Welche Strafe habe ich zu befürchten, wenn ich ein Messer mit einer Klingenlänge von 18 cm mit mir führe?

3 Antworten

Als ich während meiner praktischen Ausbildung in der Bußgeldstelle eingesetzt war, wurden derartige Verstöße bei Ersttätern in der Regel mit einer Geldbuße von 50 Euro geahndet und das Messer eingezogen, da den Betroffenen meist nicht bewusst war, dass das Mitführen dieser Messer verboten ist, und es für sie nur ein Brotzeitmesser war.

Sehr interessant dass du da praktisch "aus erster Reihe" was dazu sagen kannst. Wie häufig kommt das überhaupt vor?

@ES1956

Ein Messer über 12 cm Klingenlänge war schon eher selten, und meistens von Leuten ohne böse Absicht, wenn man deren Äußerung glauben darf.

Einhandmesser und Schlagstöcke sind schon häufiger bei uns gelandet und auffällig oft bei Jugendlichen bis Mittzwanzigern festgestellt worden, die wohl eher das Verbotene gereizt hat. Die höhere Quote liegt wohl daran, dass die sich auffällig verhalten haben und deshalb gefilzt wurden. :)

Schüler waren dabei noch mit 50 Euro dabei, ältere mit Einkommen schon mit 100 bis 150 Euro, besonders die mit Schlagstock.

Alles in allem war vielleicht dreimal im Monat eine ordnungswidrige Waffe dabei, alle anderen sind gleich bei der Staatsanwaltschaft gelandet.

Danke. Das finde ich persönlich angesichts der Gesetzeslage ein faires Prozedere, v a dass man "Ersttätern" einen gewissen Spielraum einräumt. Eine Frage noch: War das Großstadt oder Landkreis? 1 pro Woche finde ich viel.

@ES1956

Das ist eine Großstadt mit ca. 120.000 Einwohnern. Über die Häufigkeit bin ich mir nicht mehr so sicher, ist nämlich schon über zwei Jahre her. Das war auch mein erster Kontakt mit dem OWi-Recht, das mich seitdem am meisten interessiert.

Ich habe von mehreren Fällen gelesen wo ein reiner Verstoß gegen §42a eine Busse von 300 bis 400 € und Einzug des Messers zur Folge hatte. 

Wenn du es offen sichtbar herumträgst ist das ein verstoss gegen das waffengesetz. Lass es einfach