Jube99 am 26.06.2009 um 11:45 Uhr
Mein Bruder (16J) möchte Rollerführerschein (50ccm) machen aber der Kostet 600€, deshalb überlegen wir ob er nicht nur nen Mofaführerschein (25cmm) macht, kostet 50-100€ und meinen Roller fährt. Aber mein Roller (Gilera Runner 50ccm) steht in der Garage und ist entdrosselt, fährt (60km/h).
Da ich Fahrzeugbesitzer bin und in den Papieren stehe, trage ich eien Mitschuld wenn er erwischt wird, da ich darauf achten muss wer meinen Roller fährt.
Nun die Frage was für Strafen erwarten ihn wenn er erwicht wird und was erwartet mich?
Habe was von Verwarnung beim erstmal und beim zweiten mal Sozialstunden für ihn. Aber was erwartet mich
Danke

Ob er die Mofaprüfbescheinigung hat oder nicht spielt dann keine Rolle ... die kann er sich dann auch sparen.
Entweder man hat die erforderliche Fahrerlaubnis oder man begeht eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. §21 StVG).
Der Halter des Fahrzeugs muss ebenfalls mit einer Anzeige rechnen. Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist ebenfalls eine Verkehrsstraftat.

Ich kann aus eigener erfahrung sagen, mach den führerschein, wenn die Pozilei dich einmal aufem kicker hat biste übel dran. Mach den Moped lappen dann können sie dir nichts mehr und habe Spass beim fahren.

Fahren ohne Führerschein - und das ist es - gibt nie eine Verwarnung, sondern immer eine Anzeige. Denn es handelt sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Ich wurde dafür (frisierte Mofa hatte dasselbe Ergebnis) vor langer Zeit mit 10 Sozialstunden im Krankenhaus und dafür Einstellung des Verfahrens bestraft.

Das kann ganz schön nach hinten losgehen. Du kriegst eine Anzeige und er auch. Ich weiß ja nicht,ob Ihr schonmal straffällig wurdet,aber das kann mit Geld-bis Freiheitssrafe geahndet werden.
600 Euro Geldstrafe, falls er Unfall baut, zahlt er aus eigener Tasche sämtlichen Schaden, bei Personenschaden kann es eine Lebenslange Rente sein usw..

lasst es einfach sein, dann gibt es keinen ärger, den so ist es vorsätzlich
Willst du hier die Erlaubnis für den Schwachsinn ?
1.ein Roller ist kein A-340. 2.Er wird Sozialstunden machen müssen (und darf den Autoführerschein normal machen. 3.Die Geldstrafe fällt nicht so hoch aus wie du hier sagst
PS: das sind nur meine Erfahrungen.
Du bekommst da auch eine Strafe, weil du ihn mit dem größeren Roller fahren lässt und weißt, dass er dafür keinen Führerschein besitzt. Wie genau die aussieht weiß ich nicht, aber es kann Auswirkungen darauf haben, dass du deinen Autoführerschein erst später machen darfst
PepsiMaster am 28. Juni 2009 17:24 richtig! .. denn Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist auch eine Straftat