Ich werde mir ein Fahrrad kaufen und wollte vorher gerne wissen was die Politik in den letzten Jahren so verbockt hat.
Was steht alles unter Strafe und was wird in absehbarer Zeit unter Strafe stehen? Wie viel muss man wofür bezahlen?

Was Du als "von den Politikern verbockt" hinstellst, sind Richtlinien, Verordnungen oder Gesetze zu Deinem Schutz und zum Schutz Deiner Mitmenschen, an die Du Dich genau so zu halten hast, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch !

Eigenartige Fragestellung. Vorschriften für Radfahrer findest Du hier: http://www.kvw-esslingen.de/html/gesetz.html
Über die Strafhöhe kannst Du Dich im Internet schlau machen.

Wie soll ich die Frage verstehen? Als Radfahrer bist vDu genau so Verkehrsteilnehmer wie ein Autofahrer oder Fussgänger auch. Für Radfahrer gelten die gleichen Verkehrsregeln und Vorschriften, sie bilden keinerlei Ausnahmen. Wenn Du als Radfahrer belangt wirst, wirst Du als Verkehrsteilnehmer belangt, nicht als Radfahrer. D,h. auch da kannst Du möglicherweise Punkte in FL bekommen oder unter bestimmten Voraussetzungen Deinen Führersche4in los werden

Strafe: ohne Licht, Bremsen defekt oder gar nicht vorhanden, Keine Klingel Was dazu kommen könnte: fahren ohne Helm-was ich nur begrüßen kann.
Ohne Licht oder ohne Dynamo? Sprich: ist ein batteriebetriebenes Licht in Ordnung?
Brauch man zwischen den Speichen Reflektoren? Brauch man Schutzbleche? Will halt "schön" Fahrrad fahren.
messemann am 6. Mai 2008 21:20 -wie ist es mit dem Licht mal brennt mal brennt es nicht, das ist doch egal wichtig ist das man gesehen wird und man selber sieht.Ja denn Teufel Alkohol hatte ich vergessen. Besser Finger weg davon.Das mit dem Führerschein ist auch nicht zu vergessen.
elsni am 6. Mai 2008 21:42 Ich fahre seit 15 Jahren mit Batterielichtern oder ganz ohne, teilweise auch nicht ganz nüchtern. Habe noch nie Probleme bekommen. Es gibt erfahrungsgemäß nur Probleme wenn Du einen Unfall verursachst.
Trunkenheit im Verkehr wird auch bei Radfahrern bestraft - ab 1,6 Promille. Bei einer solchen Verurteilung wird regelmässig auch die Führerscheinstelle über das Urteil informiert. Wenn der Betreffende eine Fahrerlaubnis für Kfz hat, wird er dann auch zur MPU gebeten. Im Falle des Nichtbestehens des "Idiotentestes" kann bzw. wird dann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden, obwohl die Straftat nicht mit einem Kfz, sondern "nur" mit einem Fahrrad begangen wurde.
Alles was Du mit dem Auto auch nicht machen darfst z.B.:mit dem Handy telefoniern und was schon erwähnt wurde, kann bestraft werden1

und nicht vergessen, als Fahrradfahrer sollte man zwingend eine Private haftpflichtversicherung habemn, die z.B. dann zahlt, wenn ich mal Kopfüber auf einen PKW segle und unschöne Kratzspuren hinterlasse..

Betrunken Fahrrad fahren wird bestraft! Ansonsten halt alles nach der StVO (Vorfahrt, usw.)!
bei 1,5 Promille sogar Entzug des Führerscheins - falls man einen hat.

Fahren unter Alkoholeinfluss, ab einer bestimmten Promillezahl.