drin oder draussen. Die Mieter in den Nachbarhäusern kann ich ja nicht alle fragen... Außerdem gibt es bereits Mieter mit Katzen im Haus und Freigang. Alle geduldet...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter eine Duldung überhaupt begründen muss.

Lies dich da mal durch. Meiner Ansicht nach braucht es schon einen schwerwiegenden Grund, die Katzenhaltung bei bisheriger Duldung zu verbieten:
Danke für den Link

wenn es nur geduldet war, braucht es keinen Grund, um es nu zu verbieten (außer du hast die katzen schon seit Jahren und das Gewohnheitsrecht würde schon greifen, aber das glaube ich nicht)
Im Haus wohnen schon 2 Katzen. Wohnungskatzen. Im Haus nebenan gibt es auch eine FreigängerKatze. Angeblich sind alle schon seit Jahren geduldet. Kann die Genossenschaft die einen dulden und meine nicht?
DerTroll am 1. September 2008 18:15 klar, wenn sich ein Nachbar konkret durch bestimmte Katzen gestört fühlt.

geduldet wird so lange, bis einer eine beschwerde einreicht. eine freilaufende katze kann z.b. auch beim nachbarn vom nachbarhaus im garten rumstreifen und dort ihre notdurft verrichten, und dabei pflanzen und rasen beschädigen oder nachts bzw. morgens ein katzengeschrei veranstalten. so wie in meinem garten.
Wie meinst du das?