sturmei am 05.02.2008 um 10:31 Uhr
Kommt darauf an ob du die Tiere erschossen hast, nur um an das Geweih zu kommen, wo du diese Tat begangen hast. Tschechien, Bayern oder wo. Früher konntest du als Wilderer erschossen werden, rede mit deinem Anwalt, der kennt deine Hintergrundinfos

Das muss irgend eine Hochalpenstrafe sein! Weil Geweihe wirds in den Fussgaängerzonen der Innenstädte nicht grad geben!Gruss Solf
Jetzt hast du aber Strafe geschrieben und nicht Straße, war das Absicht?
HerrLich am 5. Februar 2008 10:35 Stimmt, die Geweihe werden in Fußgängerzonen heutzutage durch überlebensgroße Regenschirme ersetzt.
ghostwriter am 5. Februar 2008 12:30 und dann gibt´s da noch diese Arsc*-Geweihe:-)))

ich habe noch keine Straße gesehen, die auf Wilddiebstahl steht... ehrlich..
solltest du Strafe meinen, dann sollte dies ein gericht beurteilen, den spätestens, wenn der Dieb vermindert zurechnungsfähig ist durch Alkohol, Drogen oder schlechte Kindheit, dann fällt die Strafe wesentlich geringer aus als erwartet...
dabei ist das Klauen von Geweihen kein Wilddiebstahl sondern nur Diebstahl..
gri1su am 5. Februar 2008 10:36 auch, wenn da das Tier noch dran hängt?? :-))))
HerrLich am 5. Februar 2008 10:38 gri1su: Guter Einwand ;-)
Heeeschen am 5. Februar 2008 10:41 Wenn das Tier noch dranhängt: beware of the Heeeschen!!!
Du weisst aber schon, dass an jedem Geweih mal ein Tier hing...?
andreas48 am 5. Februar 2008 10:42 dann hätte die Frage aber nach Hirschen, Elchen oder Rehen gestellt werden müssen :-)
Das ging eigentlich an Heeeschen.
Heeeschen am 5. Februar 2008 10:49 @Montekarlo: Du ich hab nix gegen die Tiere, die "am Geweih hängen" - im Gegenteil... :-) Die Vögel, die diesen Tieren aber in Form von Wilderei zu Fell rücken, gegen die hab ich sehr wohl was!
Wer sich wildlebende Tiere, tot oder lebendig, oder Teile davon unrechtmäßig aneignet, begeht Wilddieberei! Gilt auch für Gelege von Vögeln. Abwurfstangen von Hirschen, Rehen usw. sind teile von Wildtieren. Bei 20 Fällen ist das schon heftig. Die Strafen sind in den Ländern recht unterschiedlich. Ich würde mit einer hohen geldstrafe rechnen. Wenn es zum ersten Mal aktenkundig geworden ist, könnte man auf Unkenntnis der rechtslage plädieren, schützt nicht vor Strafe. Die könnte aber niedriger ausfallen.
in Bayern es waren von den Hirschen abgeworfene Geweihe
Dann geht es gnädig aus, da kein wild zu Schaden kam,ausser du suchst diese Geweihe professionell.-Warnung: hast du einen Richter der selbst Jäger ist, gibt er fast sicher das Höchstmass.
was ist da die höchststrafe?
Ergibt sich aus den Recherchen was du wirklich getan hast,sonst wäre ich auch Richter..
ich hab nix getan!
dann geh locker zu deinem Anwalt,