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Welche Strafe wird mich erwarten?

gefragt von Antje2446 am 17.07.2008 um 19:28 Uhr

Ich habe aus dem Internet Bilder geladen und diese privat versendet und in chaträumen als meins angegeben. Nun hat der Fotoraf dies mitbekommen und hat anzeige gegen mich gestellt. Was erwarten mich für Strafen von der justiz?


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Reply


magicbird
beantwortet von magicbird am 17. Juli 2008 19:30
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ja aber holla die waldfee..... das ist ja mal richtig doof gewesen! Nix für ungut aber da ich selber fotografiere ist das richtig beschissen wenn du davon abhängig bist und jemand missbraucht das!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 17. Juli 2008 19:30
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Strafrechtlich wird im Ergebnis nicht viel passieren, aber die zivilrechtlichen Folgen können unter Umständer sehr unangenehm (will sagen: teuer) sein.

Kommentar von Antje2446 am 17. Juli 2008 19:40

Kannst du mir sagen, wie teuer das werden kann?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 17. Juli 2008 19:45

Das kann hier keiner, denn es hängt von zu vielen Faktoren ab. Rechne mal vierstellig.


anonym
beantwortet von FrankoNero am 17. Juli 2008 19:34
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Hast du damit Geld verdient? Ich denke eher nicht. Dann hält es sich sehr in Grenzen. Es geht um den Schaden der den Fotografen entstanden ist. Und der ist in deinem Fall marginal. Aber eine Strafe wirst du bekommen.


Julia2008
beantwortet von Julia2008 am 17. Juli 2008 19:29
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waren die bilder überhaupt geschützt?

Kommentar von D5ad28ebe4f90d4fd2fdea2691258726smallRingelkatze am 17. Juli 2008 19:30

das ist unerheblich für die Verletzung des Urheberrechts.


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 17. Juli 2008 19:32
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Du zeigst Reue ! Vielleicht wirkt das strafmildernd !





halbermeister
beantwortet von halbermeister am 17. Juli 2008 19:41
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hängt nicht unwesentlich von deinem alter ab.


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 17. Juli 2008 22:47
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Bei den Kosten geht es nicht nur um das , was der Fotograf verlangt, sondern, was ein möglicher Rechtsbeistand des Fotografen z.B. bei einer Klage mit Deiner Verurteilung als Honorar verlangt.


Tobias N.
beantwortet von Tobias N. am 19. Juli 2008 11:54
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Kann leicht in den 6 stelligen Bereich gehen, wenn der Anwalt des Fotografen gut ist.

Kommentar von 045bec03577550993e7c91e24ef48d06smallDrShmurge am 19. Juli 2008 11:56

Ja, Gerechtigkeit muss man sich erkaufen können.


hjfried
beantwortet von hjfried am 19. Juli 2008 15:31
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Versuche dich außergerichtlich zu einigen. Biete ein ordentliches Honorar an. Wenn du auf verklagst wirst, wird es auf jeden Fall teurer.




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