Welche Strafe droht mir wegen Bedrohung mit einem Messer, jedoch wurde bei mir kein Messer gefunden, weil ich keines hatte?

6 Antworten


Was dir theoretisch passieren kann:

Die Staatanwaltschaft glaubt Person A und ermittelt gegen dich wegen unerlaubtem Waffenbesitz und Bedrohung (§241 StGB). Es kommt zu einem Gerichtsverfahren und der Richter glaubt der Aussage von Person A. Dann würdest du verurteilt werden und könntest - theoretisch - in den Knast gehen. Du hattest ja gefragt, mit was du rechnen musst... Immer mit dem Schlimmsten! (Hast vielleicht von dem Fall gehört, wo ein Lehrer zu Unrecht 5 Jahre im Bau saß wegen Vergewaltigung https://de.wikipedia.org/wiki/Justizirrtum_um_Horst_Arnold)

Aber nun zur Realität: Die Glaubwürdigkeit der Person B ist schon mal ziemlich eingeschränkt, da sie vorbestraft ist. Zeugenaussagen von dir, deinen Bekannten und den Türstehern werden die Geschichte von Person A vermutlich nicht stützen können. Da die Türsteher vermutlich keine direkte Beziehung zu dir oder Personen A/B haben, sind sie unabhängig, was deren Glaubwürdigkeit erhöht. Solange sie sich an die Wahrheit halten (ich unterstelle, dass dein Bericht oben der Wahrheit entspricht), sollte das klar gehen. Die Beweismittel (Messer) sind ja sonst recht dünn.

Leider kann jeder erstmal alle behaupten. Und wenn ich mir morgen eine Geschichte ausdenke und meinen Chef anzeige, wird er erstmal Schwierigkeiten bekommen. Sollte das aber auffliegen, gibt's eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung (Im o.g. Beispiel gab's auch dafür über 5 Jahre Knast)

Aber sollte nicht so hart kommen... Solltest dir aber trotzdem besser einen Anwalt holen! Der kann dich besser beraten, als wir Möchte-Gern-Juristen im Internet.

Da kein Messer gefunden wurde, weil du keines hattest, wird das Geschrei eines einschlägig Vorbestraften die Staatsanwaltschaft kaum überzeugen, Anklage zu erheben. Es wurde ja auch niemand verletzt.

Natrülich mußt du als Beschuldigter bei der Polizei keine Aussage machen und auch nicht hingehen, wenn du die Wahrheit sagst und diese dich nicht belatet, wird das aber sicher kein Nachteil für dich sein. Wenn du lügen müßtest, berate dich vorher mit einem Anwalt, bzw. geh nicht hin.

Hallo Preacher6882,

aus Deiner Frage erschließt sich mir nicht ganz, wie der Tatvorwurf lautet. Was steht denn in der Vorladung drin?

Tatvorwurf: Bedrohung gem.: § 241 StGB - Bedrohung?

Zum Tatbestand und der möglichen Strafe sagt das Gesetz folgendes:

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§ 241 - Bedrohung               

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.                     

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

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Das heißt, selbst wenn Du bei dem Streit ein Messer dabei gehabt hättest, wäre das erst einmal keine Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches.

Entscheidend ist nicht ob man ein Messer dabei hat, entscheidend ist, dass man den Straftatbestand nur dann erfüllt, wenn man seinem Gegenüber androht, dass man ein Verbrechen ihm gegenüber verüben wird.

Das heißt, der Tatvorwurf müsste lauten, dass Du ihn angedroht hast, ihn zu töten oder ihn so schwer zu verletzen, dass die Folgen des Paragraphen 226 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html) eintreten werden, denn ansonsten hast Du ihn nicht mit einem Verbrechen bedroht, was eine Strafbarkeit wegen Bedrohung ausschließt.

Du hast jetzt drei Möglichkeiten, bezüglich der Vernehmung:

  1.  Du gehst nicht hin oder
  2. Du gehst hin und sagst das aus, was Du hier schon geschrieben hast oder
  3. Du gehst nicht hin, sondern beauftragst einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Deiner Interessen, der das weitere Vorgehen mit Dir nach Akteneinsicht abstimmt.

Egal wie Du Dich auch entscheidet, zunächst entscheidet die Staatsanwaltschaft anhand der Aktenlage, sprich je nachdem was Du, die Zeugen und die aufnehmenden Polizisten ausgesagt haben, ob:

  1. sie das Verfahren gegen Dich einstellt, weil Du die Tat schlichtweg nicht wie vorgeworfen begangen hast oder nicht genügend Beweise für eine Klageerhebung vorliegen oder
  2. sie das Verfahren wegen Geringfügigkeit gem.: § 153 StPO einstellt oder
  3. sie das Verfahren gegen Dich gegen Auflagen gem.: § 153a StPO einstellt
  4. sie eine Geldstrafe per Strafbefehl beim Richter beantragt oder
  5. sie eine Hauptverhandlung für notwendig hält. In dem Fall musst Du Dich vor einem Richter verantworten, der am Ende der Verhandlung das Urteil spricht.

Aus Deiner Sachverhaltsschilderung heraus, würde ich mal da drauf Tippen, das das Verfahren gegen Dich eingestellt wird, weil Du den Tatbestand der Bedrohung gar nicht erfüllt hast. Du warst ja schließlich auch nicht alleine da, sondern Deine beiden Begleiterinnen werden ja wohl Deine Aussage bestätigen können. Zudem werden die Polizisten ja protokolliert haben, dass Du durchsucht wurdest, aber kein Messer gefunden wurde.

Aber ich war halt nicht dabei und weiß auch nicht wer was ausgesagt hat. Hier eine auch nur halbwegs zutreffende Aussage zu treffen, wie die Sache für Dich ausgeht, vermag ich nicht.

Schöne Grüße
TheGrow

Du bist nicht dazu verprlichtet, etwas zu sagen, wenn du als Beschuldigter vorgeladen wirst.

https://de.wikipedia.org/wiki/AussageverweigerungsrechtErkundige dich besser vorher, bevor du dich schlimmer in die Sache reinredest.Wobei ich bezweifle, das dir etwas passieren wird.Es stehen dann wohl drei Aussagen gegen 1 oder 2, wobei eure schwerer wiegen, da ihr (hoffentlich) noch nicht Aktenkundig seid.

Bitterkraut  19.03.2016, 22:49

entscheidend ist, daß kein Messer gefunden wurde. Das ist wichtiger, als alle Aussagen zusammen. Und da niemand verletzt wurde, wird nix rumkommen, bei der Sache.

Behaupten kann ich alles.

Die frage ist, was bewiesen werden kann.

Natürlich müsst Ihr alle zur Polizei um eine Aussage zu machen. Da wäre jetzt die frage, ob Du als Zeuge, oder als Beschuldigter vernommen wirst. Das wird man Dir am Anfang sagen.

Wenn DEine obige Schilderung stimmt, wirst Du die wiederholen und der ganze Kram wird vermutlich eingestellt. Denn es gibt ja keinerlei Beweis dafür das Du ein Messer hattest, also kannst Du auch keinen mit Messer bedroht haben.