Frage von user1492 08.06.2009

Welche Strafe gibt es, wenn ein Besucher im Museum versehentlich ein Ausstellungsstück kaputtmacht?

  • Antwort von gerhass 08.06.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Eine Bestrafung wegen Sachbeschädigung erfordert Vorsatz (§ 303 StGB), kommt also nicht in Betracht. Aber zivilrechtlich könnte der Betreffende zum Schadensersatz herangezogen werden.

  • Antwort von ullagio 08.06.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Da kommt sicher die Versicherrung für auf

  • Antwort von grada13 08.06.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    sicher eine geld straffe wenn du es nicht böswillig kaputt gemacht hast..sonst gibt es eine anzeige wegen schaden etc..

  • Antwort von Chaostante78 08.06.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wahrscheinlich solltest du ne gute Haftpflichtversicherung haben...

  • Antwort von user1439 08.06.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Man wird ausgestopft und wird selbst zum Ausstellungsstück

  • Antwort von Tausendsassa 08.06.2009

    Steve würde sagen "ups war ich das etwa" Haftplicht zahlt sofern man eine hat.

  • Antwort von galliano 08.06.2009

    Hier mal ein Artikel was sowas kosten könnte

    Nîmes - Weil sie einen Kussmund auf ein aus einer weißen Leinwand bestehendes Bild gedrückt hatte, muss eine junge Frau 18 400 Euro für die Restaurierung des Kunstwerkes zahlen. Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Nîmes legte am Dienstagabend fest, dass Sam Rindy außerdem 500 Euro für die Verfahrenskosten an den US-Künstler Cy Twombly zahlen muss. Ein Kurator hatte der aus Kambodscha stammenden Frau "Vandalismus" und "Vergewaltigung" vorgeworfen, nachdem sie bei einer Ausstellung in Avignon einen Lippenstiftabdruck auf dem zwei mal drei Meter großen weißen Bild hinterlassen hatte.

    http://www.welt.de/die-welt/article3855958/Hohe-Strafe-fuer-Lippenstift-auf-Kuns...

  • Antwort von Schollenknolle 08.06.2009

    ich denk mal, man (versicherung) muss den den wert sag ich mal ersetzen, die stücke kann man ja meistens nicht ersetzen

  • Antwort von peterlustisch 08.06.2009

    Den Gegenstand bezahlen . Macht aber Haftpflichtversicherung

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