Kennt jemand das Strafmaß? Gibt es einen Spielraum?

beantwortet von Rainbow61 am 25. Dezember 2007 12:24 1x Im einer TV-Reportage berichtete man über die Polizei und Geschwindigkeitsmessungen. Dabei zeigte man u.a. eine Frau, die sich mit einem Schild vor den Radarwagen/kasten stellte und so herannahende Wagen warnte. Die Polizei meinte, dass sie dagegen keine rechtliche Schritte einleiten könne, solange der Verkehr nicht gefährdet werden würde.
Zumindest hier in Niedersachsen (wird in anderen Ländern wohl entsprechend gelten) ließe sich das Warnen doch aufgrund der polizeirechtlichen Generalklausel (§ 11 NGefAG) untersagen. Die Warnung stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Denn zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit gehören auch die Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates. Und zu den Einrichtungen sind die Blitzapparate wohl zu zählen.

Es ist NICHT verboten. Das einzige, wo man Ärger mit den Beamten bekommen kann, ist das leidige Lichthupen. Die Lichthupe warnt vor Gefahren. Und die Lichthupe zu nutzen, wo keine Gefahr ist, ist verboten. Warnt man jemanden mittels Handzeichen, ist dies nicht verboten. So wurde es mir von einem Fahrschullehrer erklärt. Denn dann wären ja die Durchsagen vom Radio auch verboten, oder????

Kommt ja drauf an wie du gewarnt hast, und ob dir das überhaupt nachgewiesen werden kann. In den meisten Fällen ist das aussichtslos, dass man da verknackt wird...
die Leichen, die von den Rasern totgefahren wurden, von der Fahrbahndecke abkratzen
wenn du telefonisch gewarnt hast, gibt´s einen Punkt.

Ich habe mal mit Winken vor dem Blitzer im zivilen Polizeifahrzeug gewarnt. Der war offensichtlich genervt und hat Verstärkung gerufen. Dieser wollte mich wegen "Gefährdung des Verkehrs durch ablenken" anzeigen, wenn ich nicht gehe. Ich bin dann (schmunzelnd) gegangen :)

Wenn das Warnen unter Strafe steht so ist doch offensichtlich erkennbar das die KOntrollen nur der Geldeinnahme dienen. Den Vorwand das die Kontrolle ja nur zu Sicherheit durchgeführt wird wird doch klar widerlegt in dem der Warner bestraft werden soll. Der sorgt doch aber ganz klar für die Sicherheit indem sich dann alle an die Geschwindigkeit halten.

Ein saftiger Einlauf! Keine Angst...kannst getrost dich blitzen lassen!!! Sogar öfter. Riskiers doch einfach!

huh? gibt's da ne strafe drauf?? man lernt jeden tag was neues....
also ich warne immer mit Lichthupe, das ist doch das üblichste :-) Ich denke, nicht das das bestraft werden kann!
Lichthupe ist der falsche Weg, denn genau das ist strafbar weil die Lichthupe eine Gefahr anzeigen soll. Und Radar ist nunmal nur eine Gefahr für den Geldbeutel und das zählt nicht.