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Welche Strafe droht mir bei einer Anzeige?

gefragt von Spike1985Spike1985 am 04.06.2009 um 11:37 Uhr

Mein Nachbar versucht ständig sich in mein W-lan einzuklinken, dank meiner selbst programierten Firewall hat er dies noch nicht geschafft. Ich habe ihn auch schon drauf angesprochen, aber danach wurde alles nur noch schlimmer. Er hat danach angefangen mir ständig den Strom abzuschalten (Sicherungskasten im Keller), das ist natürlich nicht besonders gut für meinen rechner. Mein PC wissen ist ziemlich gut ( Hacker), und so habe ich dann als er es wieder getan hatte einen ziemlich üblen Virus erstellt und ihn auf seinem PC zugreiffen lassen. Der Virus hat ganze arbeit geleistet, und dabei sind ihm wichtiege Daten verloren gegangen. Und nun will er eine Anzeige machen, welche Strafe droht mir?


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anonym
beantwortet von chmoti88 am 4. Juni 2009 11:39
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hoffentlich eine hohe das ist doch schlimmer wie 2 kinder im kindergarten der hat mir mein förmchen weggenommen sowas gehört sich nicht und du willst erwachsen sein? aber geldstrafen so um die 1800 sind denke schon möglich

Kommentar von Fb12e77a829ad1747feb098162501728smallLieberGott am 4. Juni 2009 11:46

Im übrigen bist Du selbst Schuld, wenn Du ein offenes WLAN betreibst. Mit Wireless-G oder -N wäre das mit der entsprechenden Verschlüsselung nicht passiert!


gnotzer
beantwortet von gnotzer am 4. Juni 2009 11:39
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ich hätte ihn davor angezeigt und nicht selbstjustiz verübt. fehler
jenachdem wie groß der schaden ist, wird deine strafe dann auch ausfallen.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 4. Juni 2009 11:40
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Also nur mal so gedacht...ich darf auf meinen Rechner doch haben was ich möchte.

Er gehört ja mir.

Und solange ich für mich selber einen Virus auf den Rechner habe, vielleicht einfach mal um zu schauen ob ich so etwas Programmieren kann, geht es doch keinen etwas an.

Wenn mein Nachbar nun verbotener Weise auf mein Netz zu greift und seinen PC im meinen Virus infiziert ist das doch eigentlich sein Problem, oder???

Aber das ist nur laut gedacht, kein Wissen.


aRalf
beantwortet von aRalf am 4. Juni 2009 11:39
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Wie ist der Virus auf seinen Rechner gekommen ?

Kommentar von 0b58169993f612fb0598a8da91a06fdcsmallSpike1985 am 4. Juni 2009 11:41

wie gesagt ich hab den selbst programmierten Virus auf sein recher gepflanzt und sein rechner wart kaum geschützt und so war eis ein leichtes auf seinen rechner zuzugreifen

Kommentar von muhkuh am 4. Juni 2009 11:42

klingt sehr plausibel und nachvollziehbar... ähem hust

Kommentar von 1ccc3b8a9fa3391b7611490ab1eda227smallaRalf am 4. Juni 2009 11:45

also... hört sich übel an.... Rechtsberater für Internetrecht aufsuchen


anonym
beantwortet von muhkuh am 4. Juni 2009 11:39
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hättet ihr das nicht vorher mit dem vermieter klären können, bevor ihr so nen cyberkinderkrieg veranstaltet?



Bellator
beantwortet von Bellator am 4. Juni 2009 11:39
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Na viel Spass.. und das erzählste hier auch noch? mei mei.

Besser wäre es gewesen, du hättest Ihn erstmal angezeigt .. kopfschüttel


maryse
beantwortet von maryse am 4. Juni 2009 11:40
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und kann er denn nachweisen dass der virus von dir kam? selbstjustiz ist wirklich nichts schönes. hoffe du lernst was draus.


LieberGott
beantwortet von LieberGott am 4. Juni 2009 11:40
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Wenn er das beweisen kann, sieht es übel für Dich aus! Zumindest kommt Sachbeschädigung als Straftatbestand in Betracht.


WAIWFE
beantwortet von WAIWFE am 4. Juni 2009 11:40
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Wie bekloppte Nachbarn kann man eigentlich haben? So wie du das schilderst hat er ja selber Schuld.


anonym
beantwortet von MartyMcFly75 am 4. Juni 2009 11:42
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hast zwar recht, aber ob das rechtlich in ordnung ist, bezweifle ich. frag doch mal bei deinem internet-anbieter nach, die wird das sicher sehr interessieren

Kommentar von 0b58169993f612fb0598a8da91a06fdcsmallSpike1985 am 4. Juni 2009 11:42

ja is klar ^^

Kommentar von MartyMcFly75 am 4. Juni 2009 11:43

oder nicht?


Rosenherz
beantwortet von Rosenherz am 4. Juni 2009 11:42
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ppsychoterror (biderseits) vom feinsten - nur hat dein nachbar nicht den schaden angerichtet, den du ihm dann zugefügt hast... ich vermute, dass es für dich teuer wird, da er behaupten kann, es ging um wichtige unterlagen...

  1. man kann alles auch friedlich lösen, denke ich

anonym
beantwortet von newcomer am 4. Juni 2009 11:44
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denke, dir geschieht nichts. Ob er ihn von dir oder dem Netz hat, spielt keine Rolle. Sein Rechner war zu wenig geschützt.


anonym
beantwortet von Kuechenmeister am 4. Juni 2009 11:46
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Hast Du schon mal was von Lösungsorientierten Konfliktgesprächen gehört? Sicherlich ist es ärgerlich das dein Nachbar sich über deine Wlan Verbindung auf deine Kosten Zugang zum Internet verschafffen will, aber wiso deine völlig überzogene Überreaktion? je nach Wichtigkeit der verloren gegangenen Dokumente, kannste froh sein, wenn es bei einer Geldstrafe bleibt.


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 4. Juni 2009 11:51
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Wegen was will er Dich denn anzeigen? Woher will Dein Nachbar denn wissen das der Virus von Deinem Rechner kommt? Ich würde mir da erstmal keinen Kopf machen. Und für die unvorhergesehene Stomunterbrechung gibt es USV-Geräte die sich bei einem Stromausfall sofort einschalten und für eine Weile Notstrom liefern.


anonym
beantwortet von IRENEBOA am 4. Juni 2009 11:59
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ARGH! Du willst Hacker sein? Das wage ich zu bezweifeln. Wer - bitte erleuchte mich!!! - betreibt denn ein ungeschütztes LAN ohne Zugangscode? Brauchst dich nicht zu wundern, wenn Leute versuchen, sich einzuklinken. Und die Firewall hast du höchstens selbst konfiguriert, aber nicht programmiert. Dumm gelaufen - für beide. Du hättest dir einen SCIE anschaffen können (ist dir ja sicher ein Begriff), der die Stromausfälle abmildert und dir Zeit gibt, den Computer sauber herunterzufahren, und dann hättest du ihm SCHRIFTLICH eine Aufforderung schicken sollen, seine Zugriffsversuche zu unterlassen - und zwar sachlich und neutral. Ich nehme an, keiner von euch beiden hat sich die Mühe gemacht, einen Schriftwechsel anzufangen. Vor Gericht zählen allerdings nur Unterlagen oder es steht eben Aussage gegen Aussage, und dann wird es doof. Wenn du ihm ein Virus 'überlassen' hast, hoffe ich, dass du intelligent genug warst, sicherzustellen, dass nichts auf dich als Urheber (wenn überhaupt) oder als Sender hinweist. Der Zugriff durch deinen Nachbarn ist nicht ok, aber du hättest dafür sorgen müssen, dass er eben nicht zugreifen kann. Und deine Reaktion dürfte vom Gericht nicht als 'angemessen' angesehen werden, zumal ja auch Mutwilligkeit vorliegt. Im übertragenen Sinn bedeutet das Folgendes: Selbst wenn du weißt, dass jemand bei dir im Haus einbrechen wird (weil er es schon mehrmals zuvor versucht hat), darfst du nicht mit der Wumme hinter der Tür auf ihn lauern und ihn dann abknallen.


Kommentar von 0b58169993f612fb0598a8da91a06fdcsmallSpike1985 am 4. Juni 2009 12:09

wennn du meine frage genauer liest siehst du das mein wlan nicht ungeschützt ist


WOLF1961
beantwortet von WOLF1961 am 4. Juni 2009 13:43
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Nun ist aus den Kinderkram eine Strafsache geworden.

So sieht das Gesetz in Sachen Internet auch eine Bestrafung vor, wenn Daten gelöscht oder unbrauchbar gemacht werden, sowie wenn diese unterdrückt werden (§ 303a StGB). Beim Unterdrücken kann man ebenfalls nur die Fälle bestrafen, bei denen der Täter den Vorsatz hatte diese Daten so zu unterdrücken, dass sie als Solche nicht mehr genutzt werden können.

Wer einen wesentlichen Datenverarbeitungsablauf mit den genannten Absichten nach § 303a StGB hindert oder gar abbricht, der macht sich laut Strafgesetzbuch wegen Computersabotage strafbar.

http://www.anwaltseiten24.de/internetrecht/strafbarkeit-von-hackern.html

Gruß aus Hagen


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