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Welche Strafen bei Fahren mit 50cmm-Roller und nur 25ccm-Führerschein?

gefragt von Jube99Jube99 am 26.06.2009 um 11:45 Uhr

Mein Bruder (16J) möchte Rollerführerschein (50ccm) machen aber der Kostet 600€, deshalb überlegen wir ob er nicht nur nen Mofaführerschein (25cmm) macht, kostet 50-100€ und meinen Roller fährt. Aber mein Roller (Gilera Runner 50ccm) steht in der Garage und ist entdrosselt, fährt (60km/h).

Da ich Fahrzeugbesitzer bin und in den Papieren stehe, trage ich eien Mitschuld wenn er erwischt wird, da ich darauf achten muss wer meinen Roller fährt.

Nun die Frage was für Strafen erwarten ihn wenn er erwicht wird und was erwartet mich?

Habe was von Verwarnung beim erstmal und beim zweiten mal Sozialstunden für ihn. Aber was erwartet mich

Danke

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Roller x 1.798 Mofa x 776 Strafe x 572

PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 28. Juni 2009 17:27
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Ob er die Mofaprüfbescheinigung hat oder nicht spielt dann keine Rolle ... die kann er sich dann auch sparen.

Entweder man hat die erforderliche Fahrerlaubnis oder man begeht eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. §21 StVG).

Der Halter des Fahrzeugs muss ebenfalls mit einer Anzeige rechnen. Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist ebenfalls eine Verkehrsstraftat.


Strino
beantwortet von Strino am 27. Juni 2009 15:49
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Ich kann aus eigener erfahrung sagen, mach den führerschein, wenn die Pozilei dich einmal aufem kicker hat biste übel dran. Mach den Moped lappen dann können sie dir nichts mehr und habe Spass beim fahren.


NOMAAM
beantwortet von NOMAAM am 26. Juni 2009 11:50
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Fahren ohne Führerschein - und das ist es - gibt nie eine Verwarnung, sondern immer eine Anzeige. Denn es handelt sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Ich wurde dafür (frisierte Mofa hatte dasselbe Ergebnis) vor langer Zeit mit 10 Sozialstunden im Krankenhaus und dafür Einstellung des Verfahrens bestraft.


Tanjaschatz
beantwortet von Tanjaschatz am 26. Juni 2009 11:49
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Das kann ganz schön nach hinten losgehen. Du kriegst eine Anzeige und er auch. Ich weiß ja nicht,ob Ihr schonmal straffällig wurdet,aber das kann mit Geld-bis Freiheitssrafe geahndet werden.


anonym
beantwortet von newcomer am 26. Juni 2009 11:47
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600 Euro Geldstrafe, falls er Unfall baut, zahlt er aus eigener Tasche sämtlichen Schaden, bei Personenschaden kann es eine Lebenslange Rente sein usw..

Kommentar von newcomer am 26. Juni 2009 11:48

die Rente kann durchaus in die Millionen gehen

Kommentar von Dbb9621ea8a41c09f10fdf242da1cc0asmallJube99 am 26. Juni 2009 11:49

man muss ja nicht vom schlimmsten ausgehen.


curafe
beantwortet von curafe am 26. Juni 2009 11:47
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lasst es einfach sein, dann gibt es keinen ärger, den so ist es vorsätzlich


anonym
beantwortet von tomtom83 am 26. Juni 2009 11:46
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Willst du hier die Erlaubnis für den Schwachsinn ?

  • Er kann so ein Ding nicht fahren, setzt in doch gleich in ein Cockpit von einem A-340
  • Er wird seinen Führerschein mit 21 machen
  • Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat, da wird der 50cm³ Schein am Ende billiger
Kommentar von ludidasluder am 26. Juni 2009 11:50

1.ein Roller ist kein A-340. 2.Er wird Sozialstunden machen müssen (und darf den Autoführerschein normal machen. 3.Die Geldstrafe fällt nicht so hoch aus wie du hier sagst

PS: das sind nur meine Erfahrungen.


Tammikuu
beantwortet von Tammikuu am 26. Juni 2009 11:46
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Du bekommst da auch eine Strafe, weil du ihn mit dem größeren Roller fahren lässt und weißt, dass er dafür keinen Führerschein besitzt. Wie genau die aussieht weiß ich nicht, aber es kann Auswirkungen darauf haben, dass du deinen Autoführerschein erst später machen darfst

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 28. Juni 2009 17:24

richtig! .. denn Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist auch eine Straftat


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