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Welche Strafe erwartet mich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung 46km/h außerhalb der Ortschaft

gefragt von claudi333claudi333 am 30.07.2009 um 18:34 Uhr

Habe heute eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen. Zuslässige Geschwindigkeit war 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft. Ich bin 126 km/h gefahren. Aufgeführt sind: §41Abs.2, §49 StVO; §24, §25 StVG; 11.3.7 BKat; §4 Abs. 1BKatV Ein Foto in Kleinformat befindet sich ebenfalls auf dem Bescheid. Welche Strafe erwartet mich und kann ich ein gerigeres Strafmaß herbeiführen? Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen und zurücksenden oder ignoreiren und auf die Strafe warten? Ich bin gefahren, was man auf dem foto auch eindeutig erkennt.


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Chipmonkey
beantwortet von Chipmonkey am 30. Juli 2009 18:36
2x
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auf jeden zur anhörung und reue zeigen mögliche gtründe die du aber beweisen kannst angeben

führerschein wird aber min . 1 Monat weg sein

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 46 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 160 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht, falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt. Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren. laut bussgeldrechner.de


fraukausw
beantwortet von fraukausw am 30. Juli 2009 18:36
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Das wird Sie voraussichtlich 160 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

laut http://www.bussgeldkataloge.de/


massivgrass
beantwortet von massivgrass am 30. Juli 2009 18:36
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wird wohl 1 monat geben (fahrverbot natürlich)


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 30. Juli 2009 18:39
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3 Punkte, 1 Monat, 160,-€


anonym
beantwortet von espressionant am 31. Juli 2009 13:47
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Wenn die Messung etc passt ist es das beste, anzugeben, dass man sich auf dem Bild erkennt und gefahren ist, bereit ist die Strafe zu bezahlen und sich nicht weiter zu äussern. Anzugeben man sei zu schnell gefahren WEIL (Oma krank oder so) heisst, dass man nicht fahrlässig sondern vorsätzlich zu schnell gefahren ist. Dann kann der Staatsanwalt die Strafe verdoppeln.
Ich habe mal gehört, man könne als Ersttäter den Beginn des Fahrverbotes selbst bestimmen. Dann kann man das im Sommer machen und das schöne Fahrradwetter geniessen und sich hinterher über eine verbesserte Strandfigur freuen (Bisschen spät schon ;-)



Floeckli
beantwortet von Floeckli am 30. Juli 2009 18:35
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ich würde mal sagen Ausweis kannst Du abgeben! Ignorieren macht die sache nur noch schlimmer! Wie willst Du denn eine mildere Strafe herbeiführen? hast es ja verdient, man sollte nie rasen, macht nicht mal der Krankenwagen!! selber schuld!

Kommentar von Simple_avatar1smallclaudi333 am 31. Juli 2009 20:31

die Frage habe ich eigentlich gestellt um wertvolle Informationen zu bekommen und nicht solche sinnlosen Kommentare! Und zur Info: Es gibt einen Unterschied zwischen Ausweis und Führerschein!

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 31. Juli 2009 23:20

in der Schweiz sagt man halt Ausweis zum Führerschein! Also!


Ghost7
beantwortet von Ghost7 am 30. Juli 2009 18:35
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ohh ^^ probiers mal damit!! http://www.busgeldrechner.de/


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 30. Juli 2009 18:36
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Galten mildernde Umstände, z.B. musstest du deine kranke Oma oder deine hochschwangere Frau ins Krankenhaus fahren, oder hattest du vorher eventuell eine erschütternde Nachricht erhalten?

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 30. Juli 2009 18:39

auch das ist kein Grund zum rasen! "Feuerwehr: wir fahren langsam, denn wir habens eilig!" Wenn Du verstehst was ich meine? auch ein Rettungswagen rast nie so schnell!

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 30. Juli 2009 19:17

Zwar stimmt es, dass das kein Grund wäre zu rasen - aber da das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, kann ich auch nach Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung suchen.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 6. August 2009 12:00

Es gibt einen "rechtfertigenden Notstand". Da zählen aber die kranke Oma oder die hochschwangere Frau ganz sicher nicht dazu. Wenn man so etwas bringt, dann wird allenfalls noch Vorsatz mit hinzukommen.


mineiro
beantwortet von mineiro am 30. Juli 2009 18:36
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Führerscheinentzug!

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 30. Juli 2009 19:24

falsch...

Bei Geschwindigkeitsverstößen wird ein Fahrverbot verhängt zwischen 1-3 Monaten (hier 1 Monat).

Ein Fahrerlaubnisentzug ist etwas ganz anderes.

Kommentar von 6c91e7ec3aec4850edd122ad42c3793fsmallmineiro am 30. Juli 2009 19:32

Da hast du recht - so habe ich das eigentlich auch gemeint!


recht55
beantwortet von recht55 am 30. Juli 2009 18:36
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Haftstrafe bis 3 Jahre oder eine Geldstrafe

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 30. Juli 2009 19:25

Haftstrafe bei einem gewöhnlichen, fahrlässigen Geschwindigkeitsverstoß?! Sicherlich nicht.... zumindest nicht im deutschen Recht.

Bußgeld, Punkte, Fahrverbot (1Monat).

Kommentar von 0f5f47c7da2f4d113253d467ccaf12ccsmallLederstrumpf am 31. Juli 2009 20:00

1 Monat Haftstrafe für den Führerschein


DanielsGirl
beantwortet von DanielsGirl am 30. Juli 2009 18:39
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Bei dir wären das € 100 und 1 Monat Fahrverbot sowie 3 Punkte.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 6. August 2009 11:57

Das sind die Sätze aus letztem Jahr

Kommentar von 53ccdd59e1b1ccd588a917eaf4591256smallDanielsGirl am 6. August 2009 12:03

Bist du sicher? Wenn ja, gut zu wissen. Aber ich habe das in dem Moment aktuell aus dem Internet raus geholt, als ich geantwortet habe. Hier ist die Seite: http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Ordnungswidrigkeiten/aa20.htm

Wenn du den Seitenbetreiber darauf ansprechen möchtest, würde mich interessieren, was er dazu zu sagen hat, veraltete oder fälschliche Infos ins Internet zu stellen...


anonym
beantwortet von rebro05 am 31. Juli 2009 15:22
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das wären insgesamt 250€ Bußgeld ,4 Punkte in Flensburg und min. 1Mon. Fahrverbot. Den Anhöhrungsbogen sollte man ausfüllen und Reue zeigen,die Angaben zur Person sind sowieso Pflichtgamäß zu machen.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 6. August 2009 11:58

Nicht ganz. Es war AUSSERHALB geschlossener Ortschaft.


anonym
beantwortet von soldice am 16. August 2009 15:56
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2monate fahrverbot und 100 geldbusse 3punkte


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