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Welche Strafe droht, wenn man beim warnen vor Blitzer erwischt wird?

gefragt von isner am 29.04.2009 um 22:07 Uhr

Kennt jemand das Strafmaß? Gibt es einen Spielraum?

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Strafe x 577 Blitzer x 222 warnen x 5

mani08
beantwortet von mani08 am 29. April 2009 22:09
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beantwortet von Rainbow61 am 25. Dezember 2007 12:24 1x Im einer TV-Reportage berichtete man über die Polizei und Geschwindigkeitsmessungen. Dabei zeigte man u.a. eine Frau, die sich mit einem Schild vor den Radarwagen/kasten stellte und so herannahende Wagen warnte. Die Polizei meinte, dass sie dagegen keine rechtliche Schritte einleiten könne, solange der Verkehr nicht gefährdet werden würde.

Zumindest hier in Niedersachsen (wird in anderen Ländern wohl entsprechend gelten) ließe sich das Warnen doch aufgrund der polizeirechtlichen Generalklausel (§ 11 NGefAG) untersagen. Die Warnung stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Denn zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit gehören auch die Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates. Und zu den Einrichtungen sind die Blitzapparate wohl zu zählen.


doddo
beantwortet von doddo am 29. April 2009 22:14
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Es ist NICHT verboten. Das einzige, wo man Ärger mit den Beamten bekommen kann, ist das leidige Lichthupen. Die Lichthupe warnt vor Gefahren. Und die Lichthupe zu nutzen, wo keine Gefahr ist, ist verboten. Warnt man jemanden mittels Handzeichen, ist dies nicht verboten. So wurde es mir von einem Fahrschullehrer erklärt. Denn dann wären ja die Durchsagen vom Radio auch verboten, oder????


halogenix
beantwortet von halogenix am 29. April 2009 22:08
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Kommt ja drauf an wie du gewarnt hast, und ob dir das überhaupt nachgewiesen werden kann. In den meisten Fällen ist das aussichtslos, dass man da verknackt wird...


Gerd2
beantwortet von Gerd2 am 29. April 2009 22:13
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Wenn das Warnen unter Strafe steht so ist doch offensichtlich erkennbar das die KOntrollen nur der Geldeinnahme dienen. Den Vorwand das die Kontrolle ja nur zu Sicherheit durchgeführt wird wird doch klar widerlegt in dem der Warner bestraft werden soll. Der sorgt doch aber ganz klar für die Sicherheit indem sich dann alle an die Geschwindigkeit halten.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 29. April 2009 22:10
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Ich habe mal mit Winken vor dem Blitzer im zivilen Polizeifahrzeug gewarnt. Der war offensichtlich genervt und hat Verstärkung gerufen. Dieser wollte mich wegen "Gefährdung des Verkehrs durch ablenken" anzeigen, wenn ich nicht gehe. Ich bin dann (schmunzelnd) gegangen :)


anonym
beantwortet von alphonso am 29. April 2009 22:08
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wenn du telefonisch gewarnt hast, gibt´s einen Punkt.


hilti
beantwortet von hilti am 29. April 2009 22:08
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Muss erst mal nachgewiesen werden. Und wie???


anonym
beantwortet von rebertho am 29. April 2009 22:08
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die Leichen, die von den Rasern totgefahren wurden, von der Fahrbahndecke abkratzen


anonym11
beantwortet von anonym11 am 29. April 2009 22:12
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also ich warne immer mit Lichthupe, das ist doch das üblichste :-) Ich denke, nicht das das bestraft werden kann!

Kommentar von Rabbicook am 29. April 2009 22:39

Lichthupe ist der falsche Weg, denn genau das ist strafbar weil die Lichthupe eine Gefahr anzeigen soll. Und Radar ist nunmal nur eine Gefahr für den Geldbeutel und das zählt nicht.


MantaDhivehi
beantwortet von MantaDhivehi am 29. April 2009 22:08
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geldbuße auf jeden, punkte?????


Bonella
beantwortet von Bonella am 29. April 2009 22:08
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huh? gibt's da ne strafe drauf?? man lernt jeden tag was neues....


knattermann
beantwortet von knattermann am 29. April 2009 22:08
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Ein saftiger Einlauf! Keine Angst...kannst getrost dich blitzen lassen!!! Sogar öfter. Riskiers doch einfach!


holsch
beantwortet von holsch am 29. April 2009 22:08
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fragt sich, was Du machst


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