Welche Strafe bekommt man wenn man ein einhand taschenmesser dabei hat (8,5 cm klinge)?

4 Antworten

§53 Abs. 21a (2) WaffG Sagt das hier eine Geldstrafe bis zu 10.000,00 € vorgesehen ist. BIS ZU. Das heißt nicht das du in jedem falle 10.000 € los bist. 

aber es ist doch ein Taschenmesser! !!!! ich will ja nur schnitzen!!!! von mir aus im eigenen Garten! !!!!

Sagt das hier eine Geldstrafe bis zu 10.000,00 € vorgesehen ist

Ein Bussgeld, keine Geldstrafe. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

Ein Verstoß gegen das Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bussgeld bis zu 10.000 € belegt werden kann. Üblich ist ein niedriger dreistelliger Betrag (und das Messer ist futsch).

aber es ist doch ein TASCHENMESSER

@Muserjakob

Beschwer dich beim Gesetzgeber.Seit 2008 ist das Führen derartiger Messer grundsätzlich verboten. 

Kleiner Hinweis: Das Schweizer Armeemesser ist wegen seiner Wellenschliffklinge zum Schnitzen kaum geeignet, dazu ist eine glatte Klinge wesentlich besser. Es gibt eine reiche Auswahl an Schweizer Taschenmessern, die nicht unter das Führungsverbot fallen.

Die Frage ist für was du sowas mit dir rum tragen möchtest. Es gibt schon Gründe warum mache Dinge einfach nciht erlaubt sind.

Und welche Gründe?

Hallo?? es ist ein TASCHENMESSER!!!! ich hatte ja aus IRGENDEINEM Grund vor damit schnitzen zu gehen

"Es gibt schon Gründe warum mache Dinge einfach nciht erlaubt sind."

Dann erklär mit bitte mal, wieso das Führen eines feststellbaren Einhandmessers unabhämgig von der Klingenlänge verboten ist, während man feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm führen darf. Das Schweizer Armeemesser, um das es hier geht, hat ein Klinge, die etwas über 8 cm lang ist.

Nein, das ist nicht die Frage denn das geht dich einfach nichts an.

Nachwuchsgangster? Warum nimmt man nicht ein Zweihandmesser mit, wenn es schon sein muss?

mit einhand ist gemeint, dass man es mit einer Hand öffnen kann (es ist das Schweizer armeemesser

Ich weiss was "Einhand" bedeutet. Es gibt aber auch Zweihand-Messer. Die kannst du, vorausgesetzt die restlichen Parameter stimmen, auch mitführen.

aber es ist doch nur ein Taschenmesser. ich will doch nur schnitzen

Das interessiert das Gesetz nicht. Messer illegal >> es bleibt zu Hause (Besitz erlaubt).

Aha. Menschen, die ein praktisches Werkzeug dabei haben wollen, sind also Gangster in deinen Augen. Das sagt schon viel aus.

Ich besitze auch einige Messer. Im Alltag hab ich noch nie eins gebraucht. Bei Wanderungen schon, dafür besitze ich sie auch.

@Waaat

Das ist dann deine Sicht und deine Erfahrung. Ich benutze Messer fast jeden Tag, am meisten um damit Verpackungen zu öffnen. Und daran ist nichts auszusetzen. Eher am schwachsinnigen Waffenrecht in Deutschland, dass eine Gefährdung auf Grund des Öffnungsmechanismus sieht. Totaler Unsinn.

Ebenso ist man kein Gangster, wenn man eins der ältesten Werkzeuge der Menschheit bei sich trägt.

Und echte Gangster halten sich nicht an Waffenverbote. Also erreicht man mit Waffenverboten genau was? Richtig, die "Entwaffnung" der potentiellen und gesetzestreuen Opfer, die eh keine Straftaten begehen. Darum kann man auch immer ein Anstieg der Gewaltstraftaten beobachten, wenn man wieder irgendwo auf der Welt Waffen verboten werden. Denn dann weiß ein ein Gewaltstraftäter mit Sicherheit, dass sein Opfer wehrlos ist.

Ich gebe deiner Ausführung absolut recht.
Mein "Nachwuchsgangster" bezog sich auf Einhandmesser. Wie gesagt, nutze ich selber diverse Messer. Man kann aber ganz leicht auf der legalen Seite bleiben.