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Welche Strafen erwarten einen Autofahrer, der Wild tot fährt?

gefragt von marokusmarokus am 30.07.2009 um 14:54 Uhr

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Kirschkind
beantwortet von Kirschkind am 30. Juli 2009 14:55
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eigendlich keine aber du musst sofort die polzei anrufen wegen dem schaden am auto und das Forstamt ,.. die das wild dann wegräumen .. so wars bei mir ..

Kommentar von 686aa3ea69f725185a425e117836b46esmallMeepo am 30. Juli 2009 14:59

typisch Frau :D .. immer muss Unfall bauen

Kommentar von 69ffbfe9d8f6dff23fa6dc9551416f39smallKirschkind am 30. Juli 2009 15:10

höi:-( gar nich .. das viech is mia vor die linse gelaufen :-(


usagirl
beantwortet von usagirl am 30. Juli 2009 14:55
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Wenns ein Unfall war dann nix. Wer macht sowas denn extra?


BlackSun1
beantwortet von BlackSun1 am 30. Juli 2009 14:55
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Sicher nicht absichttlich..dann wohl keine


anonym
beantwortet von Stef9580 am 30. Juli 2009 14:55
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Wenn absichtlich ist es Sachbeschädigung

Kommentar von 75c6d8ea2e1fdbfceb4c4b4aded1f02fsmallfunkyzeit am 30. Juli 2009 14:58

ggg... ich stell mir das bildlich vor, ein Porschefahrer auf der Landstraße liegt auf der Lauer um ein Bambi plattzufahren :)

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 30. Juli 2009 14:58

... und tierquälerei. wer ein säugetier ohne grund tötet, kann mit freiheiststrafe bis zu zwei jahren bestraft werden. so oder so ähnlich stehts im tierschutzgesetz.


AdelVra
beantwortet von AdelVra am 30. Juli 2009 14:56
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glaub nicht dass du eine Strafe bezahlen musst wenn du das nicht absichtlich überfährst.



anonym
beantwortet von chicaBlue am 30. Juli 2009 14:56
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Soviel wie ich weiß keine, aber du solltest die Polizei darüber informieren. Und das Wild darfst du auch nicht mitnehmen


Casamana
beantwortet von Casamana am 30. Juli 2009 14:56
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nichts .. außer wenn die person es mit absicht macht


Ozeander
beantwortet von Ozeander am 30. Juli 2009 14:57
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Das betreibst Du doch nicht als Sport, oder. Du kannst dafür nicht bestraft werden, soviel ich weiß. Das Fahrzeug nimmt Schaden, den Du begleichen mußt, wenn Du keine Teilkasko hast.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 30. Juli 2009 14:57
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Keine, soweit sich der Autofahrer nicht außerhalb des öffenlichen Verkehrsraumes oder wenig jagdlich hätzend auf einem Waldweg wildernd betätigt!


anonym
beantwortet von Fliese08 am 30. Juli 2009 14:57
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Gehört diese Tierart zu den Säugetieren???


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 30. Juli 2009 14:59
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Strafen erwarten Dich nur wenn Du es nicht den Zuständigen behörten meldest oder das Tier sogar selbst mitnimmst (letzteres wäre dann sogar schon Wilderei)


anonym
beantwortet von Fliese08 am 30. Juli 2009 15:01
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So wie apriket es geschrieben hat, wer ein SÄUGETIER mit absicht Tötet muß mit einer Freiheitsstrafe rechnen! Ist halt ein Mord!!!

Kommentar von 69ffbfe9d8f6dff23fa6dc9551416f39smallKirschkind am 30. Juli 2009 15:12

ach quatsch ! wenn du von deinem nachbarn den hund umbringst weil der dich nervt ... passiert auch nichts schlimmes tiere werden als "sachschaden" angesehen traurig aber wahr:-(

Kommentar von 69ffbfe9d8f6dff23fa6dc9551416f39smallKirschkind am 30. Juli 2009 15:18

hmm wenns absichtlich getan wurde musst du mit geldstrafe rechnen weil ja tiere als sachbeschädigung gelten


anonym
beantwortet von Benhel am 30. Juli 2009 15:04
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viel ist dem nicht mehr hinzuzufügen. förster oder polizei benarichtigen. danach geht alles seinen gang. falls du im adac bist,würde ich die mal fragen.ob du (falls schäden am auto)von denen eine teilzahlung erstattet bekommst.


Viadrus
beantwortet von Viadrus am 7. August 2009 11:12
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Ganz, ganz wichtig:

Nach einem solchen Unfall IMMER die Polizei oder den Förster rufen und NIEMALS das Tier selbst in den Kofferraum packen und fortbringen. Das gilt als Jagdwilderei im Sinne von § 292 oder § 293 stGb (habe jetzt keine Lust, das extra nachzuschlagen).


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