Welche strafe erwartet jemand der schon auf bewehrung ist?

5 Antworten

Nach Deiner Schilderung mindestens Freiheitsberaubung und gef. Körperverletzung.

Bei einer solchen Straftat ist mit einem Bewährungswiderruf zu rechnen, selbst wenn die Taten nicht einschlägig waren.

Es kommt zu der neuen Verurteilung eben noch dazu was an Bewährung offen steht.

Soweit die Geschichte sich tatsächlich so abgespielt hat, hat Dein Ex sich zunächst einmal erneut strafbar gemacht. In Betracht kommen insbesondere die Straftaten Freiheitsberaubung (§ 239 StGB, bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe) sowie gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB, Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis 10 Jahre).

Da das Gesetz für die gefährliche Körperverletzung nur eine Haftstrafe - und keine Geldstrafe - vorsieht, wird es auch insgesamt für die Tat nur eine Haftstrafe geben. In welchem Bereich diese sich bewegt hängt von vielen Umständen ab, z.B. der Dauer der Freiheitsberaubung, der Art der Verletzungen, der Anzahl der Vorstrafen, etc.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Tat unter laufender Bewährung begangen wurde, ist es eher unwahrscheinlich, dass noch einmal eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Mit anderen Worten: Er kommt wohl in Knast.

Sollte es in dieser Sache zu einer Verurteilung kommen, muss Dein Ex befürchten, dass die Bewährung in der anderen Sache widerrufen wird (§ 56f StGB). Hierfür wird das Urteil zu dem damaligen Gericht geschickt. Die entscheiden dann was mit seiner Bewährung passieren soll.

Wenn du ihn anzeigst, wandert er in den Knast.
Würde ihn an deiner Stelle jedenfalls anzeigen, bevor er andere auch verletzt.
Und es würde unter Körperverletzung und Freiheitsberaubung fallen, da er dich geschnitten und gefesselt hat und du dich somit nich selbst befreien konntest .

Wenn du ihn anzeigst, wandert er in den Knast.

Das braucht sie nicht, wie in der Frage steht war die Polizei vor Ort.

Die offene Bewährung wird widerrufen werden - er geht in den Knast.

Aber es gibt auch eine neue Verhandlung - wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Mit anderen Worten: Ein saftiger Haftzuschlag oben drauf.

Kommt drauf an