Habe heute eine Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen. Zuslässige Geschwindigkeit war 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft. Ich bin 126 km/h gefahren. Aufgeführt sind: §41Abs.2, §49 StVO; §24, §25 StVG; 11.3.7 BKat; §4 Abs. 1BKatV Ein Foto in Kleinformat befindet sich ebenfalls auf dem Bescheid. Welche Strafe erwartet mich und kann ich ein gerigeres Strafmaß herbeiführen? Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen und zurücksenden oder ignoreiren und auf die Strafe warten? Ich bin gefahren, was man auf dem foto auch eindeutig erkennt.
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auf jeden zur anhörung und reue zeigen mögliche gtründe die du aber beweisen kannst angeben
führerschein wird aber min . 1 Monat weg sein
Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 46 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 160 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht, falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt. Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren. laut bussgeldrechner.de

Das wird Sie voraussichtlich 160 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Wenn die Messung etc passt ist es das beste, anzugeben, dass man sich auf dem Bild erkennt und gefahren ist, bereit ist die Strafe zu bezahlen und sich nicht weiter zu äussern. Anzugeben man sei zu schnell gefahren WEIL (Oma krank oder so) heisst, dass man nicht fahrlässig sondern vorsätzlich zu schnell gefahren ist. Dann kann der Staatsanwalt die Strafe verdoppeln.
Ich habe mal gehört, man könne als Ersttäter den Beginn des Fahrverbotes selbst bestimmen. Dann kann man das im Sommer machen und das schöne Fahrradwetter geniessen und sich hinterher über eine verbesserte Strandfigur freuen (Bisschen spät schon ;-)

ich würde mal sagen Ausweis kannst Du abgeben! Ignorieren macht die sache nur noch schlimmer! Wie willst Du denn eine mildere Strafe herbeiführen? hast es ja verdient, man sollte nie rasen, macht nicht mal der Krankenwagen!! selber schuld!
die Frage habe ich eigentlich gestellt um wertvolle Informationen zu bekommen und nicht solche sinnlosen Kommentare! Und zur Info: Es gibt einen Unterschied zwischen Ausweis und Führerschein!
Floeckli am 31. Juli 2009 23:20 in der Schweiz sagt man halt Ausweis zum Führerschein! Also!

ohh ^^ probiers mal damit!! http://www.busgeldrechner.de/

Galten mildernde Umstände, z.B. musstest du deine kranke Oma oder deine hochschwangere Frau ins Krankenhaus fahren, oder hattest du vorher eventuell eine erschütternde Nachricht erhalten?
Floeckli am 30. Juli 2009 18:39 auch das ist kein Grund zum rasen! "Feuerwehr: wir fahren langsam, denn wir habens eilig!" Wenn Du verstehst was ich meine? auch ein Rettungswagen rast nie so schnell!
Trilobit am 30. Juli 2009 19:17 Zwar stimmt es, dass das kein Grund wäre zu rasen - aber da das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, kann ich auch nach Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung suchen.
Franticek am 6. August 2009 12:00 Es gibt einen "rechtfertigenden Notstand". Da zählen aber die kranke Oma oder die hochschwangere Frau ganz sicher nicht dazu. Wenn man so etwas bringt, dann wird allenfalls noch Vorsatz mit hinzukommen.

Führerscheinentzug!
PepsiMaster am 30. Juli 2009 19:24 falsch...
Bei Geschwindigkeitsverstößen wird ein Fahrverbot verhängt zwischen 1-3 Monaten (hier 1 Monat).
Ein Fahrerlaubnisentzug ist etwas ganz anderes.
mineiro am 30. Juli 2009 19:32 Da hast du recht - so habe ich das eigentlich auch gemeint!

Haftstrafe bis 3 Jahre oder eine Geldstrafe
PepsiMaster am 30. Juli 2009 19:25 Haftstrafe bei einem gewöhnlichen, fahrlässigen Geschwindigkeitsverstoß?! Sicherlich nicht.... zumindest nicht im deutschen Recht.
Bußgeld, Punkte, Fahrverbot (1Monat).
Lederstrumpf am 31. Juli 2009 20:00 1 Monat Haftstrafe für den Führerschein

Bei dir wären das € 100 und 1 Monat Fahrverbot sowie 3 Punkte.
Franticek am 6. August 2009 11:57 Das sind die Sätze aus letztem Jahr
DanielsGirl am 6. August 2009 12:03 Bist du sicher? Wenn ja, gut zu wissen. Aber ich habe das in dem Moment aktuell aus dem Internet raus geholt, als ich geantwortet habe. Hier ist die Seite: http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Ordnungswidrigkeiten/aa20.htm
Wenn du den Seitenbetreiber darauf ansprechen möchtest, würde mich interessieren, was er dazu zu sagen hat, veraltete oder fälschliche Infos ins Internet zu stellen...
das wären insgesamt 250€ Bußgeld ,4 Punkte in Flensburg und min. 1Mon. Fahrverbot. Den Anhöhrungsbogen sollte man ausfüllen und Reue zeigen,die Angaben zur Person sind sowieso Pflichtgamäß zu machen.
Franticek am 6. August 2009 11:58 Nicht ganz. Es war AUSSERHALB geschlossener Ortschaft.