Welche Strafe erwartet einen nicht Vorbestraften bei 30 Gramm Cannabis Besitz in Brandenburg?

2 Antworten

30 g hört sich nach "viel" an, ist es allerdings nicht.

Du wirst dennoch damit rechnen müssen, dass man Dir Handel unterstellt (darauf deutet die Waage hin), aber so lange es keine Aussagen gegen Dich gibt, solltest Du die 30 g als Eigenbedarf und Bevorratung deklarieren, wenn die Sache vor Gericht gebracht wird. 

Der Strafenkatalog ist vielfältig.
Sofern Du über eigenes Einkommen verfügst, kann und wird eine satte Geldstrafe ausgesprochen. Möglicherweise auch Ableistung von Sozialstunden, Drogenberatungsgespräche und evtl. künftige Urin-Screenings.

Eine Haftstrafe wird es nicht geben, ggf. aber Probleme mit dem Führerschein, sofern Du einen hast oder die Absicht hegst den Führerschein zu machen.

30 Gramm sind schon sehr viel. Da wird nichts fallen gelassen. 

Ja das dacht ich mir auch schon, aber was erwartet mich denn in etwa?