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Welche Strafe steht auf ca. 20-fachen Wilddiebstahl? (Geweihe aller Art)

gefragt von sturmeisturmei am 05.02.2008 um 10:31 Uhr

Reply


brettpit
beantwortet von brettpit am 5. Februar 2008 10:39
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Kommt darauf an ob du die Tiere erschossen hast, nur um an das Geweih zu kommen, wo du diese Tat begangen hast. Tschechien, Bayern oder wo. Früher konntest du als Wilderer erschossen werden, rede mit deinem Anwalt, der kennt deine Hintergrundinfos

Kommentar von 335952318fff960e21d69f2d350743bbsmallsturmei am 5. Februar 2008 10:43

in Bayern es waren von den Hirschen abgeworfene Geweihe

Kommentar von Simple_avatar4smallbrettpit am 5. Februar 2008 10:51

Dann geht es gnädig aus, da kein wild zu Schaden kam,ausser du suchst diese Geweihe professionell.-Warnung: hast du einen Richter der selbst Jäger ist, gibt er fast sicher das Höchstmass.

Kommentar von 335952318fff960e21d69f2d350743bbsmallsturmei am 5. Februar 2008 14:58

was ist da die höchststrafe?

Kommentar von Simple_avatar4smallbrettpit am 6. Februar 2008 08:44

Ergibt sich aus den Recherchen was du wirklich getan hast,sonst wäre ich auch Richter..

Kommentar von 335952318fff960e21d69f2d350743bbsmallsturmei am 6. Februar 2008 14:27

ich hab nix getan!

Kommentar von Simple_avatar4smallbrettpit am 7. Februar 2008 11:50

dann geh locker zu deinem Anwalt,


Solf
beantwortet von Solf am 5. Februar 2008 10:33
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Das muss irgend eine Hochalpenstrafe sein! Weil Geweihe wirds in den Fussgaängerzonen der Innenstädte nicht grad geben!Gruss Solf

Kommentar von Montekarlo am 5. Februar 2008 10:34

Jetzt hast du aber Strafe geschrieben und nicht Straße, war das Absicht?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 5. Februar 2008 10:35

Stimmt, die Geweihe werden in Fußgängerzonen heutzutage durch überlebensgroße Regenschirme ersetzt.

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 5. Februar 2008 10:39

werden die geweihe nicht über karneval zu hunderten den männern aufgesetzt?!

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallSolf am 5. Februar 2008 10:47

Das wären dann wohl die Hörner lieber Doc! :-))

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 5. Februar 2008 12:30

und dann gibt´s da noch diese Arsc*-Geweihe:-)))


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. Februar 2008 10:34
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ich habe noch keine Straße gesehen, die auf Wilddiebstahl steht... ehrlich..

solltest du Strafe meinen, dann sollte dies ein gericht beurteilen, den spätestens, wenn der Dieb vermindert zurechnungsfähig ist durch Alkohol, Drogen oder schlechte Kindheit, dann fällt die Strafe wesentlich geringer aus als erwartet...

dabei ist das Klauen von Geweihen kein Wilddiebstahl sondern nur Diebstahl..

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 5. Februar 2008 10:36

auch, wenn da das Tier noch dran hängt?? :-))))

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 5. Februar 2008 10:38

gri1su: Guter Einwand ;-)

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 5. Februar 2008 10:41

Wenn das Tier noch dranhängt: beware of the Heeeschen!!!

Kommentar von Montekarlo am 5. Februar 2008 10:43

Du weisst aber schon, dass an jedem Geweih mal ein Tier hing...?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 5. Februar 2008 10:42

dann hätte die Frage aber nach Hirschen, Elchen oder Rehen gestellt werden müssen :-)

Kommentar von Montekarlo am 5. Februar 2008 10:46

Das ging eigentlich an Heeeschen.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 5. Februar 2008 10:49

@Montekarlo: Du ich hab nix gegen die Tiere, die "am Geweih hängen" - im Gegenteil... :-) Die Vögel, die diesen Tieren aber in Form von Wilderei zu Fell rücken, gegen die hab ich sehr wohl was!


strick4a
beantwortet von strick4a am 5. Februar 2008 10:36
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Die B 3 !

Einmal zu Fuß hoch und runter !

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDr Love am 5. Februar 2008 10:37

und in offenbach schöne tiefe lungenzüge der miesen luft nehmen...

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 5. Februar 2008 10:39

...aber hallo...lach...


schwedenoma
beantwortet von schwedenoma am 6. Februar 2008 12:37
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Wer sich wildlebende Tiere, tot oder lebendig, oder Teile davon unrechtmäßig aneignet, begeht Wilddieberei! Gilt auch für Gelege von Vögeln. Abwurfstangen von Hirschen, Rehen usw. sind teile von Wildtieren. Bei 20 Fällen ist das schon heftig. Die Strafen sind in den Ländern recht unterschiedlich. Ich würde mit einer hohen geldstrafe rechnen. Wenn es zum ersten Mal aktenkundig geworden ist, könnte man auf Unkenntnis der rechtslage plädieren, schützt nicht vor Strafe. Die könnte aber niedriger ausfallen.







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