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Welche Strafe f. fahren o.FS+o.TÜV+o.Vers.-Schutz+Alkohol bei d.Fahrt (2.mal)?

gefragt von alimalmar am 15.06.2008 um 10:14 Uhr
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Alkohol am Steuer x 16

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. Juni 2008 10:24
5x
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Ich habe jetzt keine Lust, im einzelnen die Strafrahmen nachzuschlagen, aber da wird's wohl wirklich zur Sache gehen.

Eine deutliche Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis wird es allemal geben und auch eine Freiheitsstrafe ist nicht ausgeschlossen.

Kommentar von alimalmar am 15. Juni 2008 11:57

Danke für die genaue Antwort! Die meisten haben mich "zugeschossen", aber ich bin die Schuldige ja gar nicht selbst. Tja, so kann's gehen... Also, vielen Dank! Gruß aus OB

Kommentar von Ermittler am 15. Juni 2008 12:02

Das hättest Du ja vielleicht auch in deiner Frage erwähnen können ...


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 15. Juni 2008 10:30
4x
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Also:

  1. "ohne Führerschein" wäre noch tolerabel, wenn du die Fahr-Erlaubnis hast (Führerschein nur vergessen),

  2. "mit abgelaufener HU" gibt auch nur eine Mängel-Anzeige mit Pflicht zur Nachbesserung,

  3. "ohne Versicherungsschutz" gibt Geldstrafe bis Knast (+ 5 Punkte) und

  4. "unter Alkohol-Einfluss"; da spielt die Höhe des Alkoholspiegels eine wesentliche Rolle und ob du "verkehrsauffällig" (ggf. sogar mit Unfall) geworden bist. Um einen Entzug der Fahr-Erlaubnis und eine MPU wirst du dabei aber kaum herumkommen (und das halte ich persönlich für sehr angebracht, wenn ich das sagen darf).


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 15. Juni 2008 10:24
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Das wird eine ordentliche Strafe geben und den Führerschein wirst Du in den nächsten Jahren auch nicht machen dürfen!!!


anonym
beantwortet von hochglanz am 15. Juni 2008 10:16
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Führerscheinentzug auf Lebenszeit und 100 Punkte in Flensburg!!!!!!!!!!!

UNVERANTWORTLICH; - GRENZT SCHON AN MORDVERSUCH!


anonym
beantwortet von Prominent am 15. Juni 2008 10:15
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Lappen weg, hoffentlich für immer!!!

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 15. Juni 2008 10:16

Er hat ja gar keinen Lappen!

Kommentar von Shaham am 15. Juni 2008 10:21

HiHi

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 15. Juni 2008 11:01

Und ich hoffe, er wird auch nie einen bekommen.


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 15. Juni 2008 12:05
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Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann + Lebenslanges Fahrverbot.


wauwie
beantwortet von wauwie am 15. Juni 2008 10:52
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Wenn Du dann noch einen Unfall baust und Schaden verursachst ist Dein Leben bis zum Tode im Ar..., die Schulden wirst Du auch in 50 Jahren nicht abstottern können. Kann sein, daß Du auch lebenslänglich in die Psychiatrie kommst, denn zu mehr als PC bedienen scheinst Du nicht fähig zu sein.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 15. Juni 2008 10:18
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Verbannung auf eine einsame Insel!


Dahmen
beantwortet von Dahmen am 15. Juni 2008 10:39
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.....Lebenslänglich und tschüß


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 15. Juni 2008 10:37
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Ich würde als Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe durchaus für gerecht halten.


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