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Welche Summen erhält ein Harz 4 Empfänger

gefragt von juekorjuekor am 30.11.2007 um 13:32 Uhr

Wieviel steht einem alleinstehenden Mann an Miete,Heizung, Strom und Wasser zu.

Wird das Geld direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen?


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 30. November 2007 13:37
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Eine allein stehende Person erhält neben dem Grundbetrag von 347,- Euro (im Westen) im Monat die KdU (Kosten der Unterkunft) für eine angemessene Wohnung in der Größe von ca. 45 m².

Das wars.

Nur auf Wunsch des Verharzten wird die Miete überwiesen.

Kommentar von 94bf39c6da573c9f18ee27942a5d6261smallLexa1 am 30. November 2007 13:43

" Des Verharzten " ist das eine offizielle Bezeichnung?

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 30. November 2007 13:49

@Lexa - wohl nicht, da aber die Aussage sicher für den Fragesteller hilfreich war, verzeihlich, oder :-)

Kommentar von 94bf39c6da573c9f18ee27942a5d6261smallLexa1 am 30. November 2007 13:53

klar verzeihlich,klang nur lustig. Habe nichts gegen den Ausdruck.Bin sogar dafür!


herlich
beantwortet von herlich am 30. November 2007 13:43
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Zu wenig zum Leben, zuviel zum Sterben. Die Miete bzw. Zuschuss wird an dich gezahlt, du darfst sie an den Vermieter weiterleiten. Erkundige dich mal beim Amt, welche Vergünstigungen du z.B. für die Bahn, öffentliche Verkehrsmittel, oder Sonstige u.a. Eintrittsgelder fürs Musem, . usw. erhalten kannst.

Kommentar von Regenmacher am 30. November 2007 15:08

Für Bahn und Bus gibt es keine Vergünstigungen. Es gibt aber Kommunen, die einen vergünstigten Kulturpass anbieten für Stadttheater und Bücherei.

Ach ja, und auf Antrag wird die GEZ -Gebühr erlassen.

Kommentar von Mehamm123 am 30. November 2007 16:16

komisch, ich habe eine kostenlose Monatskarte für Strassenbahn und Bus.


bitmap
beantwortet von bitmap am 30. November 2007 13:44
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'Wird das Geld direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen?'

In der Regel auf das Konto des Hilfebedürftigen.

Ausnahme: '(4) Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen von dem kommunalen Träger an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch den Hilfebedürftigen nicht sichergestellt ist.' (SGB II § 22)

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 30. November 2007 13:59

er könnte es ja auch versaufen, gelle?


anonym
beantwortet von missjazzmin22 am 16. Juni 2008 20:35
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das ist ka krass!stimmt es echt das eine alleine stehende person ich betone ohne kinder 347 euro im monat bekommt jetzt ohne miete und so kosten drin???nur halt zum einkaufen?????das ist ja krasssssssss ich habe das selbe geld bekommen und ich habe noch ein kind dazu gehabt ,aslo das nenn ich ja mal übersohr hauen!!die machen sich das so glaube ich manchmal wie die ämter das wollen"UNVERSCHÄMT"


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