Ich habe aus dem Internet Bilder geladen und diese privat versendet und in chaträumen als meins angegeben. Nun hat der Fotoraf dies mitbekommen und hat anzeige gegen mich gestellt. Was erwarten mich für Strafen von der justiz?

ja aber holla die waldfee..... das ist ja mal richtig doof gewesen! Nix für ungut aber da ich selber fotografiere ist das richtig beschissen wenn du davon abhängig bist und jemand missbraucht das!

Strafrechtlich wird im Ergebnis nicht viel passieren, aber die zivilrechtlichen Folgen können unter Umständer sehr unangenehm (will sagen: teuer) sein.
Kannst du mir sagen, wie teuer das werden kann?
WolfRichter am 17. Juli 2008 19:45 Das kann hier keiner, denn es hängt von zu vielen Faktoren ab. Rechne mal vierstellig.
Hast du damit Geld verdient? Ich denke eher nicht. Dann hält es sich sehr in Grenzen. Es geht um den Schaden der den Fotografen entstanden ist. Und der ist in deinem Fall marginal. Aber eine Strafe wirst du bekommen.

waren die bilder überhaupt geschützt?
Ringelkatze am 17. Juli 2008 19:30 das ist unerheblich für die Verletzung des Urheberrechts.

Du zeigst Reue ! Vielleicht wirkt das strafmildernd !
Bei den Kosten geht es nicht nur um das , was der Fotograf verlangt, sondern, was ein möglicher Rechtsbeistand des Fotografen z.B. bei einer Klage mit Deiner Verurteilung als Honorar verlangt.

Kann leicht in den 6 stelligen Bereich gehen, wenn der Anwalt des Fotografen gut ist.
DrShmurge am 19. Juli 2008 11:56 Ja, Gerechtigkeit muss man sich erkaufen können.
Versuche dich außergerichtlich zu einigen. Biete ein ordentliches Honorar an. Wenn du auf verklagst wirst, wird es auf jeden Fall teurer.