marokus am 30.07.2009 um 14:54 Uhr

eigendlich keine aber du musst sofort die polzei anrufen wegen dem schaden am auto und das Forstamt ,.. die das wild dann wegräumen .. so wars bei mir ..

Wenns ein Unfall war dann nix. Wer macht sowas denn extra?
Wenn absichtlich ist es Sachbeschädigung
funkyzeit am 30. Juli 2009 14:58 ggg... ich stell mir das bildlich vor, ein Porschefahrer auf der Landstraße liegt auf der Lauer um ein Bambi plattzufahren :)
apriket am 30. Juli 2009 14:58 ... und tierquälerei. wer ein säugetier ohne grund tötet, kann mit freiheiststrafe bis zu zwei jahren bestraft werden. so oder so ähnlich stehts im tierschutzgesetz.
glaub nicht dass du eine Strafe bezahlen musst wenn du das nicht absichtlich überfährst.
Soviel wie ich weiß keine, aber du solltest die Polizei darüber informieren. Und das Wild darfst du auch nicht mitnehmen

nichts .. außer wenn die person es mit absicht macht

Das betreibst Du doch nicht als Sport, oder. Du kannst dafür nicht bestraft werden, soviel ich weiß. Das Fahrzeug nimmt Schaden, den Du begleichen mußt, wenn Du keine Teilkasko hast.

Keine, soweit sich der Autofahrer nicht außerhalb des öffenlichen Verkehrsraumes oder wenig jagdlich hätzend auf einem Waldweg wildernd betätigt!
Strafen erwarten Dich nur wenn Du es nicht den Zuständigen behörten meldest oder das Tier sogar selbst mitnimmst (letzteres wäre dann sogar schon Wilderei)
So wie apriket es geschrieben hat, wer ein SÄUGETIER mit absicht Tötet muß mit einer Freiheitsstrafe rechnen! Ist halt ein Mord!!!
Kirschkind am 30. Juli 2009 15:12 ach quatsch ! wenn du von deinem nachbarn den hund umbringst weil der dich nervt ... passiert auch nichts schlimmes tiere werden als "sachschaden" angesehen traurig aber wahr:-(
Kirschkind am 30. Juli 2009 15:18 hmm wenns absichtlich getan wurde musst du mit geldstrafe rechnen weil ja tiere als sachbeschädigung gelten
viel ist dem nicht mehr hinzuzufügen. förster oder polizei benarichtigen. danach geht alles seinen gang. falls du im adac bist,würde ich die mal fragen.ob du (falls schäden am auto)von denen eine teilzahlung erstattet bekommst.
Ganz, ganz wichtig:
Nach einem solchen Unfall IMMER die Polizei oder den Förster rufen und NIEMALS das Tier selbst in den Kofferraum packen und fortbringen. Das gilt als Jagdwilderei im Sinne von § 292 oder § 293 stGb (habe jetzt keine Lust, das extra nachzuschlagen).
typisch Frau :D .. immer muss Unfall bauen
höi:-( gar nich .. das viech is mia vor die linse gelaufen :-(