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welche strafen gibt es beim fahrradfahren?

gefragt von zapate am 06.05.2008 um 21:09 Uhr

Ich werde mir ein Fahrrad kaufen und wollte vorher gerne wissen was die Politik in den letzten Jahren so verbockt hat.

Was steht alles unter Strafe und was wird in absehbarer Zeit unter Strafe stehen? Wie viel muss man wofür bezahlen?

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Recht x 35.248 Straßenverkehr x 675 Strafe x 574 Fahrrad fahren x 64

MarcSu
beantwortet von MarcSu am 6. Mai 2008 21:28
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Was Du als "von den Politikern verbockt" hinstellst, sind Richtlinien, Verordnungen oder Gesetze zu Deinem Schutz und zum Schutz Deiner Mitmenschen, an die Du Dich genau so zu halten hast, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch !


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 6. Mai 2008 21:15
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Eigenartige Fragestellung. Vorschriften für Radfahrer findest Du hier: http://www.kvw-esslingen.de/html/gesetz.html

Über die Strafhöhe kannst Du Dich im Internet schlau machen.


gri1su
beantwortet von gri1su am 6. Mai 2008 21:14
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Wie soll ich die Frage verstehen? Als Radfahrer bist vDu genau so Verkehrsteilnehmer wie ein Autofahrer oder Fussgänger auch. Für Radfahrer gelten die gleichen Verkehrsregeln und Vorschriften, sie bilden keinerlei Ausnahmen. Wenn Du als Radfahrer belangt wirst, wirst Du als Verkehrsteilnehmer belangt, nicht als Radfahrer. D,h. auch da kannst Du möglicherweise Punkte in FL bekommen oder unter bestimmten Voraussetzungen Deinen Führersche4in los werden


messemann
beantwortet von messemann am 6. Mai 2008 21:12
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Strafe: ohne Licht, Bremsen defekt oder gar nicht vorhanden, Keine Klingel Was dazu kommen könnte: fahren ohne Helm-was ich nur begrüßen kann.

Kommentar von zapate am 6. Mai 2008 21:15

Ohne Licht oder ohne Dynamo? Sprich: ist ein batteriebetriebenes Licht in Ordnung?

Brauch man zwischen den Speichen Reflektoren? Brauch man Schutzbleche? Will halt "schön" Fahrrad fahren.

Kommentar von D9ae7ee80175c831a437c507ca11996bsmallmessemann am 6. Mai 2008 21:20

-wie ist es mit dem Licht mal brennt mal brennt es nicht, das ist doch egal wichtig ist das man gesehen wird und man selber sieht.Ja denn Teufel Alkohol hatte ich vergessen. Besser Finger weg davon.Das mit dem Führerschein ist auch nicht zu vergessen.

Kommentar von Dca8a8be2c8f2e8761c10dbc9c58c172smallelsni am 6. Mai 2008 21:42

Ich fahre seit 15 Jahren mit Batterielichtern oder ganz ohne, teilweise auch nicht ganz nüchtern. Habe noch nie Probleme bekommen. Es gibt erfahrungsgemäß nur Probleme wenn Du einen Unfall verursachst.


anonym
beantwortet von Rolfe am 7. Mai 2008 00:15
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Trunkenheit im Verkehr wird auch bei Radfahrern bestraft - ab 1,6 Promille. Bei einer solchen Verurteilung wird regelmässig auch die Führerscheinstelle über das Urteil informiert. Wenn der Betreffende eine Fahrerlaubnis für Kfz hat, wird er dann auch zur MPU gebeten. Im Falle des Nichtbestehens des "Idiotentestes" kann bzw. wird dann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden, obwohl die Straftat nicht mit einem Kfz, sondern "nur" mit einem Fahrrad begangen wurde.


anonym
beantwortet von vip19 am 6. Mai 2008 21:21
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Alles was Du mit dem Auto auch nicht machen darfst z.B.:mit dem Handy telefoniern und was schon erwähnt wurde, kann bestraft werden1


andreas48
beantwortet von andreas48 am 6. Mai 2008 21:18
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und nicht vergessen, als Fahrradfahrer sollte man zwingend eine Private haftpflichtversicherung habemn, die z.B. dann zahlt, wenn ich mal Kopfüber auf einen PKW segle und unschöne Kratzspuren hinterlasse..


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 6. Mai 2008 21:15
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Betrunken Fahrrad fahren wird bestraft! Ansonsten halt alles nach der StVO (Vorfahrt, usw.)!

Kommentar von clausrutan am 26. September 2008 09:46

bei 1,5 Promille sogar Entzug des Führerscheins - falls man einen hat.


bitmap
beantwortet von bitmap am 6. Mai 2008 21:14
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Fahren unter Alkoholeinfluss, ab einer bestimmten Promillezahl.


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